"Ein funktionierendes Gefüge geht kaputt"
Laut einem BGH-Urteil darf die VG Wort keine Einnahmen aus Urheberrechten mehr an die Verlage auszahlen: Die Tantiemen stünden allein den Autoren zu. Verleger Christoph Links sagt: Das Verhältnis zwischen Verlagen und Autoren werde durch das Urteil irreparabel beschädigt.
Das Urteil des Bundesgerichtshof zur Auszahlung von Tantiemen aus dem Urheberrecht sei eine Katastrophe für viele Verlage, sagt der Berliner Verleger Christoph Links, Chef des gleichnamigen Verlages.
Denn es bedeute, dass die Verlage die von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) erhaltenen Einnahmen rückwirkend für die vergangenen drei Jahre zurückzahlen müssten. Für viele größere Verlage handele es sich dabei um sechsstellige Beträge. Für manche werde dies das wirtschaftliche Aus bedeuten. Für seinen Verlag seien es gut 50.000 Euro, die zurückzuzahlen seien.
Das Geld ist in neue Projekte geflossen
"Aber die haben wir auf keinem Konto, sondern die sind ja in neue Buchprojekte geflossen. Damit haben wir ja den nächsten Autoren ermöglicht, ihre Werke am Markt durchzusetzen."
Verlage investierten ein erhebliche Summe in die Werke ihrer Autoren - unter anderem für Lektorate, Bildrechte, die aufwändige Erstellung von Registern oder das Marketing. Das gelte besonders für Sachbuchverlage.
Ein bankrotter Verlag nützt keinem Autor
Das Verhältnis zwischen Verlagen und Autoren sei durch die Klage eines Autoren und "gut bestallten Professors" stark beschädigt worden. Er habe zwar richtig darauf hingewiesen, dass es juristische Unklarheiten gegeben habe, jedoch:
"Er macht damit ein funktionierendes Gefüge im Land kaputt. Und das hilft auch den Autoren am Ende nicht, wenn die Verlage am Ende keine wirtschaftliche Kraft mehr haben, sich ordentlich um ihre Manuskripte zu kümmern, sie zu lektorieren, sie - bei uns - oft auch juristisch prüfen zu lassen, und es dafür in der Sommerausschüttung ein paar Euro mehr gibt für die Autoren."