Tag der Menschenrechte

Wie weit soll man die Wirtschaft auf Menschenrechte verpflichten?

Frauen und Männer arbeiten in der Textilfabrik "One Composite Mills" in Gazipur, einem Vorort der Hauptstadt Dhaka in Bangladesch.
Viele, auch deutsche, Unternehmen verlagern Teile ihrer Produktion in Billiglohnländer. © picture alliance / dpa
Michael Windfuhr im Gespräch mit Axel Flemming |
Inwieweit wird in Deutschland die Würde aller Menschen geachtet? Michael Windfuhr, Direktor des Instituts für Menschenrechte, plädiert dafür, etwa Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre Produktionskette auf die Wahrung von Menschenrechten zu überprüfen. "Eine freiwillige Regelung ist nur die zweitbeste Lösung", sagt er.
Axel Flemming: Heute ist der Tag der Menschenrechte, der geht zurück auf den Jahrestag der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948. Die zentrale Aussage der Erklärung ist, alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Das klingt gut, der Zustand der Welt allerdings deutet eher auf eine tägliche Verletzung dieser Menschenrechte hin. Wir schauen jetzt mal ins eigene Land, ich spreche mit Michael Windfuhr, dem stellvertretenden Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Guten Tag!
Michael Windfuhr: Ja, guten Tag, Herr Flemming!
Flemming: Sie haben in dieser Woche einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt, und Sie weisen darauf hin, dass der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, abgekürzt NAP, für Deutschland immer noch nicht fertig ausgearbeitet ist. Was müsste denn da Ihrer Ansicht nach drinstehen?
Windfuhr: In dem Aktionsplan müsste drinstehen, dass die deutsche Wirtschaft, wenn sie im Ausland aktiv ist, aber auch im Inland aktiv ist, vermeidet, zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen, also eine ordentliche Risikoabschätzung machen von allen Risiken, die sie entlang einer langen Lieferkette haben. Wir haben durch die Globalisierung heutzutage eben enorm verlängerte Lieferketten, sodass eigentlich alle größeren Unternehmen, auch viele kleinere Unternehmen Teile ihrer Produktion längst in anderen Weltregionen herstellen lassen. Und damit haben sie sich eben enorm viele Risiken auch eingekauft, was schlechte Arbeitsbedingungen, Zwangsvertreibungen, Kinderarbeit und so weiter betrifft. Die Erwartung oder der Wunsch ist, dass die Bundesregierung deutsche Unternehmen möglichst weitgehend dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass sie solche Situationen kennen und sich da auch drum kümmern und versuchen, sie zu lösen.

Aktionsplan hängt an regierungsinterner Abstimmung

Flemming: Es gibt ja einen Entwurf für diesen Aktionsplan, aber es kommt nicht so richtig voran. Wo liegt denn aus Ihrer Sicht der Widerstand?
Windfuhr: Der Aktionsplan ist in einem interessanten, fast zweijährigen Prozess erarbeitet worden, liegt aber jetzt seit einem Jahr fast innerhalb der Regierung, und ich glaube, der Streit geht da immer darum - so vermuten wir, weil der letzte Entwurf liegt ja noch nicht vor -, wie weit man die Wirtschaft wirklich verpflichten soll oder wie weit sozusagen die Belastungen für die deutsche Wirtschaft dann aussehen, wenn man eine solche Prüfung einführt und sie vielleicht nicht vergleichbar in anderen europäischen Ländern oder in anderen Ländern weltweit eingeführt wird.
Flemming: Wären Sie denn mit einer freiwilligen Regelung zufrieden?
Windfuhr: Na ja, eine freiwillige Regelung ist im Rechtsstaat immer ein schwieriges Konzept, weil es die Firmen, die jetzt schon sehr viel machen, bestraft, weil die haben Kosten, alle anderen haben keine Kosten. Das ist nur eine zweitbeste Lösung. Was jetzt in dem Entwurf des Aktionsplans, der im Sommer öffentlich wurde und der wahrscheinlich auch, so hoffen wir, nächste Woche im Kabinett verabschiedet werden könnte, enthalten ist, ist eine Aufforderung an alle deutschen Unternehmen, in den nächsten drei Jahren doch eine menschenrechtliche Risikoprüfung zu machen. Das wäre in der Tat ein Schritt in die richtige Richtung, weil dann müssten ... Und es werden auch genaue Maßzahlen genannt, die Hälfte aller Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen das bis 2020 machen, das wären in Deutschland immerhin 3.000 Unternehmen, die beginnen müssten, ihre gesamte Lieferkette durchzugucken. Das wäre ein wirklich wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Flüchtlinge: Lob für die Aufnahme, Tadel für die Behandlung

Flemming: Dann sprechen wir über Ihren Bericht, diesen Menschenrechtsbericht für Deutschland. Der geht vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2016, das ist also genau der Zeitraum, in dem so etwa eine Million Menschen nach Deutschland geflüchtet sind. Wie hat unser Land denn die Menschenrechte für diese Schutzsuchenden umgesetzt?
Windfuhr: Ja, wir argumentieren in dem Bericht doppelt: Wir sagen einerseits, es war genau richtig, dass Deutschland auch so viele Menschen aufgenommen hat, weil die europäische Asylpolitik im Grunde komplett gescheitert ist, und wir sind unserer menschenrechtsrechtlichen Verpflichtung nachgekommen in dem Moment, als wir auch die Menschen in unser Land gelassen haben und ihnen die Möglichkeit geben, hier auch ihr Recht auf Asyl beantragen zu können. Gleichzeitig machen wir in dem Bericht deutlich, was es alles an Problemen gibt. Wir waren im Grunde nicht darauf vorbereitet, es war eine enorme Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, sehr vielen Ehrenamtlichen, aber wir waren lange nicht drauf vorbereitet und tun uns auch heute noch schwer, zum Beispiel Standards zu haben - zur Gewaltprävention in Flüchtlingsunterkünften und adäquat um die Gesundheitsversorgung vieler Menschen gerade im Asylverfahren.
Es dauert ja oft Monate, sich zu kümmern, die haben ja nur eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung, und oft werden Krankheiten verschleppt. Wir haben Schwierigkeiten, das Recht auf Bildung wirklich in allen Erstaufnahmeeinrichtungen umzusetzen. So gibt es eben eine Reihe von Problemen, die wir beschreiben. Wir machen gleichzeitig deutlich, in welchen Bundesländern es manchmal gut klappt, in welchen es weniger gut klappt, weil natürlich auch das gemeinsame Lernen mithelfen kann, sich um diese Menschen zu kümmern. Und wir machen gleichzeitig deutlich, dass es natürlich auch eine große Menge an Hass oder Ressentiments und Rassismus inzwischen gegenüber Flüchtlingen gibt. Allein die Zahl der politisch motivierten Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte war ja im ersten Halbjahr 2016 schon bei 530, das ist eine Tendenz, die sich schon 2015 so entwickelt hat, und da wünschen wir uns auch, dass die Bundesregierung natürlich sehr viel aktiver gegen Rassismus und auch gegen Hassrede vorgeht.
Flemming: Vielen Dank, Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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