Regierungsfraktionen einig über Urheberrechtsgesetz
Die Wissenschaft soll ein vereinfachtes, gelockertes Urheberrecht bekommen. Lange stritt die Regierungskoalition darüber, doch nun sind sich Union und SPD einig. Dabei war es schwierig, die Interessen von Bibliotheken, Wissenschafts- und Zeitungsverlagen abzuwägen.
Nun also doch: Das Gesetz, mit dem das Urheberrecht für die Wissenschaft gelockert werden soll, kommt. Quasi auf den letzten Metern, in der letzten Sitzungswoche dieser Legislaturperiode, haben sich Union und SPD noch auf die Reform geeinigt. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hat Dienstag im Reichstag verkündet, Hochschulen und Wissenschaftlern werde es künftig einfacher gemacht, für Forschung und Lehre auf digitale Texte Zugriff zu nehmen:
"Wir haben das Gesetz allerdings auf fünf Jahre befristet und werden in einem Entschließungsantrag deutlich machen, dass diese Zeit genutzt werden muss, damit wir eine angemessene Verlegervergütung bekommen. Die funktioniert im Augenblick nicht."
Bis zuletzt hatte es so ausgesehen, als könne das umstrittene Gesetz nach langen Debatten nun doch nicht mehr verbschiedet werden. Grund war vor allem ein Streit innerhalb der Union: Während die Wissenschaftspolitiker sich für den vorliegenden bereits überarbeiteten Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas einsetzten, forderten die CDU-Rechtspolitiker weitere Änderungen zugunsten der Verlage. Diese hatten den Gesetzentwurf heftig kritisiert und von einer drohenden Enteignung der Bildungs- und Wissenschaftsverlage gesprochen. Der Bildungspolitiker und stellvertretende Fraktionsvorsitzender Michael Kretschmer brach heute jedoch eine Lanze für die Wissenschaftsfreiheit:
"Es gab in den vergangenen Wochen eine ganze Reihe an Vorschlägen, Änderungswünschen, die aus meiner Sicht zum Teil ein Festhalten sind an dem Status Quo im analogen Zeitalter. Und diesen Vorschlägen konnten wir nicht folgen. Wir brauchen den Weg in das digitale Zeitalter. Das hilft alles nichts, und das müssen auch die Buchverlage sehen."
"Wir haben das Gesetz allerdings auf fünf Jahre befristet und werden in einem Entschließungsantrag deutlich machen, dass diese Zeit genutzt werden muss, damit wir eine angemessene Verlegervergütung bekommen. Die funktioniert im Augenblick nicht."
Bis zuletzt hatte es so ausgesehen, als könne das umstrittene Gesetz nach langen Debatten nun doch nicht mehr verbschiedet werden. Grund war vor allem ein Streit innerhalb der Union: Während die Wissenschaftspolitiker sich für den vorliegenden bereits überarbeiteten Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas einsetzten, forderten die CDU-Rechtspolitiker weitere Änderungen zugunsten der Verlage. Diese hatten den Gesetzentwurf heftig kritisiert und von einer drohenden Enteignung der Bildungs- und Wissenschaftsverlage gesprochen. Der Bildungspolitiker und stellvertretende Fraktionsvorsitzender Michael Kretschmer brach heute jedoch eine Lanze für die Wissenschaftsfreiheit:
"Es gab in den vergangenen Wochen eine ganze Reihe an Vorschlägen, Änderungswünschen, die aus meiner Sicht zum Teil ein Festhalten sind an dem Status Quo im analogen Zeitalter. Und diesen Vorschlägen konnten wir nicht folgen. Wir brauchen den Weg in das digitale Zeitalter. Das hilft alles nichts, und das müssen auch die Buchverlage sehen."
Eine Schranke weniger für die Wissenschaft
Bisher war die Rechtslage kompliziert, kaum jemand blickte durch, für welche Werke in welchem Umfang Lizenzen eingeholt werden mussten. Universitäre Justitiare verzichteten im Zweifel lieber auf eine Bereitstellung, weil man Klagen von Verlagen befürchtete. Auch der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ernst-Dieter Rossmann, zeigte sich zufrieden. Natürlich hätte man das Gesetz lieber ohne Entfristung gehabt, aber wichtiger sei, dass es überhaupt erst einmal in Kraft treten könne, sagte Rossmann:
"Entscheidend ist, dass wir jetzt eine Wissenschaftsschranke haben, die dringend benötigt wird."
"Wissenschaftsschranke" bedeutet hier, dass für Forschung und Lehre vereinfachte Nutzungsrechte von urheberrechtlich geschützten Werken geschaffen werden. Hochschulen und Bibliotheken dürfen künftig bis zu 15 Prozent eines Werkes für Studierende und Wissenschaftler zugänglich machen, ohne dass die Verlage dafür ihre Genehmigung erteilen müssen. Die Vergütung erfolgt dann pauschal. Die Verlage forderten jedoch, dass die Hochschulen vorher prüfen müssten, ob die Verlage nicht selber ein angemessenes Angebot für die digitale Nutzung gemacht hätten, und dass dieses dann Vorrang haben müsse. Dies aber würde die Dinge für die Wissenschaft wieder extrem verkomplizieren. Es sei jetzt an den Verlagen, neue Angebote zu entwickeln, für die dann extra Lizenzgebühren verlangt werden könnten.
Nach fünf Jahren werden die Gesetzesfolgen überprüft
"Wir müssen verstehen, dass in diesem digitalen Zeitalter die Dinge praktikabel sein müssen. Und deswegen ist diese Wissenschaftsschranke mit einer Pauschalvergütung ganz wichtig, damit die Texte und Bücher auch wirklich genutzt werden können. Und alles was man darüber hinaus haben möchte, Karten die vergrößert werden können, Anwendungen die über den Text hinausgehen, die sollen speziell vergütet werden können, das ist ein interessantes Geschäftsmodell für die Zukunft", so Kretschmer.
Nach fünf Jahren soll das Gesetz nun evaluiert werden, um zu schauen, ob es zu einem gerechten Interessenausgleich zwischen Verlagen und Wissenschaftsfreiheit geführt hat. Und noch in einem anderen Punkt kommt die Koalition den Verlagen entgegen. Der Entwurf sah vor, dass Artikel von Fachzeitschriften und Zeitungen von Wissenschaftlern lizenzfrei genutzt werden dürfen, unter Zahlung von Tantiemen an die Autoren. Künftig soll das nur noch für Fachzeitschriften gelten, nicht aber für Tageszeitungen. Die hatten um ihre kommerziellen Archivangebote gefürchtet. Das neue Urheberrecht soll am Freitag im Bundestag debattiert und verabschiedet werden.