Unangemessener Eifer
Mitarbeiterbeteiligung am eigenen Unetrnehmen ist seit jeher ein Stiefkind in Deutschland. Solche Modelle gibt es in etwa 3600 der insgesamt drei Millionen Unternehmen. Das entscheidend auszubauen, dürfte fast unmöglich sein. Denn weder die Arbeitgeber noch die Gewerkschaften mit Ausnahme der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie haben daran ein Interesse. Wenn nicht alles täuscht, wird der Investivlohn deshalb noch lange ein Schattendasein führen – obwohl die Große Koalition ihn jetzt auch steuerlich fördern will.
Seit einem halben Jahrhundert wird in Deutschland über Investivlohn diskutiert. Er ist ein Lieblingskind der rheinisch-katholischen Soziallehre, wurde und wird von deren politischem Ableger, der christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft, immer wieder propagiert, bisher aber erfolglos. Dabei zeigen alle Untersuchungen, dass Firmen mit Mitarbeiterbeteiligung zwei große Vorteile haben: Es bleibt mehr Eigenkapital im Unternehmen. Und die Belegschaften sind in aller Regel engagierter, weil es eben auch um "ihren" Betrieb geht.
Für eine breite Einführung des Investivlohns gibt es aber zahlreiche Hindernise, die auch die Große Koalition wohl nicht beseitigen kann. Hauptproblem ist, dass die Gewerkschaften und ihre Mitglieder nicht bereit sind, auf Teile der Lohnerhöhungen zu verzichten, die dann in die Kapitalbeteiligung fließen. Seit vielen Jahren stagnieren oder sinken die Realeinkommen in den meisten Branchen. Darüber hinaus gehender Einkommensverzicht wegen Mitarbeiterbeteiligung ist deshalb kaum vermittelbar. Der Investivlohn müsste also zusätzlich zur Lohnerhöhung als eine Art Gewinnbeteiligung bezahlt werden. Damit aber würde er zu einem Luxus, den sich nur noch gutverdienende Firmen wie Porsche und Co. leisten könnten. Zweites Problem sind Mittelstand und Personengesellschaften, die weit über die Hälfte aller Betriebe stellen. Um für die klein- und mittelständischen Unternehmen und ihre Mitarbeiter Investivlohn überhaupt einfach und praktikabel zu machen, müsste es einen überbetrieblichen Fonds geben – eine Lösung, die die Arbeitgeber strikt ablehnen. Ohne einen solchen Fonds wäre der Investivlohn aber weitgehend auf Großunternehmen beschränkt.
Ein weiteres Problem ist die Insolvenzsicherung. Schon jetzt tragen die Mitarbeiter das Arbeitsplatzrisiko, wenn es ihrem Unternehmen schlecht geht. Sind sie über den Investivlohn zudem am Kapital beteiligt, dann droht ihnen bei Pleite Verlust von Job und Erspartem. Man braucht also eine Insolvenzsicherung, die allerdings die Erträge des Investivlohns erheblich schmälern würde. Angesichts dieser hohen Hürden erscheint der Eifer, mit dem die Große Koalition derzeit das Projekt Investivlohn vorantreibt, völlig unangemessen. Er dürfte auch bald in Ernüchterung umschlagen.
Für eine breite Einführung des Investivlohns gibt es aber zahlreiche Hindernise, die auch die Große Koalition wohl nicht beseitigen kann. Hauptproblem ist, dass die Gewerkschaften und ihre Mitglieder nicht bereit sind, auf Teile der Lohnerhöhungen zu verzichten, die dann in die Kapitalbeteiligung fließen. Seit vielen Jahren stagnieren oder sinken die Realeinkommen in den meisten Branchen. Darüber hinaus gehender Einkommensverzicht wegen Mitarbeiterbeteiligung ist deshalb kaum vermittelbar. Der Investivlohn müsste also zusätzlich zur Lohnerhöhung als eine Art Gewinnbeteiligung bezahlt werden. Damit aber würde er zu einem Luxus, den sich nur noch gutverdienende Firmen wie Porsche und Co. leisten könnten. Zweites Problem sind Mittelstand und Personengesellschaften, die weit über die Hälfte aller Betriebe stellen. Um für die klein- und mittelständischen Unternehmen und ihre Mitarbeiter Investivlohn überhaupt einfach und praktikabel zu machen, müsste es einen überbetrieblichen Fonds geben – eine Lösung, die die Arbeitgeber strikt ablehnen. Ohne einen solchen Fonds wäre der Investivlohn aber weitgehend auf Großunternehmen beschränkt.
Ein weiteres Problem ist die Insolvenzsicherung. Schon jetzt tragen die Mitarbeiter das Arbeitsplatzrisiko, wenn es ihrem Unternehmen schlecht geht. Sind sie über den Investivlohn zudem am Kapital beteiligt, dann droht ihnen bei Pleite Verlust von Job und Erspartem. Man braucht also eine Insolvenzsicherung, die allerdings die Erträge des Investivlohns erheblich schmälern würde. Angesichts dieser hohen Hürden erscheint der Eifer, mit dem die Große Koalition derzeit das Projekt Investivlohn vorantreibt, völlig unangemessen. Er dürfte auch bald in Ernüchterung umschlagen.