Drei Jemeniten verklagen die Bundesrepublik
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Die Rolle Deutschlands im US-Drohnenkrieg im Jemen beschäftigt das Oberverwaltungsgericht Münster. Hier klagen drei jemenitische Zivilisten gegen die Bundesrepublik, weil ihre Angehörigen getötet wurden. Gerichtsreporter Detlef Proges spricht von einem "Mammutprozess".
Drei Jemeniten verklagen die Bundesrepublik. Deutschland trage für tödliche US-Drohneneinsätze im Jemen Mitverantwortung, meinen sie. Denn die Kampfdrohnen würden über die US-Basis im pfälzischen Ramstein gesteuert. Das Verfahren wird vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster geführt.
Die Klage gegen die Bundesrepublik ist brisant und hochpolitisch: Die Kläger fordern, dass Deutschland eine Mitverantwortung für zivile Opfer einräumen soll und solche Luftschläge über Ramstein künftig unterbindet.
Auseinandersetzung nach dem Völkerrecht?
Gerichtsreporter Detlef Proges sprach in unserem Programm von einem "Mammutprozess". Zu klären sei, ob es sich bei dem Konflikt im Jemen um einen Krieg nach dem Völkerrecht handele - um "eine international anerkannte bewaffnete Auseinandersetzung". Andernfalls könnten Angriffe mit Kampfdrohnen nicht rechtens sein.
Außerdem stelle sich die Frage, ob Ausländer - wie die drei Jemeniten - überhaupt das Recht haben, vor deutschen Gerichten zu klagen. Hier habe das OVG durchblicken lassen, dass die Klage statthaft sein könnte, da sie sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet.
Breiten Raum habe auch eingenommen, was genau in der US-amerikanischen Air Base in Ramstein passiere. Hier stehe für das Gericht fest, dass von Ramstein aus Steuersignale an die US-Drohen geschickt werden, sagte Progres. Das Gericht stütze sich dabei auf den Abschlussbericht des NSA-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages sowie auf eine Haushaltsvorlage der US-Regierung, die im Internet abgerufen werden konnte.
Bericht über durch US-Drohen getötete Kinder
Die USA setzt die Kampfdrohnen im Jemen ein, um Al-Kaida-Terroristen zu töten. Vor Gericht schilderte die Mitarbeiterin einer Menschrechtsorganisation, dass dabei auch viele unschuldige Zivilsiten getötet würden - darunter auch Kinder.
Am Mittwoch war in Münster ein ähnlich gelagerter Fall verhandelt worden. Ein Somalier hat die Bundesrepublik verklagt, weil er 2012 seinen Vater bei einem US-Drohneneinsatz verloren hatte. Hier will das OVG am kommenden Dienstag seine Entscheidung verkünden.
Der Jemen-Fall nun ist allerdings komplexer. Die Kläger berufen sich unter anderem auf das deutsche Grundgesetz, wonach der Staat umfassend zum Schutz von Leib und Leben auch von Ausländern verpflichtet sei.
(huc)