Wo Hinrichtungen unter Staatsgeheimnis laufen
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Als einziges Land in Europa vollstreckt Belarus noch immer die Todesstrafe – an einem geheimen Ort und ohne Abschiedsmöglichkeiten für die Angehörigen. Ändern will Präsident Lukaschenko daran nichts: Er sei an ein Referendum aus den 90ern gebunden.
März 2012: Wladislaw Kowaljow und Dmitri Konowalow werden in Belarus hingerichtet. Die beiden 26-Jährigen werden unter anderem für einen Bombenanschlag verantwortlich gemacht, der im Jahr zuvor in einer U-Bahn-Station in Minsk 15 Menschen tötete. Wladislaw soll Beihilfe geleistet haben. Seine Mutter, Ljubow Kowaljowa, beweint ihren Sohn:
"Ich bewahre ständig die Erinnerung an ihn. Er ist immer bei mir, in meinem Herzen, in meinen Gedanken. Leider habe ich keine andere Möglichkeit, weil wir keine Grabstätte haben. Der Staatsapparat gibt die Hingerichteten ihren Verwandten nicht heraus. Deshalb bleibt nur das Gedächtnis in den Gedanken, nur im Herzen."
"Die Behörden hatten es sehr eilig"
Der Prozess ist von Menschenrechtlern als unfair bewertet worden. Die Gefangenen wurden wohl gefoltert. Die Justiz des Landes steht immer wieder im Ruch, Willkürurteile zu fällen.
"Die Behörden hatten es sehr eilig - trotz des Appells des UN-Menschenrechtsausschusses, das Todesurteil nicht zu vollstrecken -, da unsere Beschwerde noch geprüft werde. Ich glaube, sie hatten es sehr eilig, alle Spuren zu verwischen."
Die Mutter des Hingerichteten beweist seitdem sehr viel Mut. Sie gibt Interviews, hat auch eine Petition gestartet, um die Praxis von Hinrichtungen in ihrem Land zu beenden. Aber sie sagt auch: Solange Alexander Lukaschenko Belarus regiert, wird sich nichts ändern. Todesurteile werden nach wie vor verhängt und vollstreckt.
Die Hinrichtungen bleiben Geheimsache
In einer Kurve der Straße Wolodarskowo, einer ruhigen Wohn- und Geschäftsstraße im Zentrum der belarussischen Hauptstadt Minsk, befindet sich die Haftanstalt, in der zum Tode Verurteilte ihre letzten Monate verbringen. Das Gebäude, das einer Festung gleicht, ist von hohen Mauern, Kameras und Zäunen umgeben. Es ist fast 200 Jahre alt. Es wurde bereits als Gefängnis gebaut.
Die Hinrichtungen allerdings finden an einem geheimen Ort statt, berichtet Andrej Poluda von der Menschenrechtsorganisation Viasna, zu Deutsch: Frühling. Er sagt: Vieles ist Staatsgeheimnis, das ist schon seit Jahrzehnten so:
"Das Erbe der Sowjetunion, wie die Todesstrafe vollstreckt wird, hat sich erhalten. Die Anweisungen, die in der sowjetischen Zeit galten, gelten auch heute noch in unserem Land."
Hingerichtete werden anonym bestattet
Andrej Poluda bestätigt: Was die Mutter, Ljubow Kowaljowa, erlebt, kein Grab besuchen zu können, gelte für alle Angehörigen von Hingerichteten.
"Noch immer geben sie den Leichnam nicht heraus. Die Hinrichtung verläuft so: Der Verurteilte kniet und wird dann mit einem Genickschuss getötet. Dann wird der Leichnam weggebracht, der Ort wird nicht genannt. Wir sehen das oft, dass Verwandte in der Nähe von Minsk liegende Friedhöfe besuchen und dort nach frischen Gräbern ohne Grabsteine suchen. Sie hoffen, ihre Angehörigen – ihren Sohn, ihren Vater und so weiter – zu finden. Viele Verwandte begraben persönliche Gegenstände des Hingerichteten im Grab eines anderen Angehörigen, um zumindest einen Ort zu haben, wo sie hingehen und beten könnten."
Die Unabhängigkeit der Justiz ist fragwürdig
Die Organisation Viasna zählt etwa 300 vollstreckte Todesurteile seit der Unabhängigkeit von Belarus. Gerichte können sie bei 13 Arten von Straftaten verhängen, müssen das aber nicht. Vor allem nach "vorsätzlichem Mord unter erschwerenden Umständen" fällen Richter Todesurteile, schreibt Amnesty International.
Richter sind in Belarus jedoch nicht unabhängig. Sie folgen in ihren Urteilen sehr häufig dem, was die Staatsanwaltschaft verlangt. Die bislang letzte Hinrichtung fand im Juni statt, kurz vor Beginn der Europäischen Spiele, einer internationalen Sportveranstaltung.
Referendum sprach sich für die Todesstrafe aus
Eröffnet hat die Spiele im eigens sanierten Stadion "Dinamo" in Minsk selbstverständlich der Staatspräsident, Alexander Lukaschenko. Das Image seines Landes ist ihm wichtig, weshalb er hofft, vom Glanz des Sportes und der reibungslosen Organisation der Wettkämpfe zu profitieren.
Gibt es Kritik aus dem Ausland an den Hinrichtungen in seinem Land, antwortet er seit Jahren auf ähnliche Weise, wie vor Journalisten Ende 2017: "Da sagen sie: 'Todesstrafe, Todesstrafe. Beenden Sie sie, verbieten Sie sie.' Ich erkläre ihnen, dass diese Frage bei uns durch ein Referendum gelöst wurde. Ich respektiere das Volk, und kann deshalb dessen Entscheidung nicht aufheben." Das von Lukaschenko erwähnte Referendum fand 1996 statt. Damals stimmten 80 Prozent der Wähler für die Beibehaltung der Todesstrafe.
Lukaschenko sieht sich als Monarchen
Dass dem Alleinherrscher damit nun allerdings die Hände gebunden wären, wie er es behauptet, stimmt nicht. Denn er hat auch das Recht zur Begnadigung: Davon hat er in seiner Regierungszeit nur einmal Gebrauch gemacht.
"Hier ist es nötig, die Psyche Lukaschenkos zu verstehen", meint Walerij Karbaljewitsch, Politologe in Minsk. "Alles ist von ihm abhängig. Lukaschenko ist jemand, der von sich die Vorstellung eines Königs oder Fürsten des europäischen Mittelalters hat. Seine Macht soll sich auf Leben und Tod der Untergebenen erstrecken."
Die Gesellschaft schaut weg
Daher wissen die Aktivisten der Menschenrechtsorganisation Viasna, dass sie weiterhin einen langen Atem benötigen werden, wollen sie Hinrichtungen abschaffen, sagt Andrej Poluda: "Ich kann nicht sagen, dass das Thema Todesstrafe die Leute bei uns, unsere Gesellschaft in Belarus besonders bewegt. Das ist ja auch verständlich, weil die Leute sich eher um ökonomische, alltägliche Fragen sorgen, wie zum Beispiel darum, was sie essen, um die Ausbildung ihrer Kinder."
Erst Ende Juli meldete Viasna auf ihrer Internetseite, ein Gericht habe einen 50-jährigen Mann wegen zweifachen Mordes zum Tode verurteilt. Damit sitzen zurzeit zwei Menschen in Belarus in Todeszellen. Nach Erfahrungen der Menschenrechtler bleiben sie dort selten länger als ein Jahr.