Wie der Gottesbezug in die Präambel des Grundgesetzes kam
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Als der Zweite Weltkrieg endet, tut sich ein Machtvakuum in Deutschland auf. Die katholische Kirche nutzt dies geschickt und drückt der Verfassung ihren Stempel auf. So entstehen Privilegien, die in einer pluralen Gesellschaft immer problematischer werden.
Mai 1945. Deutschland ist zerstört, physisch und moralisch am Boden. In Besatzungszonen aufgeteilt. Die Eliten verhaftet, untergetaucht, auf der Flucht. Der zuvor allmächtige Führer – tot. Die Feldzeichen seiner ideologischen Herrschaft begraben unter den Ruinen des Krieges.
"Die Kapitulation des Deutschen Reiches, das kann man sich heute – es sind ja schon mehr als 75 Jahre her - gar nicht vorstellen, was das hieß: Es gab keinen deutschen Staat mehr. Es gab keine politische Artikulation von Parteien, staatlichen Vertretern und so weiter mehr. Es war ein Freiraum entstanden, wo die Bevölkerung sozusagen schutzlos den Alliierten überlassen war. Und in diesen Raum ist dann die katholische Kirche ganz entschieden hineingetreten."
Das sagt der Politologe Carsten Frerk. Er hat in zahlreichen Publikationen die Verknüpfung von Staat und Kirche kritisch beleuchtet.
Reorientierung durch Rechristianisierung
"Sie müssen sich vorstellen, dass wir in einer Situation sind, in der viele Orientierungsgrößen komplett abgewirtschaftet haben und jetzt setzen nicht nur die Kirchenleute selbst, sondern auch viele politische Kräfte darauf, dass man nun eine Reorientierung finden würde durch eine Rechristianisierung."
Rückbesinnung auf Deutschtum und Nation seien unter den Bedingungen der Kapitulation undenkbar gewesen, sagt auch der Historiker Thomas Großbölting. Er hat die Entwicklung des Glaubens nach 1945 erforscht und leitet die Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg.
"Nun ist es im Prinzip Christus, auf den man setzt und der für viele Menschen in der damaligen Zeit, auch für Einflussträger, die Orientierungsmarke bietet, die man jetzt braucht", sagt Großbölting.
"Das hängt auch damit zusammen, dass man auch eine relativ einfache Interpretation des Nationalsozialismus anbietet in der katholischen Kirche: also der Nationalsozialismus war möglich, weil man sich von Gott abgewandt hatte und wenn Sie diese Prämisse auf der einen Seite akzeptieren, dann ist es völlig klar, wie Sie sich jetzt zu verhalten haben – wieder zu Gott hin, und dann ist ein Gemeinwesen möglich, was deutlich andere Akzente setzt."
Einflussnahme auf Gespräche über Verfassung
Obwohl die katholische Kirche selbst in den eher katholisch geprägten Westzonen bei den Mitgliederzahlen in der Minderheit ist, gelingt es ihr besser als den Protestanten, Einfluss auf die bald beginnenden Gespräche über eine neue Verfassung zu gewinnen.
Die Protestanten tragen schwer an der Mitschuld von Teilen ihrer Kirche am Nationalsozialismus – im Oktober 1945 bekennen sie sich in Stuttgart zu ihrer Schuld. Anders als die ungeeinten protestantischen Landeskirchen demonstrieren die Katholiken in der deutschen Bischofskonferenz Geschlossenheit.
"Und die Bischofskonferenz entsendet dann unter anderem den Kölner Prälaten Wilhelm Bröhler, der später dann das Katholische Büro – also das Verbindungsbüro in die politische Szene in Bonn leitet – und versucht jetzt über den, Einfluss zu nehmen auf die Grundgesetz-Beratungen zum Beispiel", sagt Großbölting.
Wichtig ist den Kirchenvertretern, dass der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes verankert wird. Sie haben Erfolg.
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." So lautet es in der Präambel.
Den Kirchenvertretern gelingt ein Coup
Es bleibt nicht bei der allgemeinen Anrufung Gottes, vielmehr werden ganz konkret die Artikel aus der Weimarer Reichsverfassung, die das Verhältnis zwischen Staat und Kirche betreffen, weitgehend in den Grundgesetz-Artikel 140 übernommen. Dabei gelingt den Kirchenvertretern ein Coup.
In der Weimarer Reichsverfassung hatte es geheißen, Artikel 135: "Alle Bewohner des Reichs genießen volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsübung wird durch die Verfassung gewährleistet und steht unter staatlichem Schutz. Die allgemeinen Staatsgesetze bleiben hiervon unberührt."
Der Schutz der Religionsausübung wurde ins Grundgesetz übernommen – nicht jedoch der letzte Satz, der den Gesetzgeber vor kirchlichem Druck in Schutz nahm. Dieser Satz wurde für die Bonner Republik gestrichen: "Die allgemeinen Staatsgesetze bleiben hiervon unberührt."
"Das ist meines Erachtens das Entscheidende, wie dieser Lobbyismus sich vom Grundsatz her im Grundgesetz damals bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt hat, indem diese Klarheit - die staatlichen Gesetze haben Vorrang vor Religionsgeboten - einfach schlicht aufgehoben wurde", sagt Carsten Frerk.
"Das ist die Veränderung von Weimar zu Bonn und jetzt Berlin. Und so finden Sie eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, wo kirchliche Einrichtungen von allgemein staatlichen Regelungen nicht betroffen sind."
Privileg: Einzug der Kirchensteuern durch den Staat
Kommt hinzu, dass das Grundgesetz ein weiteres Privileg für Religionsgemeinschaften festschreibt, die als Körperschaften öffentlichen Rechts organisiert sind: den Einzug der Kirchensteuern durch den Staat. Erst seit 1935 - unter der nationalsozialistischen Regierung – erfolgte der Vermerk der Konfession auf der Lohnsteuerkarte. Kirchensteuern wurden fortan vom Arbeitgeber in "staatlichem Auftrag" eingezogen.
"Also die deutschen Landeskirchen und die deutschen Bistümer zählen weltweit mit zu den reichsten religiösen Organisationen", sagt Thomas Großbölting.
Die Bundesrepublik Deutschland war und ist ein säkularer Staat – aber kann man ernsthaft von einer Trennung von Kirche und Staat sprechen?
Historiker Großbölting formuliert es so: "Insgesamt kann man feststellen, dass wir in den 50er-Jahren eine hinkende Trennung von Kirche und Staat etablieren, die uns heute in vielerlei Hinsicht auf die Füße fällt."
Bis heute verfügen die Kirchen in vielen Bereichen über Sonderrechte, was Kirchenkritiker Carsten Frerk in einer insgesamt säkularer und religiös pluraler werdenden Bundesrepublik zunehmend problematisch findet.
Zwar seien die Zeiten, in denen katholische Bischöfe in ihren Hirtenbriefen Wahlempfehlungen zur Bundestagswahl abgaben, heute nicht mehr vorstellbar: Doch die gesetzlich legitimierte Macht der Kirchen ist nach wie vor ungebrochen. Als Träger von Caritas und Diakonie etwa sind die beiden Volkskirchen in Deutschland die größten Arbeitgeber nach dem Staat – mit ihren eigenen Gesetzen.
Sonderrechte für Caritas und Diakonie
"Man kann danach fragen, ob es den Kirchen eigentlich gut zu Gesicht steht, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ganz grundlegende Freiheitsrechte zu verweigern: nämlich sich zu fusionieren, sich zu versammeln, für die eigenen Rechte einzutreten – oder ob das nicht dem christlichen Impuls, der die Kirchen auch bewegen sollte, widerspricht", gibt Thomas Großbölting zu Bedenken.
Aktuell ist die Problematik dieser Sonderrechte wieder sichtbar geworden, als sich Caritas weigerte, den Verdi-Tarifvertrag mit Lohnerhöhungen für Pflegekräfte zu übernehmen. Der Grund: Sie wollen nicht Teil des weltlichen Tarifvertragssystems sein. Die Folge: eine flächendeckende Verbesserung der Einkommen von Pflegekräften wurde damit unmöglich gemacht.
"Die Kirche hat sich immer noch diesen Restraum - wir sind zuständig für die Moral und das Gute - immer noch gesichert trotz der Missbrauchsfälle", sagt Kirchenkritiker Carsten Frerk.
Trotz ihres Bedeutungsschwunds in einer zunehmenden säkularen Welt bleiben die christlichen Kirchen wichtige Impulsgeber für die ethisch-moralischen Debatten, die wiederum Eingang finden in unsere Gesetzgebung: in Fragen von Zeugung, Sexualität, Familie, Schule und Gentechnik, Sterbehilfe, Sozialstaatlichkeit. Doch der Umgang mit den Missbrauchsskandalen nagt an der kirchlichen Autorität.
Und die Frage nach der Legitimität kirchlicher Sonderrechte ist nach wie vor unbeantwortet. Seit 1949.