In einem öffentlichen Appell zum Tag des Grundgesetzes hat Unicef Deutschland erneut gefordert, ganz explizit die Rechte von Kindern ins Grundgesetz aufzunehmen. Hier geht es zum Appell.
Unicef fordert die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
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In Gerichtsverfahren würden die Belange und Interessen von Kindern "hinten runterfallen", sagt Unicef-Sprecher Sebastian Sedlmayr. Er spricht sich daher für die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz aus.
Seit fast 20 Jahren garantiert das deutsche Recht Kindern eine gewaltfreie Erziehung. Doch das verhindert leider nicht, dass Kinder auch in der Bundesrepublik weiter Gewalt im familiären Umfeld erleiden.
Der Sprecher von Unicef Deutschland, Sebastian Sedlmayr, führt dafür zwei Gründe an: die mangelnde Ausstattung der Jugendämter und die mangelnde Ausbildung von Richterinnen und Richtern, die in den sogenannten Kindschaftssachen entscheiden müssen.
Stärkung der Kinderrechte nötig
Die Belange und Interessen von Kinder würden in Gerichtsverfahren oft "hinten runterfallen", sagt Sedlmayr. Das liege "mittelbar eben auch an der Rechtsposition der Kinder". Er spricht sich daher für die explizite Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz aus. Ein solche Klarstellung wäre "ein sehr, sehr starkes Signal an die Politik, an die Gerichte, an die Behörden: So geht es nicht. Wir müssen hier stärker hinschauen."
(huc)