Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin ist zulässig

Die umstrittene Umbenennung der Mohrenstraße im Berliner Stadtbezirk Mitte ist zulässig. Das zuständige Gericht wies eine Musterklage des Historikers Götz Aly als Anwohner zurück. Der inhaltliche Streit über möglichen Rassismus war für das Urteil aber nicht entscheidend. Historische und politische Gründe hätten keine Rolle gespielt, erklärte das Gericht. Es betonte hingegen, dass der Bezirk zuständig für die Straßennamen ist, das ergebe sich aus der Gesetzeslage und verstoße nicht gegen das Recht der Anwohner. Der Bezirk hatte die Mohrenstraße 2021 in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt, nach einem afrikanischstämmigen Gelehrten im 18. Jahrhundert in Berlin. Aly hatte argumentiert, die Namensgebung für die Straße vor 300 Jahren sei keineswegs rassistisch, sondern wertschätzend gemeint. Viele historische Straßennamen hätten mehrere Seiten, "aber sie waren Teil der Geschichte dieser Stadt und wir sollten sie erklären".