Todesschützin, Mittäterin oder Unschuldige?
Das Oberlandesgericht versucht seit zehn Monaten, die mutmaßliche Beteiligung der früheren RAF-Terroristin Verena Becker am Mord von Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu klären. Doch viele Zeugen schweigen oder können sich 34 Jahre nach der Tat nicht mehr erinnern.
Der Mordfall Buback wird nicht zum ersten Mal vor Gericht verhandelt. In den 1980er-Jahren wurden die RAF-Mitglieder Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts wegen Mordes an Siegfried Buback verurteilt – jedoch nur als Mittäter.
Wer die tödlichen Schüsse von einem Motorrad aus abgegeben hat, konnte das Gericht damals nicht klären. Nun sitzt wieder eine alte Bekannte aus RAF-Zeiten auf der Anklagebank: Verena Becker. Sie wurde wegen anderer Morde bereits zweimal zu lebenslanger Haft verurteilt, jedoch 1989 vom Bundespräsidenten begnadigt.
Den neuen Prozess ins Rollen gebracht hat Peter-Jürgen Boock. – Auch er ein ehemaliges RAF-Mitglied. Vor vier Jahren bezichtigte er Stefan Wisniewski des Mordes an Buback. Daraufhin begann die Bundesanwaltschaft erneut zu ermitteln und stieß im Zuge dieser Ermittlungen auf neue Indizien gegen Verena Becker.
Nun sitzt sie also seit zehn Monaten auf der Anklagebank – allerdings nur als mutmaßliche Mittäterin. Die Bundesanwaltschaft glaubt beweisen zu können, dass sie an der Planung und Durchführung des Mordes beteiligt gewesen ist. Dass sie geschossen hat, das glauben die Bundesanwälte nicht.
Genau das glaubt aber Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts. Er tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. Seit vier Jahren ermittelt der Chemie-Professor auf eigene Faust und glaubt deutliche Hinweise darauf zu haben, dass Verena Becker die Todesschützin war.
Zum Beispiel hätten Zeugen unmittelbar nach der Tat gesagt, sie hätten eine weibliche Person als Beifahrerin auf dem Motorrad gesehen. Später seien diese Hinweise von Polizei und Bundesanwaltschaft dann nicht mehr verfolgt worden. Schon zum Prozessauftakt fragte sich Michael Buback öffentlich, warum:
"Was mich vor allen Dingen erschüttert hat, ist, dass die Hinweise auf eine Frau sich verflüchtigen. Und das lässt mich eben befürchten, dass es da so etwas wie eine schützende Hand gibt."
Michael Buback ist überzeugt davon, dass diese schützende Hand dem Verfassungsschutz gehört. Denn Verena Becker habe mit der Behörde zusammengearbeitet. Beweise dafür, dass sie dies auch schon zum Tatzeitpunkt getan hat, gibt es jedoch bisher nicht.
Das Gericht hat in den vergangenen zehn Monaten unzählige Zeugen vernommen, darunter mehrere ehemalige RAF-Mitglieder. Doch die meisten von ihnen schwiegen, um sich nicht selbst zu belasten.
Andere Zeugen, die die Tat oder die Täter beobachtet haben, können sich nach 34 Jahren nicht mehr ausreichend erinnern. Inzwischen fragen viele Prozessbeobachter, ob ein Strafprozess nach so langer Zeit noch irgendeinen Sinn hat.
Wer die tödlichen Schüsse von einem Motorrad aus abgegeben hat, konnte das Gericht damals nicht klären. Nun sitzt wieder eine alte Bekannte aus RAF-Zeiten auf der Anklagebank: Verena Becker. Sie wurde wegen anderer Morde bereits zweimal zu lebenslanger Haft verurteilt, jedoch 1989 vom Bundespräsidenten begnadigt.
Den neuen Prozess ins Rollen gebracht hat Peter-Jürgen Boock. – Auch er ein ehemaliges RAF-Mitglied. Vor vier Jahren bezichtigte er Stefan Wisniewski des Mordes an Buback. Daraufhin begann die Bundesanwaltschaft erneut zu ermitteln und stieß im Zuge dieser Ermittlungen auf neue Indizien gegen Verena Becker.
Nun sitzt sie also seit zehn Monaten auf der Anklagebank – allerdings nur als mutmaßliche Mittäterin. Die Bundesanwaltschaft glaubt beweisen zu können, dass sie an der Planung und Durchführung des Mordes beteiligt gewesen ist. Dass sie geschossen hat, das glauben die Bundesanwälte nicht.
Genau das glaubt aber Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts. Er tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. Seit vier Jahren ermittelt der Chemie-Professor auf eigene Faust und glaubt deutliche Hinweise darauf zu haben, dass Verena Becker die Todesschützin war.
Zum Beispiel hätten Zeugen unmittelbar nach der Tat gesagt, sie hätten eine weibliche Person als Beifahrerin auf dem Motorrad gesehen. Später seien diese Hinweise von Polizei und Bundesanwaltschaft dann nicht mehr verfolgt worden. Schon zum Prozessauftakt fragte sich Michael Buback öffentlich, warum:
"Was mich vor allen Dingen erschüttert hat, ist, dass die Hinweise auf eine Frau sich verflüchtigen. Und das lässt mich eben befürchten, dass es da so etwas wie eine schützende Hand gibt."
Michael Buback ist überzeugt davon, dass diese schützende Hand dem Verfassungsschutz gehört. Denn Verena Becker habe mit der Behörde zusammengearbeitet. Beweise dafür, dass sie dies auch schon zum Tatzeitpunkt getan hat, gibt es jedoch bisher nicht.
Das Gericht hat in den vergangenen zehn Monaten unzählige Zeugen vernommen, darunter mehrere ehemalige RAF-Mitglieder. Doch die meisten von ihnen schwiegen, um sich nicht selbst zu belasten.
Andere Zeugen, die die Tat oder die Täter beobachtet haben, können sich nach 34 Jahren nicht mehr ausreichend erinnern. Inzwischen fragen viele Prozessbeobachter, ob ein Strafprozess nach so langer Zeit noch irgendeinen Sinn hat.