Staatsoper Berlin darf lebende Kaninchen auf der Bühne einsetzen - will aber nicht

    Ein Kaninchen sitzt auf einer Wiese.
    Ein Kaninchen sitzt auf einer Wiese in Sachsen. © imago images/imagebroker/Kevin Prönnecke
    Bei den Aufführungen von Richard Wagners "Ring des Nibelungen" an der Staatsoper Berlin dürfen lebende Kaninchen auf der Bühne sein. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit den Eilantrag eines Tierschutzvereins zurückgewiesen. Zwar sei der Einsatz von Tieren bei derartigen Veranstaltungen untersagt, wenn das für sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sei, heißt es in dem Beschluss. Der Antragsteller habe aber nicht in ausreichender Weise glaubhaft gemacht, dass diese Voraussetzungen im konkreten Fall gegeben seien. Die Kaninchen seien nur etwa 15 Minuten auf der Bühne, so das Gericht. Keiner der Mitwirkenden dürfe an ihre Käfige stoßen oder sich dagegen lehnen. Außerdem sei die Lautstärke der Musik auf der Bühne leiser als im Zuschauerraum. Die Berliner Staatsoper teilte mit, sie werde trotz Gerichtsbeschluss bald keine Kaninchen mehr auftreten lassen. Diese seien nur noch an diesem Wochenende auf der Bühne, nicht aber bei der Wiederaufnahme im kommenden Frühjahr,