Schutz für Bücher
Der Landtag in Thüringen hat dem ersten Bibliotheksgesetz eines deutschen Bundeslandes zugestimmt. Das Gesetz soll den freien Zugang zu Bibliotheken garantieren und absichern. Aber es soll auch helfen, ein Bibliothekssterben zu verhindern. Ob dies wirklich durch das Gesetz gelingt, ist allerdings umstritten.
"Thüringen wird das erste Land sein, dass ein Bibliotheksgesetz - Bibliotheksrechtsgesetz verabschiedet."
Der Kultusminister muss eben auch erst noch einmal richtig hinschauen, wie dieses Gesetz nun genau heißt, und was es regelt: nämlich die rechtlichen Grundlagen, nicht die Details. Bernward Müller:
"Wir sind damit beispielgebend. Und ich bin überzeugt: Es wird Länder geben, die sich daran orientieren. Wir werden das noch erleben. Und wir setzen bundesweit Maßstäbe."
Das gab es bisher noch nicht - aus gutem Grund, es sei nämlich kompliziert. Gerade deswegen sei es ein Meilenstein.
"In Thüringen sind die Bibliotheken bereits da angekommen, wohin sie nach der viel beachteten Weimarer Rede des Bundespräsidenten gehören: nämlich auf die politische Tagesordnung. Hauptziel des Gesetzes ist es, den freien Zugang zu Bibliotheken per Gesetz abzusichern."
Das kulturelle Erbe in den Bibliotheken, so schreibt dieses Gesetz nun fest, ist durch 'sachgerechte Aufbewahrung und Erschließung sowie durch geeignete Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung und Digitalisierung zu schützen, zu bewahren und für den öffentlichen Gebrauch zu erhalten'.
Das Gesetz, so sagt es der Minister, regele nicht alle Einzelheiten, weil die meisten Bibliotheken von Kommunen und Hochschulen getragen werden. Die sollten autonom bleiben, da solle das Land nicht hineinregieren.
Doch genau hier setzt die Kritik der Opposition an. Das Gesetz schreibe nur einen Ist-Zustand fest, und der sei angesichts des starken Rückgangs zum Beispiel von öffentlichen Bibliotheken in den letzten Jahren - in Thüringen nach Angaben der Linkspartei von 1212 auf 272 - nicht eben rosig. Es sei kein Beitrag, Bibliotheken zu fördern. Denn es schreibt fest, dass sie weiterhin freiwillige Leistungen der Kommunen bleiben. Birgit Klaubert, Linkspartei:
"Jede Kommune, die unter Finanznot leidet, und das sind viele, wird künftig natürlich nicht nur den inneren Zwang, sondern auch den äußeren Zwang von der Aufsichtsbehörde bekommen, diese freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu streichen."
Die Opposition im Thüringer Landtag greift die Kritik zum Beispiel des Deutschen Kulturrates auf, dessen Geschäftsführer im Rahmen der Anhörung zum Gesetz gesagt hatte, Thüringen setze hier zum Sprung an, aber springe nicht. Der Vorsitzende des Thüringer Bibliotheksverbandes wird zitiert: Vom Ziel, die öffentlichen Bibliotheken zu stärken, sei nicht viel geblieben. Geradezu perfide nennt es Birgit Klaubert, dass die Aufwendungen für den Unterhalt kommunaler Bibliotheken durch die Zuweisungen für freiwillige Leistungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs abgegolten sind.
"Das heißt: Dieses Bibliotheksgesetz ist am Ende eigentlich nur Prosa. Sie wollten tatsächlich sich nur auf die Schultern klopfen und sagen: Wir haben ein Bibliotheksgesetz gemacht."
Auch der SPD-Bildungspolitiker Hans-Jürgen Döring kritisiert das vollmundige Lob. Das Bibliotheksgesetz sei kein Meilenstein, sondern könne sich sogar als Mühlstein am Hals der Bibliotheken entpuppen.
"Alle Anzuhörenden waren sich darin einig, dass eine positive Entwicklung des Thüringer Bibliothekswesens ohne das finanzielle Engagement des Freistaates außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs unmöglich ist."
Die CDU hält dagegen, Bibliotheken zur Pflichtaufgabe zu machen, sei zu teuer. 20 Millionen Euro würde es kosten. Das könne der kleine Freistaat nicht schultern. Jörg Schwäblein, CDU:
"Und ich finde es auch richtig, dass die Verantwortung für die öffentlichen Bibliotheken vor Ort verbleibt. Denn dann werden diese Bibliotheken mit Leben erfüllt. Nicht mit einer Mindestausstattung, die immer vom Land vorgegeben wird. Es muss vor Ort gelebt werden. Eine Bibliothek muss immer wieder auch vor Ort erstritten werden, sie muss auch angenommen werden, sie muss von den Bildungsbürgern gewollt werden und muss gegen Widerstände auch verteidigt werden."
Der Kultusminister muss eben auch erst noch einmal richtig hinschauen, wie dieses Gesetz nun genau heißt, und was es regelt: nämlich die rechtlichen Grundlagen, nicht die Details. Bernward Müller:
"Wir sind damit beispielgebend. Und ich bin überzeugt: Es wird Länder geben, die sich daran orientieren. Wir werden das noch erleben. Und wir setzen bundesweit Maßstäbe."
Das gab es bisher noch nicht - aus gutem Grund, es sei nämlich kompliziert. Gerade deswegen sei es ein Meilenstein.
"In Thüringen sind die Bibliotheken bereits da angekommen, wohin sie nach der viel beachteten Weimarer Rede des Bundespräsidenten gehören: nämlich auf die politische Tagesordnung. Hauptziel des Gesetzes ist es, den freien Zugang zu Bibliotheken per Gesetz abzusichern."
Das kulturelle Erbe in den Bibliotheken, so schreibt dieses Gesetz nun fest, ist durch 'sachgerechte Aufbewahrung und Erschließung sowie durch geeignete Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung und Digitalisierung zu schützen, zu bewahren und für den öffentlichen Gebrauch zu erhalten'.
Das Gesetz, so sagt es der Minister, regele nicht alle Einzelheiten, weil die meisten Bibliotheken von Kommunen und Hochschulen getragen werden. Die sollten autonom bleiben, da solle das Land nicht hineinregieren.
Doch genau hier setzt die Kritik der Opposition an. Das Gesetz schreibe nur einen Ist-Zustand fest, und der sei angesichts des starken Rückgangs zum Beispiel von öffentlichen Bibliotheken in den letzten Jahren - in Thüringen nach Angaben der Linkspartei von 1212 auf 272 - nicht eben rosig. Es sei kein Beitrag, Bibliotheken zu fördern. Denn es schreibt fest, dass sie weiterhin freiwillige Leistungen der Kommunen bleiben. Birgit Klaubert, Linkspartei:
"Jede Kommune, die unter Finanznot leidet, und das sind viele, wird künftig natürlich nicht nur den inneren Zwang, sondern auch den äußeren Zwang von der Aufsichtsbehörde bekommen, diese freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu streichen."
Die Opposition im Thüringer Landtag greift die Kritik zum Beispiel des Deutschen Kulturrates auf, dessen Geschäftsführer im Rahmen der Anhörung zum Gesetz gesagt hatte, Thüringen setze hier zum Sprung an, aber springe nicht. Der Vorsitzende des Thüringer Bibliotheksverbandes wird zitiert: Vom Ziel, die öffentlichen Bibliotheken zu stärken, sei nicht viel geblieben. Geradezu perfide nennt es Birgit Klaubert, dass die Aufwendungen für den Unterhalt kommunaler Bibliotheken durch die Zuweisungen für freiwillige Leistungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs abgegolten sind.
"Das heißt: Dieses Bibliotheksgesetz ist am Ende eigentlich nur Prosa. Sie wollten tatsächlich sich nur auf die Schultern klopfen und sagen: Wir haben ein Bibliotheksgesetz gemacht."
Auch der SPD-Bildungspolitiker Hans-Jürgen Döring kritisiert das vollmundige Lob. Das Bibliotheksgesetz sei kein Meilenstein, sondern könne sich sogar als Mühlstein am Hals der Bibliotheken entpuppen.
"Alle Anzuhörenden waren sich darin einig, dass eine positive Entwicklung des Thüringer Bibliothekswesens ohne das finanzielle Engagement des Freistaates außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs unmöglich ist."
Die CDU hält dagegen, Bibliotheken zur Pflichtaufgabe zu machen, sei zu teuer. 20 Millionen Euro würde es kosten. Das könne der kleine Freistaat nicht schultern. Jörg Schwäblein, CDU:
"Und ich finde es auch richtig, dass die Verantwortung für die öffentlichen Bibliotheken vor Ort verbleibt. Denn dann werden diese Bibliotheken mit Leben erfüllt. Nicht mit einer Mindestausstattung, die immer vom Land vorgegeben wird. Es muss vor Ort gelebt werden. Eine Bibliothek muss immer wieder auch vor Ort erstritten werden, sie muss auch angenommen werden, sie muss von den Bildungsbürgern gewollt werden und muss gegen Widerstände auch verteidigt werden."