Ein Länderkauf ist kein Immobiliendeal
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US-Präsident Donald Trump überraschte mit seinem Wunsch, Grönland zu kaufen. Im 19. Jahrhundert sei so etwas noch einfach gewesen, sagt der Völkerrechtler Ralph Janik. Aber das Staatsverständnis sei heute ein anderes.
Es klang wie ein Witz, war aber ernst gemeint: US-Präsident Donald Trump sagte diese Woche sein Treffen mit der dänischen Regierungschefin Mette Frederiksen ab, weil sein überraschender Vorschlag, ihr Grönland abkaufen zu wollen, nicht auf Zustimmung stieß.
Für solche Verkäufe fänden sich die klassischen Beispiele im 19. Jahrhundert, sagt der Wiener Völkerrechtler Ralph Janik. So wurde die frühere französische Kolonie Louisiana 1803 von Napoleon an die USA verkauft. Auch Alaska verkaufte der russische Zar.
"Da war aber noch ein ganz anderes Staatsdenken", betont Janik. Damals sei der Monarch als "Quasi-Besitzer" noch eins mit dem Staat gewesen. Deshalb sei das im 19. Jahrhundert noch einfacher möglich gewesen. Grönland hat innerhalb von Dänemark außerdem einen Autonomiestatus.
Veränderung nach 1945
Seit 1945 bis heute spiele dagegen das "Recht auf Selbstbestimmung" eine Rolle. Deshalb müsse die in einer betroffenen Gegend lebende Bevölkerung befragt werden. "Das darf nicht gegen deren Willen geschehen."
Trump sehe sein Angebot, Grönland kaufen zu wollen, offenbar als "Immobiliendeal". Wenn alle damit einverstanden wären, gebe es auch gegen einen solchen Handel keine völkerrechtlichen Einwände.
Diese Grönland-Pläne gebe es in den USA schon länger. Schon im Zweiten Weltkrieg unter Präsident Harry S. Truman habe es in den USA erstmals diese Idee gegeben.
(gem)