Sybille Steinbacher und Katharina Rauschenberger (Hg.): Der Auschwitz-Prozess auf Tonband. Akteure, Zwischentöne, Überlieferung
Wallstein Verlag, Göttingen 2020
112 Seiten, 14,90 Euro
Die Zeugnisse der Überlebenden
07:07 Minuten
Wie war es menschenmöglich, als Holocaust-Überlebender im Auschwitz-Prozess als Zeuge aufzutreten? Und in der Sprache der Täter auszusagen? Ein Band des Fritz-Bauer-Instituts analysiert die Tonbandaufnahmen, die heute UNESCO-Weltdokumentenerbe sind.
Otto Dov Kulka sagte am 30. Juli 1964 als Zeuge im Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main aus. Der damals in Jerusalem lebende gelernte Historiker Kulka war mit 31 Jahren der jüngste Zeuge im Prozess. Von seiner Aussage existiert ein knapp zweieinhalbstündiger Tonbandmitschnitt.
Vorsitzender Richter: "Herr Kulka, sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihre Aussage auf ein Tonband nehmen zur Stützung des Gedächtnisses des Gerichts."
Zeuge: "Ja, ich bin damit…"
Vorsitzender Richter: "…einverstanden."
Zeuge: "Ja, ich bin damit…"
Vorsitzender Richter: "…einverstanden."
Katharina Stengel, Historikerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Frankfurter Fritz Bauer Institut analysiert die Zeugenaussage Kulkas als eine Art juristischen "Clash of Cultures". Während Kriminologie und Justiz von einem "Idealbild eines Gerichtszeugen" ausgingen, der "neutral und ohne eigene Interessen über seine Wahrnehmung" spreche, konnten Opferzeugen wie Otto Dov Kulka diesem Ideal nicht gerecht werden, so Stengel.
Kulka war noch keine elf Jahre alt, als er nach Auschwitz-Birkenau deportiert wurde. Es sei ungewiss, schreibt Stengel, was er damals selbst aufnehmen konnte und was er später rekonstruiert habe. Zwar erklärte Otto Dov Kulka dem Frankfurter Gericht, dass er sich auch als Historiker ganz bewusst nicht allgemein wissenschaftlich mit Auschwitz auseinandersetze, weil es ihm primär um seine persönliche Zeugenschaft gehe.
Gezielt Zweifel an den Aussagen gesäht
Doch der Verteidiger Eugen Gerhardt zweifelt diese Aussage im Disput mit dem Vorsitzenden Richter an:
Verteidiger: "Wir wissen ja alle, dass der Zeuge mit elf Jahren diese Erlebnisse, die er hier heute bekundet hat, erlebt hat. Es ist der erste Zeuge von zahlreichen Zeugen der Staatsanwaltschaft, der in einem Umfange Dinge berichtet hat, die uns noch kein Zeuge bis jetzt berichtet hat, weil diese Zeugen nicht dazu in der Lage waren. Und deswegen bestehen bestimmte Bedenken. Und die auszuräumen soll unter anderem Gegenstand meiner Frage sein."
Vorsitzender Richter: "Ja, ich weiß nicht, Herr Rechtsanwalt, ich verstehe nicht recht, was Ihre Frage für einen Sinn haben soll. Sie fragen, ob er sich prinzipiell mit diesen Dingen beschäftigt."
Verteidiger: "Nein. Nein, ob er ausnahmsweise sich auch mit dem Problem in Auschwitz befasst hat. Er sagt, prinzipiell hat er sich nicht damit befasst. Die Frage ist, ob er sich ausnahmsweise vielleicht doch mal damit befasst."
Vorsitzender Richter: "Ja, aber nicht wissenschaftlich, natürlich hat er sich damit befasst. Er hat aber gesagt: ‚Ich lehne es ab, als Wissenschaftler und als Teilnehmer dieser Zeit mit dieser Sache mich wissenschaftlich zu befassen, weil das für einen Menschen, der es selbst miterlebt hat, nicht möglich ist.‘"
Verteidiger: "Damit wäre ja meine Frage beantwortet, wenn der Zeuge zu dem, was Sie eben sagten, steht."
Vorsitzender Richter: "Ja, das hat er uns doch hier gesagt, wortwörtlich."
Verteidiger: "Nicht in dieser Form."
Verteidiger: "Nein. Nein, ob er ausnahmsweise sich auch mit dem Problem in Auschwitz befasst hat. Er sagt, prinzipiell hat er sich nicht damit befasst. Die Frage ist, ob er sich ausnahmsweise vielleicht doch mal damit befasst."
Vorsitzender Richter: "Ja, aber nicht wissenschaftlich, natürlich hat er sich damit befasst. Er hat aber gesagt: ‚Ich lehne es ab, als Wissenschaftler und als Teilnehmer dieser Zeit mit dieser Sache mich wissenschaftlich zu befassen, weil das für einen Menschen, der es selbst miterlebt hat, nicht möglich ist.‘"
Verteidiger: "Damit wäre ja meine Frage beantwortet, wenn der Zeuge zu dem, was Sie eben sagten, steht."
Vorsitzender Richter: "Ja, das hat er uns doch hier gesagt, wortwörtlich."
Verteidiger: "Nicht in dieser Form."
Dieser Dialog zwischen dem Vorsitzenden Richter und einem der Verteidiger der Angeklagten im Auschwitz-Prozess von 1964 belegt die These Katharina Stengels: Die Verteidiger hätten sich bemüht, die Vorgänge in Auschwitz als ein "fragmentiertes und undurchschaubares Geschehen zu präsentieren, von dem allenfalls Gerüchte in die Büros der SS-Offiziere" vordrangen. Otto Dov Kulka provoziert die Verteidiger deshalb mit seiner Aussage, weil er als gelernter Historiker "in ihren Augen ein Wissen präsentierte, das ihrem Anliegen schädlich war." Die Turbulenzen während der Befragung des Zeugen belegen laut Katharina Stengel den "im Gerichtssaal ausgetragenen Kampf um die zulässigen Quellen des Wissens der Opferzeugen."
Von Richter, Zeuge und Dolmetscher "kollektiv formuliert"
Neben diesem Text von Katharina Stengel versammelt der kleine Band weitere drei Texte und Autoren sowie eine Einleitung der Herausgeberinnen und schließlich ein Grußwort des hessischen Landtagspräsidenten Boris Rhein. In den Hauptbeiträgen geht etwa um das Auftreten der Strafverteidiger im Prozess oder um die Entstehung und Überlieferung der Tonbandmitschnitte. Der Sprachwissenschaftler Peter Davies aus Edinburgh beschäftigt sich mit der Rolle der Dolmetscher und der Muttersprache der Zeugen.
Vorsitzender Richter: "Bitte Ihre Personalien. Sie heißen mit Vornamen?"
Zeuge: "Ich heiße… Herr Rechtsanwalt, ich werde proben..."
Vorsitzender Richter: "Deutsch zu sprechen."
Zeuge: "Deutsch sprechen."
Zeuge: "Ich heiße… Herr Rechtsanwalt, ich werde proben..."
Vorsitzender Richter: "Deutsch zu sprechen."
Zeuge: "Deutsch sprechen."
Filip Müller, ein 1922 geborener slowakischer Jude, wurde im April 1942 nach Auschwitz deportiert. Genau 20 Jahre später ist er Zeuge im Prozess in Frankfurt am Main. Peter Davies‘ These: Die Dolmetscher trugen oft dazu bei, dass im Zusammenspiel mit Zeugen und Richtern eine Form von Zeugnis entstanden ist, die "über die Anforderungen und Bedürfnisse eines Strafprozesses hinausging" und ein "erweitertes, ethisches Verständnis von Zeugenschaft" hervorgebracht habe. Davis wählt das Beispiel der Zeugenbefragung Filip Müllers auch deshalb aus, weil Müller zunächst die Entscheidung trifft, seine Aussage in deutscher Sprache zu machen. Der Dolmetscher soll nur dann eingreifen, wenn er sprachlich nicht mehr weiterkommt:
Zeuge: "Und vielleicht, wenn ich nicht gut mich ausdrücke, dass der Herr Dolmetscher soll mir..."
Vorsitzender Richter: "Ja."
Zeuge Filip Müller: "Dann ist es vielleicht [besser]."
Vorsitzender Richter: "Ja."
Zeuge Filip Müller: "Dann ist es vielleicht [besser]."
Peter Davies stellt bei der Auswertung der Befragung fest: Gerade in den Augenblicken, in denen der Zeuge, der Richter und der Dolmetscher das Zeugnis "scheinbar kollektiv formulieren", nimmt der Rhythmus der Erzählung und die Intonation der Beteiligten an Intensität zu.
Mehr als 100 Stunden erschütternde Geschichten
Selbst, wenn Filip Müller über aufrechtstehende, zusammengequetschte Leichen in der Gaskammer spricht, mit denen er als 20-Jähriger erstmals konfrontiert wird, zwingt er sich weiterhin Deutsch zu sprechen, weil er das Übersetzen "als eine Barriere gegen ein volles oder sinnvolles Verständnis" auffasste, so Peter Davis:
Zeuge: "So habe ich gesehen ein Kind, das ist an der Brust, die Mutter hat — pěnu."
Dolmetscher: "Schaum."
Zeuge: "So Schaum."
Dolmetscher [unterbricht]: "Schaum vor dem Mund."
Zeuge: "Ja. Und so, im Stehen, sterben die Menschen."
Dolmetscher: "Schaum."
Zeuge: "So Schaum."
Dolmetscher [unterbricht]: "Schaum vor dem Mund."
Zeuge: "Ja. Und so, im Stehen, sterben die Menschen."