Wie verkörpern Sie die "Doyenne" des Burgtheaters?
Elisabeth Orth ist die dienstälteste Schauspielerin im Ensemble des Wiener Burgtheaters. 2014 wurde ihr der Titel der "Doyenne" verliehen, der unter anderem mit einem Anspruch auf lebenslanges Engagement verknüpft ist.
Schon als junge Schauspielschülerin wurde Elisabeth Orth am Max-Reinhardt-Seminar als Ausnahmebegabung erkannt. Die erstgeborene Tochter des Schauspielerpaars Paula Wessely und Attila Hörbiger wollte nie als "Tochter von" gesehen werden und tauschte gleich zu Beginn ihrer schauspielerischen Laufbahn ihren Mädchennamen gegen den Namen ihrer Großmutter mütterlicherseits ein. Elisabeth Orth hat mit großen Regisseuren wie Peter Zadek, George Tabori und Andrea Breth gearbeitet.
Ein Vorbild sein
Seit mehr als einem Jahr ist sie außerdem "Doyenne" des Burgtheaters.
"Das ist eine lange Tradition, und es gibt Doyen und Doyenne", sagt Elisabeth Orth. Vermutlich wurde diese Tradition von der Comédie Francaise übernommen. Dort hätten Doyen und Doyenne eine richtige Machtposition gehabt. "Sie konnten also Ensemblemitglieder kündigen und neu engagieren und Einfluss auf den Spielplan nehmen und auf die Direktion und so weiter. Das ist alles natürlich nicht mehr der Fall bei uns. Michael Heltau ist unser Doyen und ich wurde dann seine Doyenne."
Die heutige Doyenne müsse sich ihre Aufgaben selber stellen. "Das hat was mit Verantwortung zu tun und mit - ich sage es ungern, aber es ist so - beispielhaft sein. Also, ein sogenanntes Vorbild."
Engagement gegen Antisemitismus und für Flüchtlinge
Dazu gehöre, eine Verbindung zwischen dem weiblichen Teil des Ensembles und der Direktion zu sein und sich um Belange zu kümmern, "die vielleicht nicht durch einen Betriebsrat, also Personalvertretung zu schaffen sind", sagt Orth. "Da gibt es manchmal Fragen, die man am besten unter vier Augen regelt."
Für Elisabeth Orth gab es immer auch eine Welt jenseits der Bühne: So engagiert sie sich gegen Antisemitismus und in der Flüchtlingsarbeit.
(Wiederholung vom 15.03.2016)
(Wiederholung vom 15.03.2016)