Streit um Welfenschatz dauert an
Im Rückgabestreit um den Welfenschatz hat der Anwalt der Erben jüdischer Kunsthändler, Markus Stötzel, bekräftigt, dass der Verkauf der Reliquien 1935 an Preußen für 4,25 Millionen Reichsmark unter Zwang erfolgt ist. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz argumentiere in dieser Angelegenheit wider besseren Wissens, so Stötzel.
Stötzel sagte, aus seiner Sicht sei es absolut nicht nachvollziehbar, wenn der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), Parzinger, davon spreche, dass einerseits eine Trennung gesehen werden müsse zwischen der Verfolgung von Kunsthändlern damals, man andererseits aber behaupte, ausgerechnet der Verkauf des Welfenschatzes sei frei und unbeeinflusst von jeglicher NS-Verfolgung gewesen. Dies sei äußerst bedenklich. Man könne das eine nicht vom anderen trennen.
Stötzel: "Diese Haltung der Stiftung macht mich betroffen, denn sie argumentiert wider besseren Wissens. Es gab keinen rechtsfreien Raum innerhalb der Verfolgung für einen jüdischen Bürger im NS-Staat nach 1933." Falsch nannte Stötzel zudem die Behauptung der SPK, die Kunsthändler hätten sich vor dem Verkauf in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden.
Stötzel: "Im Gegenteil, noch kurz vor 1933 haben sie Millionenumsätze gemacht. Die wirtschaftliche Bedrängnis, in die sie schließlich geraten sind, war das Ergebnis der Verfolgung durch das NS-Regime." Nach 1933 sei der Kunstmarkt nicht mehr von der Weltwirtschaftskrise betroffen gewesen. Das zu bezweifeln wider besseren Wissens halte er für äußerst problematisch.
Stötzel machte deutlich, dass er den Welfenschatz weiter für Raubkunst hält: "Ein nennenswerter Betrag tauchte bei den Umsätzen, die die Händler 1935/36 erzielten, nicht auf, auch wenn die Stiftung Preußischer Kulturbesitz Gegenteiliges behauptet, sich dabei aber nur auf Indizien stützt. Unterlagen, die das bezeugen, liegen der Stiftung vor. Versuche der SPK, diese Beweislage umzudrehen, sind unwürdig, sie sind geradezu ein Novum".
Die Frage einer Klage stellt sich nach den Worten des Erbenanwalts nicht. Die Stiftung werde laut allgemeiner Vereinbarungen aus den 90er-Jahren Fragen wie "Verjährung" juristisch außen vorlassen. Zu einem Gespräch mit Stiftungspräsident Parzinger sei er jederzeit bereit. Die Stiftung werde bei ihrer Haltung nicht bleiben können.
Sie können das vollständige Gespräch mindestens bis zum 1.11.09 als MP3-Audio in unserem Audio-on-Demand-Player nachhören.
Stötzel: "Diese Haltung der Stiftung macht mich betroffen, denn sie argumentiert wider besseren Wissens. Es gab keinen rechtsfreien Raum innerhalb der Verfolgung für einen jüdischen Bürger im NS-Staat nach 1933." Falsch nannte Stötzel zudem die Behauptung der SPK, die Kunsthändler hätten sich vor dem Verkauf in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden.
Stötzel: "Im Gegenteil, noch kurz vor 1933 haben sie Millionenumsätze gemacht. Die wirtschaftliche Bedrängnis, in die sie schließlich geraten sind, war das Ergebnis der Verfolgung durch das NS-Regime." Nach 1933 sei der Kunstmarkt nicht mehr von der Weltwirtschaftskrise betroffen gewesen. Das zu bezweifeln wider besseren Wissens halte er für äußerst problematisch.
Stötzel machte deutlich, dass er den Welfenschatz weiter für Raubkunst hält: "Ein nennenswerter Betrag tauchte bei den Umsätzen, die die Händler 1935/36 erzielten, nicht auf, auch wenn die Stiftung Preußischer Kulturbesitz Gegenteiliges behauptet, sich dabei aber nur auf Indizien stützt. Unterlagen, die das bezeugen, liegen der Stiftung vor. Versuche der SPK, diese Beweislage umzudrehen, sind unwürdig, sie sind geradezu ein Novum".
Die Frage einer Klage stellt sich nach den Worten des Erbenanwalts nicht. Die Stiftung werde laut allgemeiner Vereinbarungen aus den 90er-Jahren Fragen wie "Verjährung" juristisch außen vorlassen. Zu einem Gespräch mit Stiftungspräsident Parzinger sei er jederzeit bereit. Die Stiftung werde bei ihrer Haltung nicht bleiben können.
Sie können das vollständige Gespräch mindestens bis zum 1.11.09 als MP3-Audio in unserem Audio-on-Demand-Player nachhören.