US-Gericht weist Einwände gegen Verkauf von Jackson-Nachlass zurück

    Schwarzweiße Nahaufnahme von Michael Jackson, der begeistert in ein Mikrofon singt.
    Mit seinem Album "Thriller" wurde der Musiker Michael Jackson zum internationalen Superstar. © Imago / Zuma Wire
    Vor 15 Jahren starb der King of Pop Michael Jackson. Doch erst jetzt ist ein endgültiges Urteil zu dessen Nachlass gefallen. Das berichtet das Branchenblatt "Hollywood Reporter". Demnach hat ein kalifornisches Berufungsgericht entschieden, dass Michael Jacksons Nachlassverwalter mit einem 600-Millionen-Dollar schweren Verkauf des Musik-Katalogs des Sängers an Sony Music fortfahren können. Damit hat das Gericht die Einwände von Jacksons Mutter Katherine zurückgewiesen – sie hatte den Verkauf blockieren wollen. Die Nachlassverwalter hätten nicht gegen die Bedingungen des Testaments verstoßen. Das Gericht bestätige die Auffassung, dass es Michaels Jacksons Absicht war, den Testamentsvollstreckern den Verkauf von Nachlassvermögen, ohne spzifische Ausnahmen, zu erlauben. Durch den Deal erwirbt Sony die Hälfte der Rechte an Michael Jacksons Songwriter- und Musikkatalogen, darunter Aufnahmen und Verlagsanteile des Sängers.