US-Berufungsgericht weist Klage auf Welfenschatz-Herausgabe ab

Im jahrelangen Rechtsstreit um den millionenschweren Welfenschatz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) sind die Kläger erneut gescheitert. Ein US-Berufungsgericht in Washington habe die Klage auf Rückgabe des Schatzes gestoppt, teilte die Stiftung mit. Das Gericht habe damit eine entsprechende Entscheidung des Bezirksgerichts in Washington aus dem Jahr 2022 bestätigt, wonach US-Gerichte dafür nicht zuständig seien. SPK-Präsident Hermann Parzinger erklärte, „dieses Urteil bestätigt die Auffassung der SPK, dass die Klage auf Rückgabe des Welfenschatzes nicht vor einem US-Gericht verhandelt werden sollte“. Die Stiftung vertritt seit langem die Auffassung, dass die Restitutionsklage auch in der Sache unbegründet sei, da der Verkauf des Welfenschatzes im Jahr 1935 kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf war. Der Welfenschatz gilt als einer der bedeutendsten Kirchenschätze des Mittelalters. In dem seit 2008 dauernden Restitutionsverfahren geht es um mehr als 40 Objekte des ursprünglich viel umfangreicheren Schatzes, den das Welfenhaus 1929 verkauft hat. Einige Erben der jüdischen Händler, die 1935 den Schatz weiter verkauften, halten den Verkauf für NS-verfolgungsbedingt.