Tina Turner verliert Rechtsstreit um Doppelgängerin

Die Sängerin Tina Turner hat einen Rechtsstreit mit einem Konzert-Veranstalter um eine Doppelgängerin verloren. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitteilte, überwiegt in diesem Fall die Kunstfreiheit das Persönlichkeitsrecht. Es ging um die Frage, ob das Double dem Original zu ähnlich sieht und ob Werbeplakate mit ihrem Foto und dem Titel "Simply The Best - Die Tina Turner Story" den Eindruck erwecken, der Superstar selbst stehe auf der Bühne oder unterstütze die Show. Turner hatte den Veranstalter auf Unterlassung verklagt. In einem ersten Prozess hatte das Kölner Landgericht der US-Sängerin Anfang 2020 Recht gegeben. Das Oberlandesgericht Köln kassierte die Entscheidung allerdings mit der Begründung, die Kunstfreiheit sei höher zu gewichten als das Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen.