Freispruch für Mollath - allerdings zweiter Klasse
Gustl Mollath ist freigesprochen, vollständig rehabilitiert aber ist er nicht: Das Landgericht Regensburg sah sich zwar überzeugt, dass er vor 13 Jahren seine Frau schlug, hält ihn aber für schuldunfähig.
Es war wie schon in den vergangenen Wochen: Ein paar unermüdliche Unterstützer von Gustl Mollath hatten am Donnerstagmorgen ab sieben Uhr vor dem Landgericht Regensburg Stellung bezogen. Ein letztes Mal für ihr Idol eine Kirchenbank an die Straße gestellt, dazu eine Pappuhr, die kurz vor 12 zeigt und einen Scheiterhaufen. Auf einem Schild ist der Paragrafen 63 durchgestrichen, das sogenannte Forensikgesetz.
"Es geht eigentlich nur noch darum, wie sich die Justiz rauszieht. Aber ich glaube nicht, dass der Mollath da nochmal nachtreten wird. Ich bin erstaunt, wie dieser Mann die sieben Jahre wegsteckt."
Drinnen im Gerichtssaal dann kurz nach neun Uhr der Urteilsspruch.
Wie erwartet hat das Landgericht Regensburg den 57-Jährigen vom Vorwurf der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung freigesprochen. Von seiner Schuld ist das Landgericht dennoch überzeugt, so Gerichtssprecher Thomas Polnik:
"Das Gericht sieht den Angeklagten im Anklagepunkt der gefährlichen Körperverletzung als überführt an. Es kann allerdings nicht ausschließen, dass der Angeklagte zur Tatzeit schuldunfähig war.Deshalb wurde der Angeklagte auch von diesem Vorwurf auch freigesprochen."
Ein Freispruch zweiter Klasse: mangels Beweisen und weil der Angeklagte in einem Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden darf wie bei dem Erstverfahren. Gustl Mollath hatte aber immer für einen Freispruch erster Klasse gekämpft.
Er habe im August 2001 in der gemeinsamen Wohnung seine Frau misshandelt, so das Gericht. Die bei einem ärztlichen Attest festgestellten Körperverletzungen seien bei einem Streit entstanden und nicht, wie Mollath immer wieder betonte, bei einem Sprung aus dem fahrenden Auto. Trotz der Widersprüche, in die sich mehrere Zeugen verstrickt hatten, ist das Gericht überzeugt, dass es damals vor 13 Jahren, mehrfach zu tätlichen Handlungen zwischen Gustl Mollath und seiner Frau gekommen war, wie der Gerichtssprecher betont:
"Das Gerichts ist insoweit zu einer Gesamtwürdigung gekommen und hat letztlich die Belastungsmomente schwerer gewichtet als die entlastenden Umstände."
Die bayerische Justiz habe versagt, so kommentiert die SPD-Abgeordnete Inge Aures den heutigen Freispruch für Gustl Mollath. Dass ein Mann mehr als sieben Jahr lang zu Unrecht in der Psychiatrie saß, sei für einen Rechtsstaat nicht hinnehmbar", so die Oppositionspolitikerin.
Freie-Wähler-Justizexperte Florian Streibl schlägt versöhnlichere Töne an. Er begrüßt das Urteil: "Allerdings hätte man sich das Ganze ersparen können, wenn bereits vor sieben Jahren die Strafjustiz genauso sorgfältig gearbeitet hätte", so Streibl.
Im Namen des Volkes einen Menschen sieben Jahre zu Unrecht ein schreckliches Schicksal in der Forensik erleiden zu lassen, habe einen bitteren Nachgeschmack. Gemeinsam fordert die Opposition, dass das heutige Urteil nur der erste Schritt zur Wiedergutmachung sein könne, weitere müssten folgen, der bayerische Justizminister stehe jetzt in der Pflicht, so Inge Aures:
"Man muss mal bedenken: Das jährt sich jetzt, dass Herr Mollath frei gekommen ist, und bis jetzt sind keine Konsequenzen erkennbar. Also man muss dringend sehen, dass sich da jetzt was tut. Vor allem muss man sehen, dass bei den Leuten, die in der Psychiatrie untergebracht sind, die Zeiten verkürzt werden, dass die Begutachtung kürzer wird und und und. Da gibt es einen ganzen Forderungskatalog, den wir vorgelegt haben, aber das läuft alles so zäh. Man will irgendwie nicht richtig."
Gustl Mollath will sich nach dem Freispruch ein neues Leben in Nürnberg aufbauen, am liebsten wieder als Automechaniker. Eine finanzielle Entschädigung wurde ihm bereits vom Gericht zugesichert. Ob er in Revision gehen wird, ließ Mollath offen.