Die Juristin Sarah Lincoln hat ebenfalls an besagter Studie mitgewirkt. In unserer Sendung "Studio 9" sagt sie, bei der wachsenden Drohkulisse handele es sich um eine schleichende Verschiebung des Presserechts zugunsten von Prominenten und Unternehmen und zu Lasten der Pressefreiheit. Das komplette Gespräch können Sie hier hören:
Anwaltliche Drohschreiben erschweren Berichterstattung
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Immer öfter bekommen Redaktionen Post von Anwälten, die schon im Vorfeld die Berichterstattung über einen Klienten - zumeist prominent - verhindern wollen. Für den Medienrechtler Tobias Gostomzyk handelt es sich um reine Drohschreiben.
Seit Jahren ist der Journalismus im Umbruch. Schwindende Budgets auf der einen, steigender Druck durch erhöhtes Tempo und unsichere Quellen auf der anderen Seite. Zusätzlich setzen Anwälte Redaktionen immer öfter unter Druck, wie jetzt in einer Studie der TU Dortmund nachgewiesen wurde.
Tobias Gostomzyk ist Professor für Medienrecht an der TU Dortmund und einer der Autoren der Untersuchung. Im Deutschlandfunk Kultur erklärt er, dass es rechtlich keine Grundlage für diese Schreiben gebe; es handele sich um reine Drohschreiben. Die Absender versuchten, präventiv tätig zu werden: Eine Geschichte soll erst gar nicht erscheinen - und falls sie doch schon erschienen ist, von anderen Medien nicht weiterverbreitet werden.
Das Internet vergisst nichts
Laut Gostomzyk gibt es verschiedene Erklärungsmuster für dieses präventive Vorgehen: Einerseits stamme das Presserecht aus einer analogen Zeit und sei vor allem auf Massenmedien zugeschnitten. Machte man früher einen Unterlassungsanspruch gegenüber einer überregionalen Zeitung geltend, konnte man damit rechnen, dass die Information anschließend aus der Welt war. Im digitalen Zeitalter heißt es nun aber: Das Internet vergisst nichts. Also muss die Berichterstattung schon im Vorfeld verhindert werden.
Ein weiterer Grund für die Zunahme dieser Präventivschreiben seien bestimmte Entwicklungen im Online-Journalismus, so Gostomzyk. Hier werde in immer kürzeren Takten gearbeitet, außerdem fehlten manchmal auch die Ressourcen, um längerfristig zu recherchieren. Auch würden immer mehr Informationen einfach übernommen.
Selbstverpflichtung von Verlagen
Eine dritte Erklärung könne in ökonomischen Erwägungen eines kleinen Kreises von Presserechtsanwälten gesehen werden, so der Medienrechtler. Um das eigene Repertoire an anwaltlichen Maßnahmen zu erweitern, werde auf neue Instrumente, also beispielsweise Drohschreiben, gesetzt.
Der Medienrechtler schlägt gemeinsam mit den anderen Autoren der Studie eine Selbstverpflichtung von Verlagen vor, damit Fälle von grundsätzlicher Bedeutung auch eine Chance haben, juristisch durchgefochten zu werden.