Recht auf Leistungsschutz?
10:58 Minuten
10 Jahre gibt es ihn schon, den Perlentaucher. Das Online-Kulturmagazin bietet unter anderem Zusammenfassungen verschiedener Feuilletonartikel und Buchrezensionen der wichtigsten deutschsprachigen Zeitungen an.
10 Jahre gibt es ihn schon, den Perlentaucher. Das Online-Kulturmagazin bietet unter anderem Zusammenfassungen verschiedener Feuilletonartikel und Buchrezensionen der wichtigsten deutschsprachigen Zeitungen an. Diese lizensiert das Medienunternehmen auch an Dritte, z.B. an Internetbuchhändler. In den Abstracts zitiert Perlentaucher beispielsweise Inhalte von Buch-Rezensionen und setzt diese in einen Kontext zu Rezensionen anderer Autoren. Verlinkt werden die zitierten Inhalte nicht, da es sich meist um Zitate aus Print-Ausgaben diverser Zeitungen handelt.
Die kommerzielle Verwertung dieser zu Teilen Fremdinhalte stört vor allem die FAZ und SZ. Der Perlentaucher baue sein Geschäftsmodell auf der Reputation der führenden deutschen Tageszeitungen auf, erklärte der FAZ-Geschäftsführer Roland Gerschermann gegenüber Breitband. "Es kann nicht sein, dass unsere Mitarbeiter die Themen erarbeiten und deren Arbeit von Dritten auf unangemessene Weise zweitverwertet wird", sagte Gerschermann. Das gehe deutlich über das hinaus, was das Urheberrecht gestatte. "Perlentaucher beutet unseren guten Ruf aus, den wir uns über Jahrzehnte erarbeitet haben", sagte der FAZ-Geschäftsführer.
FAZ und SZ klagen bereits seit Jahren gegen das Online-Kulturmagazin. Die erste Aufforderung zur Unterlassung wurde Perlentaucher bereits am 18. März 2005 zugesandt. Zweimal wurde eine Klage abgewiesen. Eine Verletzung urheberrechtlicher Schutzrechte sei nicht gegeben, so die Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt vom 11.12.2007. Die Abstracts seien als freie Benutzungen der Originalrezensionen zulässig. Auch habe Perlentaucher das Zeichen »FAZ« nicht markenmäßig benutzt. Zwar nutze Perlentaucher die Wertschätzung der Originalrezensionen aus, dies sei jedoch nicht unangemessen.
Nun soll die letzte Instanz eine endgültige Entscheidung bringen. «Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht», fordert die FAZ laut Text zum Verhandlungstermin am 15. Juli vor dem Bundesgerichtshof. Ziel der gemeinsamen Klage von FAZ und SZ sei es, so Gerschermann, höchstrichterlich klären zu lassen, wo die Grenze zwischen dem Zitatrecht und dem Recht auf Schutz der eigenen Leistung verlaufe. Das sei gerade im elektronischen Zeitalter dringend notwendig, wo die Grenzen zwischen dem Plagiat und der eigenen Leistung immer mehr verschwömmen. "Wir haben ansonsten überhaupt nichts gegen den Perlentaucher", sagte Gerschermann.
Wir sprechen mit Thierry Chervel von Perlentaucher über mögliche Auswirkungen und Reichweiten des anstehenden Urteils.
Foto: Bildmontage (Screenshot perlentaucher.de, lisbona/CC, angermann/CC )
Die kommerzielle Verwertung dieser zu Teilen Fremdinhalte stört vor allem die FAZ und SZ. Der Perlentaucher baue sein Geschäftsmodell auf der Reputation der führenden deutschen Tageszeitungen auf, erklärte der FAZ-Geschäftsführer Roland Gerschermann gegenüber Breitband. "Es kann nicht sein, dass unsere Mitarbeiter die Themen erarbeiten und deren Arbeit von Dritten auf unangemessene Weise zweitverwertet wird", sagte Gerschermann. Das gehe deutlich über das hinaus, was das Urheberrecht gestatte. "Perlentaucher beutet unseren guten Ruf aus, den wir uns über Jahrzehnte erarbeitet haben", sagte der FAZ-Geschäftsführer.
FAZ und SZ klagen bereits seit Jahren gegen das Online-Kulturmagazin. Die erste Aufforderung zur Unterlassung wurde Perlentaucher bereits am 18. März 2005 zugesandt. Zweimal wurde eine Klage abgewiesen. Eine Verletzung urheberrechtlicher Schutzrechte sei nicht gegeben, so die Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt vom 11.12.2007. Die Abstracts seien als freie Benutzungen der Originalrezensionen zulässig. Auch habe Perlentaucher das Zeichen »FAZ« nicht markenmäßig benutzt. Zwar nutze Perlentaucher die Wertschätzung der Originalrezensionen aus, dies sei jedoch nicht unangemessen.
Nun soll die letzte Instanz eine endgültige Entscheidung bringen. «Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht», fordert die FAZ laut Text zum Verhandlungstermin am 15. Juli vor dem Bundesgerichtshof. Ziel der gemeinsamen Klage von FAZ und SZ sei es, so Gerschermann, höchstrichterlich klären zu lassen, wo die Grenze zwischen dem Zitatrecht und dem Recht auf Schutz der eigenen Leistung verlaufe. Das sei gerade im elektronischen Zeitalter dringend notwendig, wo die Grenzen zwischen dem Plagiat und der eigenen Leistung immer mehr verschwömmen. "Wir haben ansonsten überhaupt nichts gegen den Perlentaucher", sagte Gerschermann.
Wir sprechen mit Thierry Chervel von Perlentaucher über mögliche Auswirkungen und Reichweiten des anstehenden Urteils.
Foto: Bildmontage (Screenshot perlentaucher.de, lisbona/CC, angermann/CC )