Berkéwicz soll die Notbremse ziehen
Der Suhrkamp-Verlag wird vorerst nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Plan vorläufig gestoppt. Die Verlagschefin Ulla Berkéwicz wäre jetzt gut beraten, noch einmal in Ruhe über alles nachzudenken, sagt der Journalist und Suhrkamp-Experte Uwe Müller.
Der Rechtsstreit zwischen Ulla Berkéwicz und dem Suhrkamp-Mitanteilseigner Hans Barlach beschäftigt die Verlagsbranche sei Jahren und erlebte jetzt seinen vorläufigen Höhepunkt: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt die Verlagschefin nun, ihren Plan, Suhrkamp in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, vorläufig auf Eis zu legen.
Der Berliner Journalist und Suhrkamp-Experte Uwe Müller gegrüßt das Votum des BVG und meinte, im Fall des Suhrkamp-Verlages, für den 2013 ein Insolvenzantrag gestellt wurde, sei erstmals eine neues Insolvenzrecht zur Anwendung gekommen. Dies diene dazu, "die Rechte eines Minderheitsaktionärs maßgeblich zu beschneiden. Und das kann man schon interpretieren als einen Eingriff in die Eigentumsgarantie. Und wenn das so durchgeht, wie Frau Ulla Unseld-Berkéwicz sich das vorstellt, dann ist natürlich zu erwarten, dass ganz viele andere Unternehmen in Deutschland, in denen es eine ähnliche Konstellation gibt (...), dieses neue Insolvenzrecht nutzen, um einen unangenehmen Minderheitsgesellschafter in die Schranken zu weisen. Dem Rechtsfrieden würde dies bestimmt nicht dienen".
Die ganze Entwicklung der zurückliegenden Jahre sei nicht gut für Suhrkamp - der Rechtsstreit habe bereits große Summen verschlungen - "ein mehrfaches der künftigen Jahresgewinne von Suhrkamp geht dafür drauf (...) Wenn Frau Ulla Berkéwicz mal durchatmen würde und sagen würde: 'War das gut, dass ich diesen Weg begangen habe' - dann müsste sie ehrlicherweise sagen: Nein."