Müller war ein guter Freund der Jugendrichterin Kirsten Heisig, die 2010 Selbstmord beging. An sie erinnert die ARD heute um 20:15 Uhr mit dem Spielfilm "Das Ende der Geduld".
Jugendrichter fordert mehr Härte gegen Intensivtäter
Kriminelle Jugendliche kommen meist nicht schnell genug vor einen Richter. Das bedauert der Jugendrichter Andreas Müller. Dabei könne das "Neuköllner Modell" der verstorbenen Richterin Kirsten Heisig vor Intensivtätern bewahren.
Jugendliche Straftäter werden aus Sicht des Bernauer Jugendrichters Andreas Müller noch immer nicht konsequent und schnell genug vor Gericht gestellt. Vom so genannten Neuköllner Modell der verstorbenen Richterin Kirsten Heisig sei viel zu wenig übrig geblieben. Momentan werde es in Berlin 250 Mal im Jahr angewandt, in der gesamten Bundesrepublik "katastrophal zu wenig" nach seinen Recherchen: "Es müsste eigentlich die Regel sein, und es ist nach wie vor die Ausnahme."
Das Jugendstrafrecht viel schneller bewegen im Interesse der Opfer und Täter
Wenn man genügend Kraft und Mitstreiter habe, so Müller, könne man das Jugendstrafrecht "viel schneller bewegen" im Interesse der Opfer und der Täter sowie zur Vermeidung von Intensivtätern. "Aber leider Gottes reden die Politiker immer nur dann, wenn irgendwo etwas ganz Besonderes passiert", sagte der Jugendrichter. In die Tat umgesetzt werde nicht.
"Sie überlegen es sich drei Mal, ob sie zuschlagen"
Müller bezeichnete es als "ein Unding", dass es in Deutschland überhaupt das Wort "Intensivtäter" gebe. Die Strategie des harten, schnellen Aburteilens könne etwas bewirken: "Wenn junge Gruppen sehen: Der Staat kann reagieren, dann überlegen sie es sich drei Mal, ob sie zuschlagen." Müller beobachtet aber Veränderungen durch einen Generationenwechsel bei den Richtern in Deutschland.
Aus Sicht der "Altachtundsechziger" sei nicht der Täter schuld, sondern letztlich die Gesellschaft dafür verantwortlich, dass er zum Täter geworden sei. Bei dem Prozess um den Totschlag von Johnny K. am Alexanderplatz seien aber ausschließlich Freiheits- und Jugendstrafen ohne Bewährung verhängt worden: "Das hätte es so vor zehn Jahren in der deutschen Jugendgerichtsbarkeit nicht gegeben."