Verdacht auf Raubgrabung: NRW verbietet Ausfuhr ägyptischer Artefakte

Das nordrhein-westfälische Kultur- und Wissenschaftsministerium hat eine Ausfuhrgenehmigung für altägyptische Artefakte wegen Raubgrabungsverdachts abgelehnt. Es gebe erhebliche Zweifel, dass die Antragsteller die Eigentümer der Objekte seien, teilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht mit. Die Objekte sollten im Ausland verkauft werden. Es handelt sich demnach um Kunstgegenstände, die von Mai 2019 bis April 2020 Teil der Ausstellung "Pharaonengold" im saarländischen Unesco-Weltkulturerbe Völklinger Hütte waren: ein Stab, eine Perlenhalskette, ein Ritualgefäß für Wasserspenden und Brustschmuck in Form einer goldenen Plakette. Sie sind laut Gericht insgesamt knapp 1,2 Millionen Euro wert.