"Meine Informanten wären enttarnt"
Millionen Metadaten entstehen bei einer investigativen Recherche. Der Journalist Daniel Moßbrucker wollte wissen, wie verräterisch eine derartige Datensammlung ist. Sein Fazit ist eindeutig: Einen Schutz ihrer Identität kann er seinen Informanten nicht garantieren.
Gilt der gesetzlich garantierte Informantenschutz für Berufsgruppen wie Journalisten, Rechtsanwälte, Geistliche oder Ärzte im digitalen Zeitalter nur noch auf dem Papier? Sind die gespeicherten Metadaten bereits verräterisch, selbst wenn sie nicht ausgewertet werden dürfen?
Es ist ein ehrliches, aber auch ziemlich frustrierendes Fazit, das der Journalist aus seinem Experiment zieht. Über Wochen hat er alle Daten, die er selbst im Rahmen einer Recherche hinterlassen hat, gesammelt. Dann stellte er fest: Informanten für investigative Geschichten muss man eigentlich sagen. "Ich werde alles tun, um dich zu schützen – aber ich weiß nicht, ob es mir gelingt".
Moßbrucker beschrieb im Deutschlandradio Kultur die Erfahrungen bei der Selbstüberwachung, die er während seiner Recherche gemacht hatte:
"Es war einfach nur so, dass Programme mitliefen, wenn ich im Internet gesurft habe oder wenn ich mein Mobiltelefon benutzt oder mich damit bewegt habe. Da gibt es Programme von Spezialisten und Netzwerktechnikern. Die haben wir so ein bisschen zweckentfremdet und haben uns da zwischengeschaltet. Das heißt, ich habe an mir selber eine Totalüberwachung durchgeführt."
"Es war einfach nur so, dass Programme mitliefen, wenn ich im Internet gesurft habe oder wenn ich mein Mobiltelefon benutzt oder mich damit bewegt habe. Da gibt es Programme von Spezialisten und Netzwerktechnikern. Die haben wir so ein bisschen zweckentfremdet und haben uns da zwischengeschaltet. Das heißt, ich habe an mir selber eine Totalüberwachung durchgeführt."
Die Ausnahmen für Journalisten, die rechtlich bei der Vorratsdatenspeicherung vorgesehen sind, hält Moßbrucker für wenig überzeugend. Als Journalist könne man sich nicht unbedingt darauf verlassen, dass die Politik die Rechte dieses Berufsstandes schütze:
"Die Daten von einem Journalisten unterscheiden sich ja technisch nicht von denen, die etwa von 'Hans-Peter' anfallen. Das heißt, um zu wissen, dass das Daten von Journalisten sind, muss ich mir diese Daten ja erst einmal angucken. Da muss ich erst einmal wissen: 'Oh, das ist ein Journalist, den darf ich gar nicht sehen. Und dann ist im Zweifel diese Information in der Welt."
"Die Daten von einem Journalisten unterscheiden sich ja technisch nicht von denen, die etwa von 'Hans-Peter' anfallen. Das heißt, um zu wissen, dass das Daten von Journalisten sind, muss ich mir diese Daten ja erst einmal angucken. Da muss ich erst einmal wissen: 'Oh, das ist ein Journalist, den darf ich gar nicht sehen. Und dann ist im Zweifel diese Information in der Welt."