Staatsleistungen

Die Kirchen sollten nicht aus dem Steuersäckel finanziert werden

04:29 Minuten
Ein Krizifix am Altar im Kölner Dom.
Kirchen sollten von ihren Mitgliedern finanziert werden, fordern Matthias Bertsch und Christoph Fleischmann. © picture alliance / Geisler-Fotopress / Christoph Hardt
Ein Kommentar von Matthias Bertsch und Christoph Fleischmann |
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570 Millionen Euro: Soviel zahlen die Bundesländer den Kirchen allein in diesem Jahr an "Staatsleistungen". Seit der napoloeonischen Zeit gibt es diese jährliche Subvention. Damit müsse Schluss sein, sagen Matthias Bertsch und Christoph Fleischmann.
Die beiden großen Kirchen bekommen jedes Jahr von den Bundesländern Geld überwiesen – im Jahr 2020 werden es 570 Millionen Euro sein – die sogenannten Staatsleistungen. Dies Geld dient nicht der Refinanzierung von sozialen Diensten, und es hat auch nichts mit der Kirchensteuer zu tun. Es ist eine staatliche Subvention, die über 200 Jahre alt ist.
Damals, zu Zeiten Napoleons beim Untergang des alten deutschen Reiches, nahm der Staat besonders der katholischen Kirche Ländereien und Eigentum weg und übernahm zugleich ihre Finanzierung: Die Kirchen erhielten Geld für ihre Kirchenleitung, die Pfarrbesoldung oder die Pensionskassen der Pfarrer: die Staatsleistungen.
Vor gut 100 Jahren, in der Weimarer Republik sollte das anders werden; die wollte Kirche und Staat trennen – auch finanziell. Deswegen schrieben die Politiker in die Weimarer Verfassung: Die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst; also gegen eine Einmalzahlung eingestellt. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
Das Grundgesetz hat diesen Verfassungsauftrag übernommen, doch umgesetzt wurde er nie. Die Beendigung der Staatsleistungen mit einer einmaligen Ablösesumme wäre für die Landeshaushalte langfristig vorteilhaft. Aber die Kirchen erwiesen sich als geschickte Lobbyisten. Sie schlossen mit den Bundesländern Staatskirchenverträge – oder Konkordate – in denen Staatsleistungen immer wieder neu festgeschrieben wurden. Festschreibung statt Ablösung.

Ablösegesetze sollen die Staatsleistungen beenden

Nun haben drei Oppositionsparteien im Bundestag – FDP, Grüne und die Linkspartei – endlich einen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, nach dem die Bundesländer zu Ablösegesetzen verpflichtet werden. Dabei soll die Ablösesumme den Kirchen vollen Wertersatz für die nun entfallenen Staatsleistungen gewähren: konkret ist das 18,6-fache der bisherigen jährlichen Staatsleistungen genannt, gut zehn Milliarden Euro bundesweit. Aus dieser Ablösesumme sollen die Kirchen zukünftig Erträge in Höhe der bisherigen Staatsleistungen erwirtschaften können, so die Überlegung.
Doch hinter der Forderung nach wertgleicher Ablösung steckt eine fragwürdige Annahme: nämlich, dass die Staatsleistungen Entschädigungszahlungen für die Enteignungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts seien. Nur: Einen solchen Rechtsanspruch gibt es gar nicht.
Es geht bei der Ablösung von Staatsleistungen nicht um Entschädigungen, sondern um die Ablösung von Rechten aus einer vergangenen Gesellschaftsordnung. Deswegen ist auch nicht zwingend eine wertgleiche Entschädigung gefordert, sondern nur eine "gerechte Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten", wie es andernorts im Grundgesetz heißt.

Kirchen sollten durch die Mitglieder finanziert werden

Und nun? Selbst Kirchenvertreter geben zu, dass sich ihre Begründungen für die alten Zahlungen kaum noch vermitteln lassen. Und die Initiative "Wir sind Kirche" forderte kürzlich das Geld zur tatkräftigen Corona-Solidarität umzuwidmen. Soweit wird es nicht kommen: Die Finanzchefs der Kirchen rechnen mit sinkenden Einnahmen und werden das Geld zusammenhalten.
Und auch die Haushalte der Länder sind durch die Hilfsmaßnahmen derart belastet, so dass vermutlich keine Landesregierung scharf drauf ist, jetzt auch noch eine hohe Ablösungssumme zu stemmen. Der Gesetzentwurf der Opposition könnte in der Schublade landen. Besser wäre es ihn so zu verändern, dass er für die Allgemeinheit, also die Haushalte der Bundesländer, günstiger wird. Das hieße zwar harte Verhandlungen mit den Kirchen, aber der alte Verfassungsauftrag muss endlich umgesetzt werden, sonst wird es am Ende immer teurer für die Allgemeinheit.
Damit wir uns richtig verstehen: Die Kirchen leisten wichtige Dienste für die Gesellschaft; zum Beispiel im Sozialbereich. Dafür werden sie bezahlt und das ist gut so. Auch für den Erhalt alter Kirchen sollte die Allgemeinheit mit einstehen. Doch generell gilt: Im weltanschaulich neutralen Staat müssen die Kirchen sich über ihre Mitglieder finanzieren und brauchen nicht mehr wie zu Kaiser Wilhelms Zeiten aus dem allgemeinen Steuersack mitbezahlt werden.
Von Matthias Bertsch und Christoph Fleischmann läuft am 3. Mai in der Sendung Religionen um 14.05 Uhr ein Feature über die Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen.

Christoph Fleischmann, Journalist und Moderator in Köln. Schreibt zu den Schnittstellen von Religion und Wirtschaft. Zuletzt veröffentlichte er: Nehmen ist seliger als geben. Wie der Kapitalismus die Gerechtigkeit auf den Kopf stellte (Rotpunktverlag).



Matthias Bertsch, Journalist und Autor. Schwerpunktthemen sind Klimawandel, Fragen globaler Gerechtigkeit, deutsche Geschichte und der Nahostkonflikt.

Der Theologe und Journalist Christoph Fleischmann
© Foto: privat
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