Verbraucherklage im VW-Dieselskandal

Kläger hoffen auf Vergleich mit Volkswagen

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Aktenordner stehen vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen VW in der Stadthalle von Braunschweig.
Beginn der mündlichen Verhandlung zur Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen VW in der Stadthalle von Braunschweig. © picture alliance / dpa / Sina Schuldt
Ronny Jahn im Gespräch mit Nicole Dittmer · 30.09.2019
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Es geht um viel Geld. Vor dem OLG Braunschweig wird über die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals verhandelt. Ein Vergleich wäre vorstellbar, sagt der Jurist Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale – und im Interesse von VW.
Mehr als 400 Prozessbeteiligte, dazu noch Journalisten und Zuschauer, sind am Montag in die Stadthalle Braunschweig gekommen. Fast ein Jahr nach Einreichung der Musterfeststellungsanklage gegen Volkswagen hat vor dem Oberlandesgericht die erste mündliche Verhandlung begonnen. Mit der Musterklage versuchen fast eine halbe Million Dieselfahrer, ihre Chancen auf Entschädigung von Volkswagen zu erhöhen. Das Oberlandesgericht Braunschweig gab am ersten Verhandlungstag noch keine einheitliche Richtung vor.

Hoffnung auf Vergleich

Kläger sind der ADAC und die Verbraucherzentrale Bundesverband. Deren Rechtsexperte Ronny Jahn ist Teamleiter der VW-Musterklage. Nach dem ersten Verhandlungstag zieht er ein positives Fazit. Denn der Senat habe zum Ausdruck gebracht, dass er Ansprüche durchaus ernsthaft erwäge, so Jahn.
Doch bis es zu einem Urteil komme, könne noch viel Zeit vergehen. Jahn erwartet dies in der höchsten Instanz, dem Bundesgerichtshof - dann aber erst in zwei bis vier Jahren. "Wenn es vorher nicht zu einem Vergleich kommt."

VW kann Vertrauen zurückgewinnen

Die Kläger seien für einen Vergleich offen, unterstreicht Jahn. VW habe indes erklärt, ein Vergleich sei im Moment nicht vorstellbar. Dieser wäre aber eigentlich auch im Interesse von Volkswagen, meint Jahn. Denn der Konzern könne so Verfahrenskosten sparen und bekomme die Chance, "das verlorengegangene Vertrauen zurückzugewinnen".

Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) steht vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen VW in der Stadthalle von Braunschweig, wo der Prozess stattfindet.
Im Zweifel bis zum Bundesgerichtshof: Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Bundesverband leitet das Team zur Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen.© Picture Alliance / dpa / Sina Schuldt
Nicht überzeugt ist die Verbraucherzentrale Bundesverband indes von der Auffassung, dass für jeden gefahrenen Kilometer die Summe des eventuell zu zahlenden Schadensersatzes reduziert werden solle.

Gegen das Gefühl der Ohnmacht

Die Musterfeststellungsklage sei ein Angebot für die Verbraucher, die sich eine individuelle Klage und das damit verbundene Prozesskostenrisiko nicht leisten könnten. So habe ein Verbraucher ihm gegenüber gesagt, dass es ein gutes Gefühl sei, nicht ohnmächtig zu sein, so Jahn. Nun habe der Mann die Möglichkeit, seine Rechte zu wahren.
(rzr)
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