Begrapschen könnte bald als Straftat gelten
"Nein heißt nein", sagt jetzt auch die CDU/CSU. Nach dem Votum des Bundesrats vom Freitag hat sich die Unionsfraktion offenbar auf Maßnahmen zur weiteren Verschärfung des Sexualstrafrechts geeinigt. Gudula Geuther erläutert, welche.
Dem Bundesrat ging der von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts nicht weit genug. Jetzt hat sich die Union offenbar auf weitere Verschärfungen geeinigt, die noch vor der Sommerpause verabschiedet werden sollen.
Damzufolge solle künftig das Begrapschen ein eigener Straftatbestand sein, sagt Gudula Geuther, Korrespondentin in unserem Hauptstadtstudio. Auch sollen als Konsequenz aus den Ereignissen der Kölner Silvesternacht Handlungen aus einer Gruppe heraus für alle strafbar sein: "Wenn mehrere Personen zusammen zum Beispiel eine Frau anfallen und sexuell nötigen, dann soll das strafbar sein, auch wenn nicht klar ist, wer welche Tathandlung begangen hat."
Wo bleiben noch Schutzlücken?
Schließlich solle jetzt doch der Grundsatz "Nein heißt Nein", bei dem die Unionsfraktion lange gezögert hat, im Sexualstrafrecht umgesetzt werden. Das heißt, jede Handlung, die gegen den erklärten Willen des Opfers erfolgt, solle strafbar sein.
Hier könnte sich nach Einschätzung Geuthers allerdings das Problem ergeben, wie eine solche Verschärfung überhaupt formuliert werden könnte, da das bisherige Sexualstrafrecht und der Maas-Entwurf bereits sehr viel umfassten: So sollten nach dem Entwurf des Justizministeriums auch "geringere Drohungen" wie etwa die mit Arbeitsplatzverlust eine Strafbarkeit begründen.
Auch sei es derzeit keinesfalls so, dass eine Frau sich wehren müsse, damit die Tat strafbar sei. "Dazu gibt es sehr viele Entscheidungen. Es reicht, dass das Opfer aus Angst keinen Widerstand leistet."