Schnauze voll vom Internet
Der Einkauf von Lebensmitteln per Internet erfreut sich wachsender Beliebtheit. Er ist bequem – aber auch mit Unsicherheit verbunden. Man kann sein Obst nicht selbst aussuchen und wer weiß, ob die Ware auch frisch ist. Inzwischen hat die Lebensmittelüberwachung davon Wind bekommen.
Viele Bürger würden im Internet auch Lebensmittel bestellen, weil‘s so bequem ist, aber sie trauen den gestylten Werbefotos mit virtuell taufrischen Produkten nicht so recht. Wer sucht das Filet oder die Schale mit Erdbeeren aus, wie werden Feldsalat oder Tiefkühlpizza bei Lieferung wohl aussehen? Gerade bei Lebensmitteln handelt es sich um einen Markt, auf dem immer wieder getrickst und gepanscht wird. Die Anonymität des Internets verschafft Betrügern eine ideale Tarnung.
Inzwischen hat sich das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz BVL, des Themas angenommen und ein Pilotprojekt gestartet. Eines der ersten Ergebnisse: "Nicht alle Anbieter von Lebensmitteln kommen ihrer Pflicht zur Registrierung nach. Dadurch sind diese Lebensmittelunternehmen den zuständigen Überwachungsbehörden […] nicht bekannt und werden somit nicht von der risikobasierten Lebensmittelkontrolle erfasst." Bingo. Laut BVL arbeiten bei den reinen Onlinehändlern satte 40 Prozent illegal – und damit ohne jede Kontrolle. Pech für den Kunden.
"Nirgendwo sonst, wie im Internet", weiß auch das BVL, "sind die Nutzer Geschäftemachern und Scharlatanen ausgesetzt, die mit fragwürdigen Produkten handeln und gegen das Lebensmittelrecht verstoßen." Die Recherchen des BVL haben ergeben, dass "viele angebotene Mittel gesundheitsschädliche Substanzen" enthalten. Was bitte ist da an giftigem Zeug im Umlauf? Betroffen sind vor allem Nahrungsergänzungsmittel, die ja auch dem Lebensmittelrecht unterliegen. Hier tarnen sich viele Anbieter aus gutem Grund mittels Briefkastenfirmen.
Das Internet ist schnellebig und unüberschaubar. Wer heute unter einem Namen handelt und erwischt wird, tut es morgen unter einem anderen. Immer neue Phantasienamen und Phantasiegeschichten rund um Anbieter, Produkte, Beschaffenheit und Wirkung lassen jede Kontrolle ins Leere laufen. Vor allem Social Networks wie Facebook eignen sich ideal zum Verticken von illegaler Nahrungsergänzung und gefährlichen Schlankheitsmitteln.
Generell fehlen für eine effektive Kontrolle des Lebensmittelhandels im Internet die notwendigen Strukturen. Viele Online-Händler unterhalten nicht mal ein eigenes Lager, sondern vermitteln die Zitronen oder Heringe nur. Im Lager eines Herstellers könnte man wenigstens überprüfen, ob die Produkte in Ordnung sind. Aber selbst wenn, ist damit noch nicht garantiert, dass die Ware noch einwandfrei ist, wenn der Lieferdienst an der Haustüre klingelt. Es wäre aber Aufgabe der Lebensmittelüberwachung, die Einhaltung der Rechtsvorschriften bis zur Übergabe an den Kunden zu überprüfen.
Grundsätzlich müsste sich das mit Testkäufen lösen lassen. Aber dafür fehlt die gesetzliche Grundlage – beispielsweise, in welcher Form die amtliche Gegenprobe zurückgelassen werden soll. Im Normalfall wird bei einer Beprobung im Geschäft ein Teil der Probe versiegelt und dem Händler übergeben. Wenn der Unternehmer glaubt, daß die Analyse der Behörde fehlerhaft ist – auch das kann mal vorkommen – kann er die versiegelte Gegenprobe einem vereidigten Lebensmittelchemiker zur Untersuchung übergeben. Für Internetkäufe braucht es da natürlich ein klar festgelegtes Procedere. Das aber fehlt.
Damit nicht genug. Es ist nicht mal Geld da, um probehalber verdächtige Produkte im Internet zu kaufen. Dabei ist die Lebensmittelüberwachung eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Wer die Überwachung auf diesem kleinen Dienstweg an der Wahrnehmung ihrer klassischen Pflichten hindert, macht sich zum Komplizen von Internet-Kriminellen. Hier geht es doch nur um höchst bescheidene Beträge, die in keinem Verhältnis stehen zu den Ausgaben für die Selbstdarstellung der Verbraucherministerien im Netz. Verbraucherschutz in Deutschland? Mahlzeit!
Literatur
Mecchia S: Meeresfrüchte per Mausklick: Lebensmittelhandel im Internet. Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 2011; 6: 381-384
BVL: Lebensmittelkontrolle im Internet. Pilotprojekt des BVL und der Länder. Präsentation anläßlich der Pressekonferenz am 20. Januar 2012 in Berlin
Böse W et al: Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln – Ansätze für eine effektive Probenahme. Deutsche Lebensmittel-Rundschau 2011; 107: 84-86
Inzwischen hat sich das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz BVL, des Themas angenommen und ein Pilotprojekt gestartet. Eines der ersten Ergebnisse: "Nicht alle Anbieter von Lebensmitteln kommen ihrer Pflicht zur Registrierung nach. Dadurch sind diese Lebensmittelunternehmen den zuständigen Überwachungsbehörden […] nicht bekannt und werden somit nicht von der risikobasierten Lebensmittelkontrolle erfasst." Bingo. Laut BVL arbeiten bei den reinen Onlinehändlern satte 40 Prozent illegal – und damit ohne jede Kontrolle. Pech für den Kunden.
"Nirgendwo sonst, wie im Internet", weiß auch das BVL, "sind die Nutzer Geschäftemachern und Scharlatanen ausgesetzt, die mit fragwürdigen Produkten handeln und gegen das Lebensmittelrecht verstoßen." Die Recherchen des BVL haben ergeben, dass "viele angebotene Mittel gesundheitsschädliche Substanzen" enthalten. Was bitte ist da an giftigem Zeug im Umlauf? Betroffen sind vor allem Nahrungsergänzungsmittel, die ja auch dem Lebensmittelrecht unterliegen. Hier tarnen sich viele Anbieter aus gutem Grund mittels Briefkastenfirmen.
Das Internet ist schnellebig und unüberschaubar. Wer heute unter einem Namen handelt und erwischt wird, tut es morgen unter einem anderen. Immer neue Phantasienamen und Phantasiegeschichten rund um Anbieter, Produkte, Beschaffenheit und Wirkung lassen jede Kontrolle ins Leere laufen. Vor allem Social Networks wie Facebook eignen sich ideal zum Verticken von illegaler Nahrungsergänzung und gefährlichen Schlankheitsmitteln.
Generell fehlen für eine effektive Kontrolle des Lebensmittelhandels im Internet die notwendigen Strukturen. Viele Online-Händler unterhalten nicht mal ein eigenes Lager, sondern vermitteln die Zitronen oder Heringe nur. Im Lager eines Herstellers könnte man wenigstens überprüfen, ob die Produkte in Ordnung sind. Aber selbst wenn, ist damit noch nicht garantiert, dass die Ware noch einwandfrei ist, wenn der Lieferdienst an der Haustüre klingelt. Es wäre aber Aufgabe der Lebensmittelüberwachung, die Einhaltung der Rechtsvorschriften bis zur Übergabe an den Kunden zu überprüfen.
Grundsätzlich müsste sich das mit Testkäufen lösen lassen. Aber dafür fehlt die gesetzliche Grundlage – beispielsweise, in welcher Form die amtliche Gegenprobe zurückgelassen werden soll. Im Normalfall wird bei einer Beprobung im Geschäft ein Teil der Probe versiegelt und dem Händler übergeben. Wenn der Unternehmer glaubt, daß die Analyse der Behörde fehlerhaft ist – auch das kann mal vorkommen – kann er die versiegelte Gegenprobe einem vereidigten Lebensmittelchemiker zur Untersuchung übergeben. Für Internetkäufe braucht es da natürlich ein klar festgelegtes Procedere. Das aber fehlt.
Damit nicht genug. Es ist nicht mal Geld da, um probehalber verdächtige Produkte im Internet zu kaufen. Dabei ist die Lebensmittelüberwachung eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Wer die Überwachung auf diesem kleinen Dienstweg an der Wahrnehmung ihrer klassischen Pflichten hindert, macht sich zum Komplizen von Internet-Kriminellen. Hier geht es doch nur um höchst bescheidene Beträge, die in keinem Verhältnis stehen zu den Ausgaben für die Selbstdarstellung der Verbraucherministerien im Netz. Verbraucherschutz in Deutschland? Mahlzeit!
Literatur
Mecchia S: Meeresfrüchte per Mausklick: Lebensmittelhandel im Internet. Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 2011; 6: 381-384
BVL: Lebensmittelkontrolle im Internet. Pilotprojekt des BVL und der Länder. Präsentation anläßlich der Pressekonferenz am 20. Januar 2012 in Berlin
Böse W et al: Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln – Ansätze für eine effektive Probenahme. Deutsche Lebensmittel-Rundschau 2011; 107: 84-86