Sterbehilfe-Debatte im Bundestag

Mediziner: Genau hinhören, was Todkranke wollen

Blick in ein Patientenzimmer mit Bett, Tisch, zwei Stühlen und dem Ausblick auf einen Balkon.
Ein Patientenzimmer der Palliativstation im Roten-Kreuz-Krankenhaus in Kassel. © dpa / Uwe Zucchi
Lukas Radbruch im Gespräch mit Korbinian Frenzel |
Heute stimmt der Bundestag nach jahrelanger Debatte über vier konkurrierende Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe ab. Der Palliativmediziner Lukas Radbruch hält nichts von einer Ausweitung der derzeit bestehenden Möglichkeiten. Sein Plädoyer: Den Sterbenden zuhören.
Bisher ist die Beihilfe zur Selbsttötung in Deutschland ebenso legal wie der Suizid. Viele Abgeordnete empfinden den jetzigen Zustand als zu lax.
So sieht zum Beispiel der gemeinsame Entwurf von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) die Strafbarkeit von Sterbehilfevereinen und kommerziellen Anbietern für Suizidhilfe vor.
Die Meinung des Palliativmediziners
Lukas Radbruch, Palliativmediziner und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, favorisiert ebenfalls diesen Entwurf und spricht sich gegen eine Ausweitung der jetzt schon bestehenden Möglichkeiten zur Sterbehilfe aus.
Radbruch, der auch Leiter des Zentrums für Palliativmedizin am Malteser Krankenhaus Bonn ist, sagte, er erlebe als Begründung für Sterbehilfe auch das Argument hoher Versorgungskosten, die nicht mehr aufgebracht werden könnten. Es stehe ihm zwar nicht zu, Beweggründe von schwerstkranken Patienten, die nicht weiterleben wollten, zu kritisieren:
"Aber dann finde ich immer, dass wir als Gesellschaft überlegen müssen, unter welchen Regeln wir miteinander leben wollen und ob wir sowas als Begründung dann anerkennen möchten."
Bedenkliche Entwicklung in Ländern mit liberalem Gesetz
Für Mediziner und Pflegepersonal sei es wichtig, genau hinzuhören, was todkranke Menschen wirklich wollten und brauchten. In Ländern mit liberalen Regelungen wie Belgien, Niederlande oder Schweiz werde Schwerstkranken viel zu früh und zu häufig signalisiert: "Wir geben dich auf." Die steigenden Sterbehilfe-Zahlen in diesen Ländern sprächen eine deutliche Sprache.
Es gebe genug Beispiele, wo Patienten dies berichteten – "wo das auch mittlerweile Funktionäre des Gesundheitssystems ganz klar so ausdrücken. Einige haben sich auch wieder abgewendet von dieser Regelung".
Radbruch sagte weiter, in diesen Ländern sei eine Ausweitung der Indikation für Sterbehilfe zu beobachten, die er bedenklich finde – etwa auf Menschen, die sich in einem frühen Stadium der Demenz befänden oder auf Menschen mit einer Depression – "wo ich immer sagen würde: Da muss man die Depression behandeln und nicht den Patienten beseitigen."

Das Interview im Wortlaut:
Korbinian Frenzel: Wer Angehörige oder Freunde hat, die krank sind, die alt sind, die leiden, der weiß, wie wichtig das Thema ist, über das der Bundestag heute abschließend entscheidet, die Frage, ob – und wenn ja, wie – Menschen geholfen werden darf, die sterben wollen. Und vor allem, durch wen ihnen geholfen werden darf, durch Ärzte oder vielleicht sogar durch Vereine, Sterbehilfe-Vereine, wie es sie in der Schweiz gibt. All diese Fragen sind in Deutschland im Grunde zurzeit nicht im Detail geregelt. Der Bundestag will das heute ändern in einer Abstimmung, in der es keine Parteilinien geben wird. Die Abgeordneten sind frei, frei, zwischen vier Anträgen zu wählen.
Entscheidungen, vor denen der Bundestag heute steht. Was sagen, was raten Praktiker, Ärzte, die Menschen beim Sterben begleiten? Ich begrüße Lukas Radbruch, er leitet die Palliativmedizin an der Uniklinik Bonn und dem dortigen Malteserkrankenhaus, guten Morgen, Herr Radbruch!
Lukas Radbruch: Guten Morgen!
Frenzel: Welche Entscheidung wünschen Sie sich heute von den Abgeordneten?
Radbruch: Meine persönliche Meinung hat sich da in der letzten Zeit etwas geändert. Wir hatten auch von unserer Fachgesellschaft lange Zeit gesagt, am besten kein Gesetz, weil eigentlich die bestehenden Regelungen ausreichen, man muss das eben dann nur auch wirklich umsetzen, was in den Regelungen steht. Und mittlerweile bin ich aber doch auch ... neige ich eher dazu, den Entwurf von Herrn Brand zu unterstützen, also das heißt, dass die organisierte Sterbehilfe verboten wird und alles andere eigentlich so bleibt, wie es ist.
Frenzel: Warum diesen?
Radbruch: Weil tatsächlich eben da nur dafür gesorgt wird, dass die Vereine, die das sonst anbieten, wo vielleicht dann eben doch viele Menschen in eine Richtung gedrängt werden, die sie vielleicht gar nicht unbedingt so wollen, dass die eben nicht einfach so in Deutschland arbeiten können und sonst eben tatsächlich, wenn man die Begründung vom Gesetz durchliest, eigentlich alles so bleiben soll, wie es bis jetzt ist.
Frenzel: Nun sagen Politiker wie Peter Hintze, Karl Lauterbach – wir haben das gerade gehört –, bei diesem Entwurf, den Sie ja auch favorisieren, gibt es ein Problem: Es gibt keine Sicherheit für Ärzte, die ja auch wiederholt, wenn sie denn in dem Bereich tätig sind ... also, denen man den Vorwurf machen könnte, dass sie wiederholt beim Sterben helfen. Sehen Sie das als kritischen Punkt an?
Radbruch: Jein. In der gesamten Diskussion muss man ja immer klar dazu ... Die Begriffe werden immer wild durcheinandergeworfen. Also, Hilfe beim Sterben, Hilfe zum Sterben, das sind ja schon ganz unterschiedliche Dinge und man muss immer klar darauf achten, dass hier eben nicht das Kind mit dem Bad ausgeschüttet wird und dass tatsächlich das, was Palliativmediziner machen, das, was in Hospizen passiert, was viele Hausärzte auch machen, nämlich eine gute Versorgung von Sterbenden, und da kann auch mal Therapie abgesetzt werden, da können auch mal lebenserhaltende Therapien beendet werden und da werden natürlich auch Medikamente eingesetzt, die möglicherweise Nebenwirkungen haben ... Aber alles das ist eben mit dem assistierten Suizid nicht gemeint. Das steht in der Begründung von dem Gesetzentwurf von Brand und Griese auch sehr deutlich so drin. Und das muss man aber sicherlich dann später, wenn ein Gesetz jetzt kommt und umgesetzt wird, dann sicher auch immer wieder darauf achten, was eben wirklich gemeint.
Frenzel: Wie ist es denn für Sie in der Praxis, für Sie und Ihre Kollegen: Empfinden Sie da manchmal Unsicherheit, was Sie dürfen, was Sie nicht dürfen?
Radbruch: Ich empfinde nicht so sehr Unsicherheit, was ich darf und was ich nicht darf, weil da tatsächlich extrem viel Freiraum besteht. Und ich würde auch sehr davor warnen, dass man mit einer, wie soll ich sagen, Pseudosicherheit dann ... Die Regelung, die im anderen Gesetzesentwurf von Hintz und Lauterbach zum Beispiel vorgeschlagen wird, das sieht dann ja so aus, als wäre dann klar geregelt, unter welchen Bedingungen darf man, unter welchen Bedingungen darf man nicht. Und unsere Befürchtung wäre aber, dass dann auch genauso wieder neue Grauzonen aufgemacht werden mit diesen klaren Regelungen, wo dann gesagt wird, ja, aber wenn in diesem klar geschilderten Fall, da darf ich das jetzt assistieren, und warum denn nicht bei dem, der im Bett daneben liegt, das ist doch ganz ähnlich, aber eben nicht genauso. Und meine Sorge ist eigentlich viel mehr, dass im Umgang mit Menschen, die schwerstkrank sind, die nur noch eine kurze Zeit zu leben haben und die unter ihrem Zustand so leiden, dass man da schon sehr genau hinhören muss, was die Leute eigentlich wirklich wollen. Weil, meine Erfahrung ist, dass ich durchaus gefragt werde, auch auf einer Palliativstation, warum wir denn jetzt nicht helfen können beim Sterben, also warum wir nicht was spritzen können, damit derjenige schneller stirbt, oder ihm mindestens was auf den Nachttisch stellen können, aber dass das nur ganz selten von den Patienten wirklich eine Handlungsaufforderung ist.
Frenzel: Kommt diese Frage von den Patienten oder von Angehörigen?
Radbruch: Von beiden Seiten, ich höre es auch durchaus von Patienten. Aber wir hören es auch manchmal von Angehörigen, wenn der Patient vielleicht noch eine andere Meinung hat. Und ich höre auch von Patienten Äußerungen, dass sie sagen, sie möchten jetzt nicht, dass ihr mühsam erspartes Häuschen für die Pflege draufgeht, das ist die Begründung dafür, warum man jetzt lieber sterben möchte. Und das ist für den einzelnen Patienten, finde ich, durchaus ein akzeptabler Grund, das steht mir nicht zu, das in irgendeiner Form zu kritisieren. Aber dann finde ich immer, dass wir als Gesellschaft überlegen müssen, unter welchen Regeln wir miteinander leben wollen und ob wir so das als Begründung dann anerkennen möchten.
Frenzel: Es gibt ja Beispiele für liberale Regelungen in Belgien, in den Niederlanden, in der Schweiz. Haben Sie den Eindruck, dass dort Menschen zu schnell der Eindruck vermittelt wird, wir geben euch auf?
Radbruch: Das ist definitiv so. Wir kennen genügend Beispiele dafür, wo das einzelne Patienten berichten, wo das auch mittlerweile Funktionäre des Gesundheitssystems ganz klar so ausdrücken. Einige haben sich auch wieder abgewendet von dieser Regelung. Und die Zahlen sprechen ja auch eine klare Sprache: In der Schweiz nimmt es langsam zu, aber es nimmt zu, auch das wird oft falsch dargestellt, es werden deutlich mehr pro Jahr. In den Niederlanden ist gerade der neue Bericht rausgekommen, dass es im letzten Jahr von 4.800 auf 5.300 Fälle angestiegen ist, und wir sehen eine Ausweitung der Indikation. Das wird eben nicht nur für schwere, unheilbare Erkrankungen mittlerweile gemacht, sondern auch für Menschen, die in einem frühen Stadium der Demenz für sich sich dafür entscheiden, oder Menschen mit einer Depression. Wo ich immer sagen würde, da muss man die Depression behandeln und nicht den Patienten beseitigen.
Frenzel: Heute entscheidet der Bundestag über die Sterbehilfe. Lukas Radbruch war das im Gespräch, der Leiter der Palliativmedizin an der Uniklinik Bonn und dem dortigen Malteserkrankenhaus. Ich danke Ihnen für das Gespräch!
Radbruch: Danke!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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