Herkunft weiter ungeklärt
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Seit Jahren gibt es Streit um vier Bilder von Piet Mondrian im "Kaiser Wilhelm Museum" in Krefeld. Die Erben verlangen die Herausgabe. Das Museum weigert sich und sieht sich durch ein Gutachten gestärkt. Kunstexperte Stefan Koldehoff ist da skeptisch.
Der Streit um die Mondrian-Bilder zwischen dem "Kaiser Wilhelm Museum" und den Erben des Malers sei auch nach dem heute veröffentlichten Provenienz-Gutachten keineswegs geklärt, sagt Kunstexperte Stefan Koldehoff.
"Da muss man differenzieren. Das Gutachten selbst hält sich mit Bewertungen zurück. Die Bewertung, dass das Museum Recht habe, hat heute der Rechtsanwalt und Kunstmäzen Peter Raue gezogen, der die Stadt und das Museum vertritt. Das steckt aber nicht in dem Gutachten, sondern ist eher Interpretation."
Fragwürdiges Vorgehen eines Museumsdirektors
Unstrittig sei lediglich, dass die ursprünglich acht Bilder 1929 für eine Ausstellung nach Krefeld gekommen seien, sagt Koldehoff. "Danach gibt es einen großen Cut und keiner weiß, was weiter passiert ist."
Etwa 1950 habe dann der damalige Direktor Paul Wember in einer Kiste im Museum diese acht Mondrian-Gemälde entdeckt und daraufhin beschlossen, dass die dem Museum gehören müssten. Vier davon habe er verkauft, und die anderen vier ins Inventarbuch des Museums eingetragen.
"So eine Entscheidung kann ein Museum natürlich kaum glücklich machen", sagt Koldehoff. Provenienzforschung sei durch den Nationalsozialismus ein großes Thema in Deutschland. Eigentlich müsse für jedes Bild ein lückenloser Nachweis gegeben sein, wie das Museum in den Besitz gekommen sei.
Museum hofft wohl auf Verjährung
"Für die NS-Raubkunst sind bei der Washingtoner Erklärung 1998 die Verjährungsfristen aufgehoben worden, zumindest moralisch. Hier handelt es sich aber um einen Fall aus 1929. Da gelten die Verjährungsfristen also noch. Und so hat das Museum schlussendlich auch argumentiert: Im Notfall ist das alles verjährt."
Wenn die Mondrian-Erben nun auf US-Territorium Klage erhöben, gelte nach dortiger Rechtslage in so einem Fall aber keine Verjährung. "Letztendlich muss man moralisch appellieren: Es kann nicht angehen, dass Museen Bilder unklarer Herkunft im Depot oder in den Schauräumen haben. Das was man in Krefeld gemacht hat, ist aller Ehren wert: Man hat geforscht. Aber das Ergebnis spricht bislang jedenfalls weder für die eine noch für die andere Seite."
(rja)