"Stopp! Kinderpornografie ist strafbar!"
Seiten mit kinderpornografischen Inhalten sollen in Zukunft in Deutschland schnell gesperrt werden. Einen entsprechenden Vertrag schlossen die fünf größten Internetanbieter Deutschlands mit dem Bundeskriminalamt. In drei bis sechs Monaten sollen die technischen Voraussetzungen für die Sperrung geschaffen sein.
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, hält ein rotes, achteckiges Schild in die Luft. Die Aufschrift: "Stopp! Kinderpornografie ist strafbar!" Wer versucht, eine entsprechende Internet-Adresse anzusteuern, dürfte in Zukunft stattdessen auf dieser Hinweis-Seite landen.
Das Bundeskriminalamt wird den fünf größten Internetprovidern dazu täglich eine aktualisierte Liste einschlägiger Adressen übermitteln. Die Provider haben sich mit dem geschlossenen Vertrag dazu verpflichtet, dann den Zugriff auf diese zu blockieren. In drei bis sechs Monaten sollen die technischen Voraussetzungen dazu geschaffen sein.
Für BKA-Präsident Jörg Ziercke ist die Zugangsblockade - neben der Verfolgung der Täter und dem Schließen von Quellen, also der Abschaltung entsprechender Server - ein entscheidender Baustein bei der Bekämpfung der Kinderpornografie im Netz. Kriminelle Pädophile würden sich zwar hierdurch nicht davon abhalten lassen, sich einschlägiges Material zu beschaffen. Denn die Blockade ist technisch - das ist unbestritten - recht einfach zu umgehen. Aber, so Ziercke: Jeder, der trotz des Stopp-Schildes versuche, eine entsprechende Seite anzusteuern, werde wissen, dass er sich damit strafbar macht. Es werde dann keine Ausreden mehr geben, so Ziercke.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen betonte: Die Zugangsblockade werde sich ausschließlich auf kinderpornografische Inhalte beziehen. Es sei ein Gerücht, dass in denjenigen Ländern, die das Access Blocking bereits praktizieren, auch Seiten auf dem Index landeten, die mit Kinderpornos nichts zu tun hätten.
Mit Blick auf die Kritik, sie wolle das Netz zensieren, meinte sie: Die Würde des Menschen und die Unverletzlichkeit eines Kindes stehe höher als die Frage einer Massenkommunikation. Und: Das Internet sei kein rechtsfreier Raum.
Das Bundeskriminalamt wird den fünf größten Internetprovidern dazu täglich eine aktualisierte Liste einschlägiger Adressen übermitteln. Die Provider haben sich mit dem geschlossenen Vertrag dazu verpflichtet, dann den Zugriff auf diese zu blockieren. In drei bis sechs Monaten sollen die technischen Voraussetzungen dazu geschaffen sein.
Für BKA-Präsident Jörg Ziercke ist die Zugangsblockade - neben der Verfolgung der Täter und dem Schließen von Quellen, also der Abschaltung entsprechender Server - ein entscheidender Baustein bei der Bekämpfung der Kinderpornografie im Netz. Kriminelle Pädophile würden sich zwar hierdurch nicht davon abhalten lassen, sich einschlägiges Material zu beschaffen. Denn die Blockade ist technisch - das ist unbestritten - recht einfach zu umgehen. Aber, so Ziercke: Jeder, der trotz des Stopp-Schildes versuche, eine entsprechende Seite anzusteuern, werde wissen, dass er sich damit strafbar macht. Es werde dann keine Ausreden mehr geben, so Ziercke.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen betonte: Die Zugangsblockade werde sich ausschließlich auf kinderpornografische Inhalte beziehen. Es sei ein Gerücht, dass in denjenigen Ländern, die das Access Blocking bereits praktizieren, auch Seiten auf dem Index landeten, die mit Kinderpornos nichts zu tun hätten.
Mit Blick auf die Kritik, sie wolle das Netz zensieren, meinte sie: Die Würde des Menschen und die Unverletzlichkeit eines Kindes stehe höher als die Frage einer Massenkommunikation. Und: Das Internet sei kein rechtsfreier Raum.