Urheberrecht: Gemeinden dürfen in Online-Gottesdienst Lieder verbreiten

    Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand, auf dem eine KI-generierte Predigt abgespielt wird.
    "Alexa, starte den Gottesdienst!" lautete 2023 das Motto der Predigt zum Deutschen Evangelischen Kirchentag in Fürth. © picture alliance / epd-bild / Friedrich Stark
    Gemeinden der Evangelischen Kirche dürfen in Online-Gottesdiensten urheberrechtlich geschützte Lieder verbreiten - dafür haben sie dauerhaft eine Erlaubnis bekommen. Eine begrenzte Ausnahmegenehmigung hatten evangelische Gemeinden dafür schon seit Beginn der Corona-Pandemie. So konnten sie Lieder und Liedtexte bei digitalen Übertragungen einblenden. Grundlage für die nun unbefristete Erlaubnis ist eine neue Vereinbarung mit der Verwertungsgesellschaft Musikedition. Sie hat ihren Sitz in Kassel und nimmt zahlreiche grafische Vervielfältigungs- und Abdruckrechte wahr und auch Rechte an Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten oder etwa Textdichterinnen.