Urheberrechtsreform

Wo ist die Regulierung, die allen nützt?

16:05 Minuten
Neon-Pfeil zeigt in eine Wolke
Auch nach der Abstimmung im EU-Parlament: Die Diskussion um die geplante Urheberrechtsreform und die Upload-Filter hält weiter an. © imago stock&people / Aeriform
Medienwissenschaftler Christian Katzenbach im Gespräch |
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Journalisten, Fotografen oder Autoren verdienen im Netz wenig Geld mit ihren Inhalten. Ganz im Gegensatz zu den großen Plattformen. Dass die neuen Märkte reguliert werden müssen, leuchtet deshalb ein. Warum aber ist „gute“ Regulierung so schwierig?
Ein Erfolg für Verlage und Künstler, eine Niederlage für die Netzgemeinde. So wurde die Urheberrechts-Entscheidung in Straßburg weitgehend kommentiert. Aber lässt sich das so einfach sagen? Nach dem Votum des Parlaments scheint eigentlich nur eines klar zu sein: Der Streit um die Richtlinie ist noch lange nicht beendet.
Zwei Artikel der geplanten Richtlinie haben im Vorfeld der Abstimmung für besonders viel Streit gesorgt. Darunter Artikel 11, mit dem die Abgeordneten nun ein europäisches Leistungsschutzrecht auf den Weg bringen. Dieses zwingt Onlinedienste dazu, mit Verlagen Lizenzen einzugehen, falls sie deren urheberrechtlich geschützte Inhalte darstellen wollen.

Sorge vor Upload-Filtern prägt die Debatte

In Artikel 13, dem anderen großen Streitpunkt der Reform, ist nun festgeschrieben, dass Online-Plattformen grundsätzlich für Inhalte haften, die ihre Nutzer hochladen. Das heißt: Plattformen sind verpflichtet, die Rechtefrage zu klären. Die unzähligen Inhalte können die Plattformen nur technisch kontrollieren – mit so genannten Upload-Filtern.
Die Sorge vor Upload-Filtern hatte den Streit vor der Abstimmung im Sommer maßgeblich geprägt. Immer wieder war zu hören: Die Filter seien eine kostspielige Technologie, die kleine Plattformen ruinieren könnte. Außerdem seien sie unzuverlässig, würden Parodien oder Verfremdungen nicht von urheberrechtlich geschütztem Material unterscheiden und könnten auch missbraucht werden, um politisch missliebige Inhalte zu stoppen.

Verdächtige Inhalte automatisch aussortieren

Der Kommunikationswissenschaftler Christian Katzenbach erklärt die Entwicklung der Debatte um die Filter: "In den USA und Europa gab es in den letzten zwanzig Jahren das sogenannte 'Notice-and-Take-Down-Verfahren'." Plattformbetreiber sind demnach grundsätzlich nicht haftbar für die Inhalte, die auf ihnen veröffentlicht werden. Sie werden es erst in dem Moment, in dem jemand sie darauf hinweist. Dann müssen sie reagieren.
Die Urheberrechtsreform dreht diese Praxis um: Die Plattformbetreiber müssen proaktiv handeln, um der Haftung zu entgehen. "Die Art und Weise, wie diese Plattformen proaktiv werden, ist, diesen Prozess zu automatisieren, weil sie natürlich sonst mit der Masse an Inhalten nicht zurechtkommen", erklärt Katzenbach das Prinzip der umstrittenen Uploadfilter.

"Die Regelungen gehen zu weit"

Den Plattformen und Automatisierungstechnologien werde die Entscheidung überlassen, zwischen legitimen und illegitimen Inhalten zu unterscheiden. Sie müssen nicht nur schnell handeln, sondern haben im Zweifel auch hohe Anreize zu blockieren. "Weil die Plattformen sonst in die Haftung genommen werden. Das heißt der Anreiz zum 'Overblocking' ist relativ hoch. Das hat natürlich die möglichen Folgen, die jetzt diskutiert werden – für Meinungsfreiheit, Vielfalt im Netz, Memes und so weiter", sagt Christian Katzenbach.
Wie aber soll man einerseits die Plattformen in die Verantwortung nehmen, ihnen aber andererseits nicht die Macht geben, über die Veröffentlichung von Inhalten zu bestimmen? "In beiden Fällen sind die Regelungen meines Erachtens einen Schritt zu weit gegangen", sagt der Kommunikationswissenschaftler zur Diskussion um die Uplaodfilter und dem bereits beschlossenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Interessen mit der größeren Lobby setzen sich durch

Eine weitere Frage ist, warum Regulierung eher in Bezug auf ältere Geschäftsmodelle stattfindet, während neue Felder wie beispielsweise Onlinewerbung nicht beachtet werden. "Weil irgendwelche Akteure sagen, da ist Regulierungsbedarf. Das ist vielleicht mit Onlinewerbung, Microtargeting oder 'Dark Ads' in den sozialen Medien noch nicht der Fall, weil es keine organisierten Akteure gibt, die Regulierungsbedarf geltend machen."
Wohingegen es bei alten Geschäftsmodellen oder starken Akteuren, wie den Verlagen oder der Musikindustrie, auch starke Interessen und starke Interessenvertretungen gebe: "Ich glaube, dass in den letzten zwanzig Jahren die Musikindustrie und die Filmindustrie auch relativ erfolgreich waren, das als ein Problem darzustellen: Die Sichtweise, dass das Weiterreichen von Dateien, die Filme und Musik enthalten, Diebstahl ist und nicht Sharing. Das sind sicher Bereiche, in denen es schneller Regulierung gibt, mehr Regulierung gibt und deswegen vielleicht auch schlechtere Regulierung", sagt Katzenbach.

Suche nach Lösungen ohne Zensur

Zurück zur Politik: Der CDU-Abgeordnete, Axel Voss, dessen Vorschläge sich nun weitestgehend durchgesetzt haben, empfindet die Debatte um die Urheberrechtsreform als maßlos übertrieben und unbegründet. Er betont immer wieder, auch kurz nach der Abstimmung am Mittwoch, dass Upload-Filter nicht vorgesehen seien.
Die Mitgliedsländer sollen Verlage und Plattformen an einen Tisch bringen, damit die sich Lösungen überlegen, die ohne Zensur und Blockieren auskommen. Auch von Nutzern verfremdete Inhalte, neu arrangierte Audio-, Ton- und Bildfragmente seien nicht von dem Artikel 13 betroffen und könnten weiterhin hochgeladen werden.

Weiterhin offene Fragen

Der Eindruck verfestigt sich schnell: Die neue Urheberrichtlinie sorgt auch nach der Abstimmung in Straßburg für weitere offene Fragen. Ohnehin ist sie noch nicht beschlossen und kann noch verändert werden. Nach der Entscheidung dieser Woche wandert die Richtlinie in die sogegnannte "Trilog"-Verhandlungen. Das heißt, Kommission, Parlament und Ministerrat besprechen das Regelwerk erneut.
Danach muss das Parlament das gesamte Paket nochmal beschließen. Das dürfte kurz vor der Europawahl im Mai 2019 passieren. Sollte sie dort beschlossen werden, wird es danach Aufgabe der Mitgliedsländer sein, die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen.
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