Cyber-Attacke aus dem Kinderzimmer?
Politiker, Prominente, Journalisten: Sie alle waren betroffen von dem Datendiebstahl eines Einzelnen. Ein Schüler aus Hessen gestand, Daten ausgespäht zu haben.
Eine Cyber-Attacke aus dem Kinderzimmer - so klingt, was die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt hat. Ein 20-jähriger Schüler, der noch zu Hause bei den Eltern im mittelhessischen Raum Gießen wohnt, ärgert sich über Politiker, Künstler und Journalisten. Der autodidaktische Hacker macht seinem Unmut Luft, indem er seine Opfer in mehreren Datenklau-Aktionen im Lauf des Jahres 2018 und vielleicht schon vorher ausspäht, die gesammelten Daten mit anderen öffentlich zugänglichen kombiniert und im Dezember über den Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlicht.
Daten-Leak als Adventskalender
Ein Daten-Leak, aufgemacht als Adventskalender, beschreibt Heiko Löhr vom Bundeskriminalamt,
"wo an jedem Tag im Dezember ein entsprechendes Türchen auf diesem Account ausgewiesen würde, hinter dem sich Links und weiter verschachtelte Verweise befunden haben, wo der Gegenstand dieser Leaks veröffentlicht gewesen ist, und das war durchgetaktet vom 1. bis zum 24. Dezember."
In keinem der Türchen öffnet sich ein Fenster zu einem AfD-Politiker.
Doch dass der junge Computerfreak, wie kolportiert, eine rechte Politisierung durchlaufen und aus politischen Motiven agiert hat, bestätigt zumindest die Wohnungsdurchsuchung nicht. Es wird aber weiter ermittelt. Und auch geprüft, ob der Geständige wirklich allein gehandelt hat, wie er selbst behauptet. Der Schüler ist wieder auf freiem Fuß, Flucht- und Verdunklungsgefahr sah die Generalstaatsanwaltschaft nicht. Wohl aber, so Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk, die Bereitschaft des Geständigen, bei der Aufklärung zu helfen.
20-Jähriger kann auf Jugendstrafe hoffen
So machte er selbst den Beamten ein Datenbackup zugänglich, nachdem er zuvor den Computer beiseite geschafft hatte.
"Aktuell gehen wir davon aus, dass das durchaus ein Reue-Bild, eine klare Reue-Reaktion gibt. Sie können sich vorstellen, dass massive Ermittlungsmaßnahmen, die Beschuldigte im jungen Alter treffen, einen gewissen Eindruck hinterlassen, dass dann ein großes Nachdenken einsetzt."
Je drei Jahre Haft oder Geldstrafe drohen Erwachsenen für Daten-Ausspähung und Daten-Hehlerei, die dem 20-Jährigen vorgeworfen werden. Doch er kann auf eine Jugendstrafe hoffen.
Anders als ein Jugendlicher aber muss sich der Heranwachsende einem öffentlichen Prozess stellen - er, der wohl maximal schädliche Öffentlichkeit hergestellt hat.