"Schmähgedicht"-Affäre

    Ermittlungen gegen Böhmermann eingestellt

    Jan Böhmermann beim Verlesen seines umstrittenen Gedichts
    Jan Böhmermann beim Verlesen seines umstrittenen Gedichts © Screenshot ZDF "Neo Magazin Royale"
    Das Verfahren gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen "Schmähgedicht" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist eingestellt worden. Vor Gericht landet die Auseinandersetzung zwischen den beiden dennoch - in einem zweiten Verfahren.
    Wie die Staatsanwaltschaft Mainz mitteilte, sind "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen". Böhmermanns Schmähgedicht habe "als Beispiel für eine Überschreitung der Meinungsfreiheit dienen sollen", doch sei eine Karikatur oder Satire keine Beleidigung, wenn "die Überzeichnung menschlicher Schwächen" keine "ernsthafte Herabwürdigung der Person" enthalte, hieß es weiter.
    Der TV-Satiriker Böhmermann hatte sein Gedicht "Schmähkritik" Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Er wollte damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen. Der Text handelt unter anderem von Sex mit Tieren und Kinderpornografie und transportiert außerdem Klischees über Türken. Die Mainzer Ermittlungen wurden möglich, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erteilt hatte.
    Der Fall wurde weltweit aufmerksam beobachtet - genau wie die Entscheidung jetzt. So twitterte schon kurz nach ihrer Bekanntgabe die OSZE-Beauftragte für die Freiheit der Medien, Dunja Mijatović:
    Bei Twitter trendete das Thema schnell - mit weitgehend lobenden Kommentaren zur Einstellung des Verfahrens. So befand der Vorsitzende der Grünen-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft, Anjes Tjarks, "so funktioniert Rechtsstaat".
    Die Mainzer Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Allerdings soll eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann noch am 2. November in Hamburg vor Gericht kommen.
    (bor/ach)
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