Streit um das Betreuungsgeld

Die pikante Mission des Ralf Kleindiek

Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium
Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium © dpa / picture alliance / Hannibal Hanschke
Moderation: Liane von Billerbeck und Hans-Joachim Wiese |
Der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium hat es derzeit nicht leicht: Im Namen der Bundesregierung muss Ralf Kleindiek in Karlsruhe das Betreuungsgeld verteidigen. Dabei brachte er die Klage gegen die umstrittene Leistung einst selbst auf den Weg.
Am Bundesverfassungsgericht wird seit diesem Dienstag über das Betreuungsgeld verhandelt. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat ihren Staatssekretär Ralf Kleindiek nach Karlsruhe geschickt. Er muss die umstrittene Leistung im Namen der Bundesregierung verteidigen. Besonders pikant dabei: Kleindiek war vor seinem Wechsel nach Berlin Staatsrat in Hamburg - und hat in dieser Funktion die Klage gegen das Betreuungsgeld auf den Weg gebracht.
Wie geht er mit diesem Rollenwechsel um? "Professionell", sagte Kleindiek im Gespräch mit Deutschlandradio Kultur - kurz nach dem Auftakt der Verhandlungen in Karlsruhe. Schließlich gehe es nicht um die politische Bewertung des Betreuungsgelds, sondern um verfassungsrechtliche Fragen. Zudem vertrete er in Karlsruhe die Haltung der Bundesregierung, nicht seine persönliche Meinung.
"Es ist sehr intensiv darüber beraten worden, ob der Bund die Zuständigkeit für dieses Betreuungsgeld hat. Ich habe als Vertreter der Bundesregierung deutlich gemacht, dass es uns darauf ankommt, dass der Bund auch in Zukunft solche Familienleistungen wie Kindergeld oder Elterngeld, aber auch ein Betreuungsgeld bundeseinheitlich regeln will für die Familien in Deutschland."
Union und SPD hätten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Betreuungsgeld nicht zu ändern, sagte Kleindiek. Daran fühle sich auch seine Dienstherrin, Familienministerin Schwesig, gebunden.
Das Betreuungsgeld wurde 2013 von der schwarz-gelben Koalition auf Betreiben der CSU eingeführt. Es sieht vor, dass Eltern 150 Euro pro Monat bekommen, wenn sie ihr Kind nicht in eine öffentlich geförderte Kinderbetreuungseinrichtung geben. Kritiker verspotten die Leistung als "Herdprämie", da dadurch ein traditionelles Familienbild zementiert werde.
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