Zu wenig Datenschutz im vernetzten Verkehr
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Bei der vernetzten Mobilität fallen jede Menge Daten an. Was mit diesen passiert und an wen sie weitergereicht werden, ist trotz Datenschutzregeln unklar, warnt Heiko Roßnagel vom Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft.
Vernetzt und umweltfreundlich soll der Verkehr der Zukunft sein. Unter dem Stichwort "Smart Mobility" sollen nicht nur Autos, sondern auch der öffentliche Nahverkehr in einem gemeinsamen Netzwerk genutzt werden – und der einzelne Nutzer ist mit Mobiltelefon oder Tablet dabei.
Anbieter erstellen Nutzerprofile
Doch es bleibt die Frage, welche Rolle der Datenschutz dabei spielen soll. Denn es werden jede Menge, auch individuelle Daten, gesammelt, sagt Heiko Roßnagel, Leiter des Teams Identitätsmanagement beim Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft. Die Anbieten müssten beispielsweise erfassen, wo sich eine Person befinde. Nur so könnten sie ein "smartes Angebot" zur Verfügung stellen. Über die Zeit sammelten sich dann viele Daten an - aus denen die Firmen Nutzerprofile erstellen könnten.
Wenn man eine entsprechende App - etwa die eines Car-Sharing-Anbieters - benutzt, werden bereits viele Daten erfasst, und das mit der Erlaubnis des Nutzers, der weitreichende Zugriffe gewährt. Zwar seien durch die Datenschutzgrundverordnung klare Regeln geschaffen worden, sagt Roßnagel. Dies umfasse zum einen die Betroffenenrechte, also das Recht zu erfahren, was, wo und wie über einen gespeichert sei. Zum anderen sei die Nutzung der Daten zweckgebunden.
Daten werden für Werbung genutzt
Die Frage sei aber, inwieweit sich die Anbieter an die Gesetze hielten, räumt er ein. Ein anderes Problem sei, dass viele Anbieter umfassende Einwilligungserklärungen von den Nutzern verlangten. Dadurch könnten Daten auch an Dritte weitergegeben und beispielsweise für Werbung genutzt werden.
Die Frage sei, bis zu welchen Grad dies in Ordnung sei, betont Roßnagel. Es fehle an entsprechenden Urteilen, "die eine klare Linie ziehen". Deswegen ist Roßnagel skeptisch, ob die erhobenen Daten auch wirklich nicht in falsche Hände geraten. "Ich bin nicht sicher, ob das alle in dem Umfang tun, wie das in der Rechtslage vorgesehen ist", sagt er.
(rzr)