Verleger über BGH-Urteil zu VG Wort

Rentabilität kleiner Verlage gefährdet

Der Bundesgerichtshof prüft ob das Einbetten fremder Videos auf der eigenen Internetseite eine Verletzung des Urheberrechtes darstellt.
Mit seinem Urteil vom 21. April 2016 stärkt der BGH die Rechte der Autoren. © picture alliance/dpa
Thedel von Wallmoden im Gespräch mit Joachim Scholl |
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft Wort keine Einnahmen aus Urheberrechten mehr pauschal an die Verlage auszahlen darf. Die Tantiemen stünden allein den Autoren zu. Thedel von Wallmoden vom Wallstein Verlag befürchtet Rückzahlungsansprüche an die Verlage.
Künftig darf die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) keine Einnahmen aus Urheberrechten mehr pauschal an die Verlage ausschütten. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag.
Der Verleger Thedel von Wallmoden (Wallstein Verlag) sieht durch diese Entscheidung Probleme auf viele Verlage zukommen - auch weil damit voraussichtlich Rückzahlungsansprüche gegen die Verlage verknüpft seien.

Tantiemen machen bei manchen zweistelligen Anteil am Gewinn aus

So seien von 2012 bis 2014 zwar noch Tantiemen an die Verlage ausgeschüttet worden, allerdings nur unter Vorbehalt. "Ich gehe nun nach dieser Urteilsverkündung davon aus, dass diese Zahlungen zurückgeführt werden müssen, und das ist möglicherweise für viele Verlage ein Problem. Die Zahlungen von drei Jahren aus dem laufenden Geschäft – das ist ja Geld, das in die Produktion geflossen ist, das haben die wenigsten so auf den Konten liegen."
Sollten die Verlage künftig keine Tantiemen mehr bekommen, sieht von Wallmoden die Rentabilität vieler Verlage gefährdet. Denn die Zahlungen der VG Wort hätten "je nach Rentabilität einstellige oder auch zweistellige Anteile am Verlagsgewinn ausgemacht".
Mit seinen 160 Büchern pro Jahr habe der Wallstein-Verlag "durchaus substanzielle Beträge" von der VG Wort erhalten.
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