Streit um Pippi-Langstrumpf-Lied beigelegt

    Ein rothaariges Mädchen mit abstehenden Zöpfen trägt einen Wollpullover und hat einen Schal um den Kopf gewickelt. Auf ihrer Schulter ist ein kleines Äffchen.
    Eine Filmszene mit der Kinderfigur Pippi Langstrumpf von Astrid Lindgren © imago images/Everett Collection
    Im Streit um die Rechte am Liedtext "Hey, Pippi Langstrumpf" haben sich die Erben von Astrid Lindgren mit der Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft (FKM) geeinigt. Auch die Erbin von Wolfgang Franke, dem Verfasser der deutschen Textversion, habe der Vereinbarung zugestimmt, hieß es. Das Landgericht Hamburg hatte im Dezember 2020 entschieden, dass die Erben der schwedischen Kinderbuchautorin an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden müssen. Astrid Lindgren habe es 1969 ausdrücklich abgelehnt, dass sich der Verfasser der deutschen Textversion von "Här kommer Pippi Långstrump", Wolfgang Franke, als alleiniger Autor nenne. Frankes Fassung war durch die im selben Jahr herausgekommene deutsch-schwedische Fernsehserie bekannt geworden. Der Einigung zufolge wird Lindgren nun als Mitautorin des Liedtextes bei der Verwertungsgesellschaft Gema registriert. Die Einnahmen werden künftig geteilt.