Spionage gegen Journalisten
Die Ampelkoalition soll dafür sorgen, dass die Geheimdienste transparenter arbeiten, fordert Helene Hahn von "Reporter ohne Grenzen". © picture alliance / AP Photo / Francisco Seco
Reporter klagen gegen BND-Gesetz
09:26 Minuten
Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ klagte 2020 gegen die Spionagepraxis des BND – mit Erfolg. Nun klagen die Reporter erneut. Laut der Organisation sei das "BND-Gesetz" noch immer verfassungswidrig und die Spionagepraxis bedrohe Menschenleben.
Im Mai 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht nach einer Beschwerde der Organisation "Reporter ohne Grenzen" und der Gesellschaft für Freiheitsrechte weite Teile der Auslandsüberwachung für grundrechtswidrig erklärt. Knapp drei Jahre später klagen die Organisationen erneut.
Helene Hahn ist Referentin für Internetfreiheit bei "Reporter ohne Grenzen". Sie sagt: "Das reformierte BND-Gesetz ist unserer Ansicht nach immer noch verfassungswidrig." Das Gesetz schade journalistischer Arbeit explizit. So sei die vertrauliche Kommunikation zwischen Medienschaffenden und ihren Quellen nicht umfassend geschützt, so Hahn.
Kommunikation an sich darf überwacht werden
Der BND dürfe die Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten mit ihren Quellen zwar weitestgehend nicht überwachen. Wohl aber die Kommunikation über ihre Quellen, erklärt Hahn. Das heißt, der BND erfasse, wer mit wem und wie lange kommuniziert hat. "Wenn man diese Daten analysiert, verknüpft und verarbeitet, dann kann man tiefe Einblicke gewinnen", gibt Hahn zu bedenken.
Durch das massenweise Datensammeln werde nun der Quellenschutz ausgehebelt, der in der analogen Welt für Journalisten als Berufsgeheimnisträger durchaus gegeben sei, betont die Referentin für Internetfreiheit. "Journalisten können nun kaum sicherstellen, dass sensible Kontakte, wie zum Beispiel zu Whistleblowern, tatsächlich geschützt werden", sagt sie. Diese Spionage gegen Journalisten sehe "Reporter ohne Grenzen" als "massiven Angriff auf die Pressefreiheit."
Wenig Schutz für ausländische Journalisten
Der Spielraum im Gesetz sei groß, so Hahn. Der BND dürfe insbesondere ausländische Journalisten weitläufig ausspähen. In Abhängigkeit von ihrer Nationalität und ihrem Wohnort seien Journalisten, aber auch Menschenrechtsaktivisten sehr unterschiedlich geschützt vor Überwachung.
So genießen Helene Hahn zufolge insbesondere deutsche Staatsbürger einen sehr hohen Schutz vor Überwachung: "In der EU und außerhalb der EU werden Medienhäuser und -Personen attraktive Überwachungsziele". Das betreffe zum Beispiel die BBC in London und Afghanistan, die New York Times in Afghanistan oder auch Reuters-Reporterinnen in Pakistan und Nigeria. Diese Praxis bringt laut Hahn viele Menschen in Lebensgefahr.