Taucherglockenschiff "Carl Straat" darf Denkmal bleiben

    Das 1963 erbaute Taucherglockenschiff "Carl Straat" liegt am 11.08.2002 im Rhein vor Koblenz.
    Taucherglockenschiff «Carl Straat» auf dem Rhein (Archivbild) © Thomas Frey / dpa / Thomas Frey
    Das Taucherglockenschiff "Carl Straat" bleibt ein Denkmal. Eine Klage des Bundes gegen die Eintragung in die Denkmalliste lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf ab. Das Schiff mit Heimathafen Duisburg verfügt über eine Taucherglocke, in der Arbeiter auf den Grund des Rheins herabgelassen werden können. Nach Ansicht des Gerichts "liegt es auf der Hand", dass es ein großes öffentliches Interesse an der Erhaltung des 1963 gebauten Schiffs gebe. Es sei in Konstruktion wie Funktion in seiner Zeit einzigartig. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hatte den Denkmalstatus unter anderem wegen der aufwändigen Erhaltung abgelehnt. Gegen das Urteil kann noch Berufung beantragt werden.