TU Berlin weist Ausbeutung von Lehrbeauftragten zurück
Der zukünftige Präsident der Berliner Technischen Hochschule, Jörg Steinbach, wendet sich gegen die Vorwürfe, Lehrbeauftragte an der TU würden ausgebeutet. Steinbach zeigte sich überrascht über eine kleine Anfrage der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus und die daraus entstandene Debatte.
Katrin Heise: Wege zur guten Lehre sucht heute eine Tagung in Berlin, gemeint ist die Lehre an Berliner Hochschulen – aber was für Berlin gilt, ist anderswo ja auch nicht falsch. Unter anderem soll über die Bedingungen guter Lehre diskutiert werden. Gute Lehre gibt es nicht umsonst, davon ist sicherlich auszugehen, aber immer häufiger ist festzustellen, dass die Lehrenden, bestens ausgebildete Akademiker, mehr schlecht als recht, manchmal gar nicht bezahlt werden.
Claudia van Laak über die Situation so manch eines Lehrbeauftragten an Berliner Universitäten, in anderen Bundesländern sieht es aber auch nicht anders aus. Zu diesem Thema begrüße ich jetzt Professor Jörg Steinbach, er ist Prozesswissenschaftler und designierter Präsident der Technischen Universität Berlin, bisher langjähriger Vizepräsident und zuständig für den Bereich Lehre. Ich grüße Sie, Herr Steinbach!
Jörg Steinbach: Schönen guten Tag!
Heise: Es wurde eben der Mindestvergütungssatz von 21,40 Euro pro Stunde für Lehrbeauftragte genannt. Die TU Berlin zahlt aber in den genannten 163 Fällen ihren Lehrbeauftragten gar nichts. Warum denn eigentlich?
Steinbach: Weil diese Fälle deutlich anders gelagert sind, als die jetzt von dem Kollegen von der Humboldt-Universität geschildert worden sind. Wir haben einen Mechanismus, wo die Prüfungsberechtigungen bei bestimmten Lehrveranstaltungen an die formale Abteilung eines Lehrauftrages gebunden sind, sodass wir zum Beispiel Habilitanten haben, wo es sozusagen zum Teil ihrer Qualifikation gehört, diese Lehrveranstaltungen durchzuführen – das ist auch ganz normal im Rahmen ihrer Verträge –, wo aber die Durchführung einer Lehrveranstaltung nicht automatisch mit der Prüfungsberechtigung verbunden ist. Dazu bedarf es einer formalen Beauftragung durch einen solchen, kostenlosen Lehrauftrag, das heißt, das sind nicht Leute, wo wir sagen, dass wir sie ausbeuten, weil sie für nass diese Tätigkeit machen, sondern hier steckt sozusagen die formale Vergabe der Prüfungsberechtigung mit dahinter. Und wir haben einen kleineren Anteil von diesen 163, die Sie aufgezählt haben, wo wir tatsächlich Mitarbeiter aus der Wirtschaft haben, zum Teil hochbezahlte Führungskräfte, die von sich aus auf eine Honorierung dieser Tätigkeit verzichten, und die dürfen bitte auch nicht in denselben Topf geworfen werden.
Heise: Das stimmt. Ich würde gerne bei denjenigen bleiben, die da auf den Verdienst auch angewiesen sind oder die dafür bezahlt werden sollten. Andere bekommen nämlich im Schnitt zum Beispiel 32 Euro für die gegebene Unterrichtsstunde, da ist, wie ja eben auch aufgezählt wurde, die Vor-, die Nachbereitung der Seminare drin, da sind Tutorien, Studentenbetreuung, Korrektur und so weiter, alles drin. Halten Sie diese Bezahlung für angemessen?
Steinbach: Erstens, sage ich mal, gibt es bei uns an der TU Berlin eine Spreizung zwischen diesem Mindestbetrag von 21,40 Euro bis rauf zu 62,40 Euro. Wir haben ein sehr differenziertes System, wo einerseits die Qualifikation der Lehrbeauftragten eingeht, aber auch die Aufgabe, die wir damit vermitteln, also – ist das jetzt reine Praktikumsbetreuung, ist es so etwas, wie der Kollege von der Humboldt eben sagte, wo die Korrektur von Hausarbeiten und Ähnliches mit enthalten ist? Gibt es ein sehr differenziertes System mit fünf oder sechs unterschiedlichen Klassen, und wie gesagt, der Höchstsatz, der an der Stelle zahlbar ist, der geht dann auch rauf bis 62,40 Euro.
Heise: Ja, der Querschnitt, wir haben jetzt einen Querschnitt gezogen, ich habe hier eine Auswertung der kleinen Anfrage, die im Berliner Senat zu dem Thema gestellt wurde, und daraus ersieht man, dass die meisten der Lehrbeauftragten im unteren Bereich der Bezahlung angesiedelt sind. Deswegen frage ich Sie nur, ob Sie das für angemessen halten.
Steinbach: Ja, das bestreite ich auch gar nicht. Mir ging es eigentlich nur darum, dass man sagt, also, das ist nicht sozusagen mit dem Rasenmäher ... oder: Das, was jetzt als Durchschnitt von Ihnen formuliert worden ist, ist in Wirklichkeit ein etwas durchdachteres System, wo sozusagen unterschiedliche Anforderungen tatsächlich auch zu unterschiedlichen Besoldungen führen. Zweitens: Das Lehrbeauftragtenwesen hat nie von unserer Seite aus eine Rolle gespielt, damit eine Berufstätigkeit zu ersetzen. Das heißt, wir erheben auch gar nicht den Anspruch, dass mit der Vergabe eines Lehrauftrages jemand sein Leben sozusagen davon finanzieren kann, sondern das sind bei uns ergänzende Lehrveranstaltungen, einzelne Lehrveranstaltungen, die auch keinen Professor als Ganzes mit seinem gesamten Lehrdeputat ersetzen oder ähnlichem, sondern das sind Spezialveranstaltungen. Und da ist nie der Anspruch erhoben worden, dass darauf Lebensbiografien aufgebaut sein können.
Heise: Jetzt ist die Realität aber teilweise eben schon genau diese, dass nämlich arbeitslose Akademiker auf diese Lehraufträge angewiesen sind, das heißt: Macht sich die Uni nicht in gewisser Weise deren Notlage auch zunutze?
Steinbach: Also, davor möchte ich mich ganz deutlich verwahren für die TU Berlin. Das tun wir wirklich nicht. Es ist sicherlich ganz, ganz schwierig, dass diejenigen, die eine solche Qualifikation sich erarbeitet haben, tatsächlich in den verschiedenen Fächerkulturen auch dann eine wissenschaftliche Karriere starten. Und da sind gerade die geisteswissenschaftlichen Bereiche besonders schwierig, weil die Anzahl der Lehrstühle hier auch in Teilen, insbesondere auch hier in Berlin, durchaus etwas zurückgegangen ist und damit diese Perspektiven zurückgegangen sind. Ich möchte noch mal sagen: Es gibt wirklich einen unterschiedlichen Anspruch daran, wir ergänzen im Prinzip etwas, was wir durch die Strukturplanung als Portfolio nicht mehr durch festangestellte Lehrkräfte liefern können. Wir möchten für die Studierenden ein attraktives Angebot aufrechterhalten, bieten hier diese Möglichkeit an. Aber es gibt auch sozusagen keine Zusage, auch an jemanden, der sich gerade noch habilitiert, dass er hinterher eine Finanzierung der Hochschule bekommen wird, die ihm sozusagen einen Ersatzlehrstuhl liefert, sondern wir sehen das wirklich in der Beziehung als eine Ergänzung des Portfolios, wo wir demjenigen die Möglichkeiten bieten, etwas zuzuverdienen. Aber es hat nie die Konstruktion gegeben, dass das sozusagen ein Berufsbild und eine Lebensperspektive darstellt.
Heise: Um die Lehre, genauer, um Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten geht es in dieser Stunde im Radiofeuilleton mit dem designierten Präsidenten der Technischen Universität Berlin, mit Jörg Steinbach. Herr Steinbach, Sie haben sie vorhin angesprochen, diejenigen, die Lehrbeauftragungen haben, die Lehraufträge annehmen und eigentlich in der Praxis stehen, oft hochbezahlte Menschen, die dann eben von ihrem Wissen weitergeben. Andererseits sind es fast ein Viertel derjenigen, die eben nicht hauptberuflich in einem Dienstverhältnis stehen, das heißt, die eben schon einen Zuverdienst haben. Sie haben auch erwähnt, dass es gerade bei den Geisteswissenschaften oft schwierig aussieht. Heißt das nicht, dass die Uni durch diese Praxis der Nicht- oder Wenigentlohnung gerade von Geisteswissenschaftlern quasi der Wissenschaft einen Marktwert beimisst und dann mit unterschiedlichen Maßstäben misst?
Steinbach: Ich kann verstehen, dass dieser Eindruck entsteht, das ist nicht von der Hand zu weisen. Was ich aber deutlich sagen will, dass das weder versteckt noch die Mentalität sozusagen der – und das kann ich für alle drei Häuser sagen –, der Berliner Universitäten ist. Man muss bitte ganz deutlich sagen: Wenn jemand für sich selber entscheidet, eine wissenschaftliche Karriere zu beginnen und diesen Weg, sei es heute über Juniorprofessur oder über die Habilitation, versucht, zu erreichen, dann befindet er sich in einem wissenschaftlichen Wettbewerb mit ungewissem Ausgang für denjenigen. Dort gibt es sozusagen über den Abschluss dieser Zeit keinerlei Garantien, weder an den Hochschulen sozusagen im Sinne einer direkten Übernahme nach erreichter Qualifikation, noch, dass zu dieser Zeit passgerecht im Bundesgebiet irgendwo eine Stelle ausgeschrieben ist. Und dieses Risiko geht jeder einzelne, der sich auf diesen Weg begibt, sehenden Auges ein. Insofern sage ich ganz deutlich: Wir sagen das den jungen Menschen vorher, auf was sie sich einlassen und das muss man dann bitte auch in einer Eigenverantwortung so wahrnehmen und kann jetzt nicht hinterher sagen: Universitäten, ihr müsst für uns in Form von anderen Jobs einen Ausgleich schaffen.
Heise: Wie wichtig sind die Lehrbeauftragten für eine Universität?
Steinbach: Sehr, sehr unterschiedlich. Die Bereiche, die ich vorhin angesprochen habe, im Bereich der Ingenieurwissenschaften, wo wir die Praxisausbildung anreichern können durch Menschen, die sozusagen im industriellen Leben stehen, ist es ein elementarer Teil der Qualität der Ausbildung. In einigen anderen Bereichen sind sie für uns hilfreich bei Lehrstuhlvertretungen, bei Schwangerschaftsvertretungen oder ähnlichen Fällen, wo wir sonst sicherlich Schwierigkeiten hätten, das Lehrangebot in gleichem Umfang aufrechtzuerhalten. In anderen Bereichen stellen sie auch tatsächlich neben dem Pflichtangebot eine Kür dar, wo man auch ganz deutlich sagen muss: Wenn wir dort einen Lehrauftrag nicht vergeben könnten, würde der Studiengang, der betroffene, davon nicht betroffen werden.
Heise: Wenn ich Sie aber insgesamt richtig verstanden habe, sehen Sie eigentlich keinen Anlass darin, an der Vergütungsordnung oder an der Vergütungspraxis für Lehraufträge etwas zu ändern?
Steinbach: Also wir haben gerade diese Vergütung vor etwas mehr als einem Jahr an die aktuelle gesetzliche Regelung angepasst. Das hat zu einem substanziellen Anstieg in diesen Sätzen geführt, der war auch dringend notwendig, der war auch absolut berechtigt eingefordert. Es war ein konsensualer Prozess, auch unter Beteiligung von Gewerkschaftsvertretern bei uns in unserer Universität, und insofern gibt es eigentlich bei uns im Hause zu diesem Thema keine Unruhe.
Heise: Sind Sie denn dann nicht überrascht, dass jetzt gerade die Gewerkschaft und auch die SPD, aus deren Reihen kommt die Anfrage an den Berliner Senat, dass da sich also dann doch scheinbar Unmut regt?
Steinbach: Ja, es hat mich überrascht, das gebe ich zu, und ich kann auch nicht sagen, wie das sozusagen an anderen Häusern aussieht, aber wir haben eigentlich hier eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit, auch mit den Personalvertretungsorganen, Personalrat, und auch mit den Vertretern der Gewerkschaften. Für uns ist das Problem vielleicht nicht ganz so brennend wie in anderen Häusern.
Heise: Über die Situation der Lehrbeauftragten an den Berliner Hochschulen sprach ich mit dem designierten Präsidenten der Technischen Universität Berlin, Jörg Steinbach. Herr Steinbach, ich danke Ihnen recht herzlich für das Gespräch!
Steinbach: Danke auch!
Claudia van Laak über die Situation so manch eines Lehrbeauftragten an Berliner Universitäten, in anderen Bundesländern sieht es aber auch nicht anders aus. Zu diesem Thema begrüße ich jetzt Professor Jörg Steinbach, er ist Prozesswissenschaftler und designierter Präsident der Technischen Universität Berlin, bisher langjähriger Vizepräsident und zuständig für den Bereich Lehre. Ich grüße Sie, Herr Steinbach!
Jörg Steinbach: Schönen guten Tag!
Heise: Es wurde eben der Mindestvergütungssatz von 21,40 Euro pro Stunde für Lehrbeauftragte genannt. Die TU Berlin zahlt aber in den genannten 163 Fällen ihren Lehrbeauftragten gar nichts. Warum denn eigentlich?
Steinbach: Weil diese Fälle deutlich anders gelagert sind, als die jetzt von dem Kollegen von der Humboldt-Universität geschildert worden sind. Wir haben einen Mechanismus, wo die Prüfungsberechtigungen bei bestimmten Lehrveranstaltungen an die formale Abteilung eines Lehrauftrages gebunden sind, sodass wir zum Beispiel Habilitanten haben, wo es sozusagen zum Teil ihrer Qualifikation gehört, diese Lehrveranstaltungen durchzuführen – das ist auch ganz normal im Rahmen ihrer Verträge –, wo aber die Durchführung einer Lehrveranstaltung nicht automatisch mit der Prüfungsberechtigung verbunden ist. Dazu bedarf es einer formalen Beauftragung durch einen solchen, kostenlosen Lehrauftrag, das heißt, das sind nicht Leute, wo wir sagen, dass wir sie ausbeuten, weil sie für nass diese Tätigkeit machen, sondern hier steckt sozusagen die formale Vergabe der Prüfungsberechtigung mit dahinter. Und wir haben einen kleineren Anteil von diesen 163, die Sie aufgezählt haben, wo wir tatsächlich Mitarbeiter aus der Wirtschaft haben, zum Teil hochbezahlte Führungskräfte, die von sich aus auf eine Honorierung dieser Tätigkeit verzichten, und die dürfen bitte auch nicht in denselben Topf geworfen werden.
Heise: Das stimmt. Ich würde gerne bei denjenigen bleiben, die da auf den Verdienst auch angewiesen sind oder die dafür bezahlt werden sollten. Andere bekommen nämlich im Schnitt zum Beispiel 32 Euro für die gegebene Unterrichtsstunde, da ist, wie ja eben auch aufgezählt wurde, die Vor-, die Nachbereitung der Seminare drin, da sind Tutorien, Studentenbetreuung, Korrektur und so weiter, alles drin. Halten Sie diese Bezahlung für angemessen?
Steinbach: Erstens, sage ich mal, gibt es bei uns an der TU Berlin eine Spreizung zwischen diesem Mindestbetrag von 21,40 Euro bis rauf zu 62,40 Euro. Wir haben ein sehr differenziertes System, wo einerseits die Qualifikation der Lehrbeauftragten eingeht, aber auch die Aufgabe, die wir damit vermitteln, also – ist das jetzt reine Praktikumsbetreuung, ist es so etwas, wie der Kollege von der Humboldt eben sagte, wo die Korrektur von Hausarbeiten und Ähnliches mit enthalten ist? Gibt es ein sehr differenziertes System mit fünf oder sechs unterschiedlichen Klassen, und wie gesagt, der Höchstsatz, der an der Stelle zahlbar ist, der geht dann auch rauf bis 62,40 Euro.
Heise: Ja, der Querschnitt, wir haben jetzt einen Querschnitt gezogen, ich habe hier eine Auswertung der kleinen Anfrage, die im Berliner Senat zu dem Thema gestellt wurde, und daraus ersieht man, dass die meisten der Lehrbeauftragten im unteren Bereich der Bezahlung angesiedelt sind. Deswegen frage ich Sie nur, ob Sie das für angemessen halten.
Steinbach: Ja, das bestreite ich auch gar nicht. Mir ging es eigentlich nur darum, dass man sagt, also, das ist nicht sozusagen mit dem Rasenmäher ... oder: Das, was jetzt als Durchschnitt von Ihnen formuliert worden ist, ist in Wirklichkeit ein etwas durchdachteres System, wo sozusagen unterschiedliche Anforderungen tatsächlich auch zu unterschiedlichen Besoldungen führen. Zweitens: Das Lehrbeauftragtenwesen hat nie von unserer Seite aus eine Rolle gespielt, damit eine Berufstätigkeit zu ersetzen. Das heißt, wir erheben auch gar nicht den Anspruch, dass mit der Vergabe eines Lehrauftrages jemand sein Leben sozusagen davon finanzieren kann, sondern das sind bei uns ergänzende Lehrveranstaltungen, einzelne Lehrveranstaltungen, die auch keinen Professor als Ganzes mit seinem gesamten Lehrdeputat ersetzen oder ähnlichem, sondern das sind Spezialveranstaltungen. Und da ist nie der Anspruch erhoben worden, dass darauf Lebensbiografien aufgebaut sein können.
Heise: Jetzt ist die Realität aber teilweise eben schon genau diese, dass nämlich arbeitslose Akademiker auf diese Lehraufträge angewiesen sind, das heißt: Macht sich die Uni nicht in gewisser Weise deren Notlage auch zunutze?
Steinbach: Also, davor möchte ich mich ganz deutlich verwahren für die TU Berlin. Das tun wir wirklich nicht. Es ist sicherlich ganz, ganz schwierig, dass diejenigen, die eine solche Qualifikation sich erarbeitet haben, tatsächlich in den verschiedenen Fächerkulturen auch dann eine wissenschaftliche Karriere starten. Und da sind gerade die geisteswissenschaftlichen Bereiche besonders schwierig, weil die Anzahl der Lehrstühle hier auch in Teilen, insbesondere auch hier in Berlin, durchaus etwas zurückgegangen ist und damit diese Perspektiven zurückgegangen sind. Ich möchte noch mal sagen: Es gibt wirklich einen unterschiedlichen Anspruch daran, wir ergänzen im Prinzip etwas, was wir durch die Strukturplanung als Portfolio nicht mehr durch festangestellte Lehrkräfte liefern können. Wir möchten für die Studierenden ein attraktives Angebot aufrechterhalten, bieten hier diese Möglichkeit an. Aber es gibt auch sozusagen keine Zusage, auch an jemanden, der sich gerade noch habilitiert, dass er hinterher eine Finanzierung der Hochschule bekommen wird, die ihm sozusagen einen Ersatzlehrstuhl liefert, sondern wir sehen das wirklich in der Beziehung als eine Ergänzung des Portfolios, wo wir demjenigen die Möglichkeiten bieten, etwas zuzuverdienen. Aber es hat nie die Konstruktion gegeben, dass das sozusagen ein Berufsbild und eine Lebensperspektive darstellt.
Heise: Um die Lehre, genauer, um Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten geht es in dieser Stunde im Radiofeuilleton mit dem designierten Präsidenten der Technischen Universität Berlin, mit Jörg Steinbach. Herr Steinbach, Sie haben sie vorhin angesprochen, diejenigen, die Lehrbeauftragungen haben, die Lehraufträge annehmen und eigentlich in der Praxis stehen, oft hochbezahlte Menschen, die dann eben von ihrem Wissen weitergeben. Andererseits sind es fast ein Viertel derjenigen, die eben nicht hauptberuflich in einem Dienstverhältnis stehen, das heißt, die eben schon einen Zuverdienst haben. Sie haben auch erwähnt, dass es gerade bei den Geisteswissenschaften oft schwierig aussieht. Heißt das nicht, dass die Uni durch diese Praxis der Nicht- oder Wenigentlohnung gerade von Geisteswissenschaftlern quasi der Wissenschaft einen Marktwert beimisst und dann mit unterschiedlichen Maßstäben misst?
Steinbach: Ich kann verstehen, dass dieser Eindruck entsteht, das ist nicht von der Hand zu weisen. Was ich aber deutlich sagen will, dass das weder versteckt noch die Mentalität sozusagen der – und das kann ich für alle drei Häuser sagen –, der Berliner Universitäten ist. Man muss bitte ganz deutlich sagen: Wenn jemand für sich selber entscheidet, eine wissenschaftliche Karriere zu beginnen und diesen Weg, sei es heute über Juniorprofessur oder über die Habilitation, versucht, zu erreichen, dann befindet er sich in einem wissenschaftlichen Wettbewerb mit ungewissem Ausgang für denjenigen. Dort gibt es sozusagen über den Abschluss dieser Zeit keinerlei Garantien, weder an den Hochschulen sozusagen im Sinne einer direkten Übernahme nach erreichter Qualifikation, noch, dass zu dieser Zeit passgerecht im Bundesgebiet irgendwo eine Stelle ausgeschrieben ist. Und dieses Risiko geht jeder einzelne, der sich auf diesen Weg begibt, sehenden Auges ein. Insofern sage ich ganz deutlich: Wir sagen das den jungen Menschen vorher, auf was sie sich einlassen und das muss man dann bitte auch in einer Eigenverantwortung so wahrnehmen und kann jetzt nicht hinterher sagen: Universitäten, ihr müsst für uns in Form von anderen Jobs einen Ausgleich schaffen.
Heise: Wie wichtig sind die Lehrbeauftragten für eine Universität?
Steinbach: Sehr, sehr unterschiedlich. Die Bereiche, die ich vorhin angesprochen habe, im Bereich der Ingenieurwissenschaften, wo wir die Praxisausbildung anreichern können durch Menschen, die sozusagen im industriellen Leben stehen, ist es ein elementarer Teil der Qualität der Ausbildung. In einigen anderen Bereichen sind sie für uns hilfreich bei Lehrstuhlvertretungen, bei Schwangerschaftsvertretungen oder ähnlichen Fällen, wo wir sonst sicherlich Schwierigkeiten hätten, das Lehrangebot in gleichem Umfang aufrechtzuerhalten. In anderen Bereichen stellen sie auch tatsächlich neben dem Pflichtangebot eine Kür dar, wo man auch ganz deutlich sagen muss: Wenn wir dort einen Lehrauftrag nicht vergeben könnten, würde der Studiengang, der betroffene, davon nicht betroffen werden.
Heise: Wenn ich Sie aber insgesamt richtig verstanden habe, sehen Sie eigentlich keinen Anlass darin, an der Vergütungsordnung oder an der Vergütungspraxis für Lehraufträge etwas zu ändern?
Steinbach: Also wir haben gerade diese Vergütung vor etwas mehr als einem Jahr an die aktuelle gesetzliche Regelung angepasst. Das hat zu einem substanziellen Anstieg in diesen Sätzen geführt, der war auch dringend notwendig, der war auch absolut berechtigt eingefordert. Es war ein konsensualer Prozess, auch unter Beteiligung von Gewerkschaftsvertretern bei uns in unserer Universität, und insofern gibt es eigentlich bei uns im Hause zu diesem Thema keine Unruhe.
Heise: Sind Sie denn dann nicht überrascht, dass jetzt gerade die Gewerkschaft und auch die SPD, aus deren Reihen kommt die Anfrage an den Berliner Senat, dass da sich also dann doch scheinbar Unmut regt?
Steinbach: Ja, es hat mich überrascht, das gebe ich zu, und ich kann auch nicht sagen, wie das sozusagen an anderen Häusern aussieht, aber wir haben eigentlich hier eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit, auch mit den Personalvertretungsorganen, Personalrat, und auch mit den Vertretern der Gewerkschaften. Für uns ist das Problem vielleicht nicht ganz so brennend wie in anderen Häusern.
Heise: Über die Situation der Lehrbeauftragten an den Berliner Hochschulen sprach ich mit dem designierten Präsidenten der Technischen Universität Berlin, Jörg Steinbach. Herr Steinbach, ich danke Ihnen recht herzlich für das Gespräch!
Steinbach: Danke auch!