Eigentum vor Kunstfreiheit
![Ein Mann mit blauer Mütze und blauem Schal, der Künstler Wolfram Kastner, hält die Fotografie eines Denkmals, welches mit roter Farbe beschmiert ist, in die Höhe. Ein Mann mit blauer Mütze und blauem Schal, der Künstler Wolfram Kastner, hält die Fotografie eines Denkmals, welches mit roter Farbe beschmiert ist, in die Höhe.](https://bilder.deutschlandfunk.de/FI/LE/_f/1f/FILE_f1fc682082985ee1573ee480387d3506/87717446-2-jpg-100-1920x1080.jpg)
Drei Jahre nach seiner Protestaktion mit Farbe am Grab des Kriegsverbrechers Alfred Jodl ist der Künstler Wolfram Kastner in München verurteilt worden. Er soll die Reinigungskosten bezahlen. Kastner will jetzt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Das Landgericht München hat heute in einem Urteil das Recht auf Eigentum über die Freiheit der Kunst gestellt. Es hat die Berufung Wolfram Kastners endgültig abgelehnt. Der Aktionskünstler muss für mehrere Sachbeschädigungen knapp 4100 Euro bezahlen. Und er kann nicht weitere Berufungen dagegen einlegen. Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende. Auslöser unter anderem war, dass er eines Sommertages mit roter Farbe das Wort "Kriegsverbrecher" auf das Steinkreuz am Grab der Familie Jodl schrieb. Die zwei Witwen Alfred Jodls liegen dort, auf der Insel Frauenchiemsee, Alfred Jodl selbst nicht. Nachdem er in den Nürnberger Prozessen zum Tod verurteilt worden war, verstreute man seine Asche bei München.
Ehrenmal für einen Überzeugungstäter der Nazis
Jodl war nicht nur Generaloberst der Wehrmacht, sondern ein Überzeugungstäter, "der für grauenhafte Verbrechen verantwortlich war, wie den Barbarossafeldzug gegen die Sowjetunion, wie die Hungerblockade, wo 1,1 Millionen Menschen erbärmlich verhungert und verreckt sind", sagt Wolfram Kastner.
Das Grabmal mit dem Namen Alfred Jodls im Zentrum, inklusive der Nennung seines militärischen Titels und eines eisernen Kreuzes ließ die Witwe Jodls in den Fünfzigerjahren errichten, nachdem sie auch erreicht hatte, dass die bayerische Justiz das Todesurteil posthum aufgehoben hatte. Seitdem kann man des Generalobersts auf dem Friedhof von Frauenchiemsee gedenken. Oder dagegen vorgehen, wie Kastner es 2016 mit roter Farbe im Beisein eines Passanten und eines Kollegen des bayerischen Rundfunks tat.
Kunstaktion für die gute Sache
Ein Jahr zuvor hatte Kastner erst eine Schrifttafel aufs Kreuz geklebt "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher", dann aus dem Schriftzug Jodl das J entfernt. Stehen blieb "Odl", das süddeutsche Wort für Jauche, das J schickte Kastner an das Deutsche Historische Museum in Berlin. Der Grabstein sei eigentlich ein Ehrenmal – und damit Volksverhetzung, erklärte Kastner. Seine Interventionen sah er gedeckt von Kunst- und Meinungsfreiheit: "Ich habe auf etwas aufmerksam gemacht mit ästhetischen Mitteln."
Auch einen zivilbürgerlichen Prozess wollten Kastner und Unterstützer dadurch in Gang bringen. Sie versuchten die Gemeinde dazu zu bewegen, das Grab aufzulösen oder eine erläuternde Infotafel daneben anzubringen. Doch ohne Erfolg.
Ein Akt von Selbstjustiz
"Das Unerträgliche ist natürlich diese Art von Selbstjustiz. Wenn man nicht macht, was Herr Kastner sagt, dann brechen eben Zustände von Gewalt und Straftaten über einen herein", sagte Thomas Jahn. Der Anwalt des Großneffen Alfred Jodls empörte sich oft über den Aktionskünstler, wie hier am Rande des Verhandlungstermins im Oktober.
Jahn hat auf breiter Linie Recht bekommen. Das Eigentum wiegt schwerer als die Freiheit der Kunst. Zudem habe Kastner nicht nur den Gedenkstein an die Öffentlichkeit gebracht, sondern auch "Zwang" ausgeübt. Schließlich habe für Kastner ganz öffentlich das Ziel festgestanden "das Ding endlich zu entfernen."
Kastner hat trotz der Niederlage sein Ziel erreicht
In der Zwischenzeit ist das Jodl-Grab immerhin medienbekannt. Und das hat dazu geführt, dass sich dort doch noch etwas tut. Eine Thuja-Hecke verdeckt mittlerweile den Namen und das eiserne Kreuz Jodls. Man könnte sie als Deeskalationsstrategie der Nachkommen betrachten, allerdings in einem anderen Prozess, den sie vor dem Verwaltungsgericht führen. Gegen die Gemeinde Chiemsee.
Denn nachdem Neonazis ihren Gedenkbesuch auf der Fraueninsel fotografisch festhielten und im Internet publik machten, wollte man in der Gemeinde die Grabnutzungsrechte doch nicht verlängern, aus Angst zu einem bekannten Wallfahrtsort für Rechte zu werden. Ein gerichtlicher Vergleich steht kurz bevor. Familiengrab und Gedenkstein sollen weitere zwanzig Jahre erhalten bleiben, der Name Alfred Jodel allerdings durch "Familie Jodl" ersetzt werden. Das dürfte für Kastner ein Trost sein, denn die Tilgung des Kriegsverbrechers war schließlich sein Ziel.
Verfassungsbeschwerde als letzte Option
In eigener Sache steht für den Aktionskünstler dagegen fest: Dafür, dass der Stein des Gedenkens nun wieder in Blütenweiß erstrahlt, will er nicht auch noch zahlen – wie es das Gericht heute entschieden hat. Und das werden demnächst auch die Verfassungsrichter in Karlsruhe lesen können. Fachleute räumen Kastners nun angekündigter Verfassungsbeschwerde wenig Chancen ein – denn, so ethisch fragwürdig die hohle Grabstätte vom Chiemsee ist: Juristisch hat der Fall wenig zu bieten.