"Wir wollen keine Bordelle"
Weil Prostitution in Frankreich deutlich strenger geregelt wird als in Deutschland, wird das Saarland immer stärker zum Ziel französischer Sextouristen. Auch in Völklingen soll ein neues Großbordell entstehen. Die Bürger sind entsetzt.
Der Völklinger Bürgermeister Wolfgang Bintz hat Mühe, sich Gehör zu verschaffen. Die Gegner des geplanten Bordells sind aufgebracht.
"Scheiße ist das einfach. Es ist direkt an der Hauptstraße. Es sind spielende Kinder, viele Jugendliche da."
"Wir befürchten eine Wertminderung unserer Grundstücke."
"Grundsätzlich bin ich gegen solche Häuser. Gerade in der Größe, weil, das ist doch schon industriemäßige Menschenausbeutung und das stört mich daran."
Bintz hat zwar keine zündende Idee wie er das Bordell verhindern könnte, aber er ist zumindest vor Ort und hält in der Bürgerversammlung den Kopf hin.
"Ich habe versucht, den Leuten klar zu machen, dass ich auf ihrer Seite stehe, mir stinkt das auch, dass mit so einem Geschäftsmodell so viel Geld verdient werden kann."
Das geplante Prostitutionsgesetzt entfaltet keine Wirkung
Geplant ist der Umbau einer stillgelegten Glashütte. Die entstehenden Zimmer sollen gewerblich vermietet werden. Im Klartext ist also der Betrieb eines Bordells vorgesehen. Die Kommune hat lediglich die Chance, die Möglichkeiten, die ihr beispielsweise das Baurecht oder der Denkmalschutz einräumen, zu nutzen, um das Vorhaben für den Investor so unattraktiv wie möglich zu machen. Das geplante neue Prostitutionsgesetz entfaltet an dieser Stelle keine Wirkung. Schließlich gilt vorgesehene Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit nicht für den Bauherrn sondern für den Betreiber des Bordells. Die Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz hätte es daher gerne gesehen, wenn der Bund die Baunutzungsverordnung angepasst hätte:
"Das ist für uns eine riesen Aufgabe, die Bebauungspläne alle entsprechend zu gestalten. Dazu haben wir gar nicht genügend Mitarbeiter und deshalb wäre es wichtig, über die Baunutzungsverordnung gewisse Gebiete zu verschließen, einfach zu sagen, wir wollen keine Bordelle in dieser Stadt."
In Frankreich sind Bordelle und Straßenprostitution verboten
Daraus wird nichts. Die Städte, deren Ausgangslage höchst unterschiedlich ist, müssen sehen, wie sie klar kommen. Das Saarbrücker Stadtgebiet zum Beispiel grenzt unmittelbar an Frankreich und dort herrschen im Hinblick auf die Prostitution viel strengere Gesetze. Bordelle sind verboten und auch die Straßenprostitution ist nicht gestattet. Das führt dazu, dass französische Freier Sexdienste in Deutschland nachfragen. Für Investoren, wie den schwäbischen Großbordellbetreiber Jürgen Rudloff, war das der Grund, sich für Saarbrücken als Standort eines neuen Großbordells zu entscheiden. Die Stadt musste genehmigen. Pech für die Stadt ist, dass sie an der Schnittstelle zweier unterschiedlicher Rechtssysteme liegt, sagt die französische Justizministerin, Christiane Taubira:
"Frankreich ist strikt gegen Prostitution und hat die UNO-Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Prostitution anderer unterzeichnet."
Kulturelle Unterschiede links und rechts der Grenze
Die Konvention, die von Deutschland nicht ratifiziert wurde, unterscheidet im Rahmen der Prostitution nicht zwischen freiwillig und unfreiwillig, es sei daher nur folgerichtig, dass Frankreich versuche, die ohnehin schon strengen Prostitutionsgesetze noch zu verschärfen. Auch wenn keine optimale gesetzliche Lösung gefunden werde, sei die Botschaft an die Bevölkerung eindeutig, sagt Taubira:.
"Es ist inakzeptabel, dass Frauen in Situationen geraten, sich verkaufen zu müssen."
Die französische Sicht ist von der deutschen Auffassung, dass die legale Prostitution ein Geschäft wie jedes andere ist, meilenweit entfernt. Und die kulturellen Unterschiede entfalten ihre praktische Wirkung in einer steigenden Zahl von Rotlichtbetrieben auf deutscher Seite entlang der Grenze.