"Pflegeheime wurde in der Gesetzgebung vergessen"
Der eigene Tod oder der eines geliebten Menschen ist nichts worüber man sich gern Gedanken macht. Doch nur wenn das Thema in der Öffentlichkeit auftauche, könne die Versorgung Sterbender verbessert werden, sagt der Palliativmediziner Winfried Hardinghaus.
Obwohl es nur menschlich sei, die Themen Sterben und Tod zu verdrängen, sei die Sensibilität für diese Themen inzwischen laut Umfragen gestiegen, sagt der Palliativmediziner Winfried Hardinghaus. "Ich glaube, dass die neuen Gesetzgebungen, das Hospiz- und Palliativgesetz, und auch die Auseinandersetzung mit der Sterbehilfe eine gewisse Wachheit in der Gesellschaft hervorgerufen hat." Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung war 2015 in Kraft getreten.
Ausbau der ambulanten Palliativversorgung gefordert
Doch noch immer bestehe Handlungsbedarf, betonte Hardinghaus, der auch Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands ist. Wichtig sei der Ausbau der ambulanten Palliativversorgung - auch wenn das zugleich Grenzen habe. "Wenn wir in einem Single-Haushalt völlig allein leben, dann reicht das oft nicht aus, durch solche Teams betreut zu werden. Das ist ein soziales und gesellschaftliches Problem."
Ein weiterer wichtiger Punkt seien die Pflegeheime. "Die sind – etwas überspitzt gesagt – in der neuen Gesetzgebung vergessen worden." Sie hätten nun zwar die Möglichkeit, Beratungsleistungen durchzuführen, was die Versorgung am Lebensende betrifft, aber insgesamt fehle es da besonders an finanziellen Anreizen.
Einsatz für die Revision
Mit Blick auf die kommende Bunderegierung, sagte Hardinghaus: "Wir hoffen sehr, dass das Hospiz- und Palliativgesetz von Ende 2015 noch einmal eine Revision erfahren kann und dafür setzen wir uns mit dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband auch ein."
(uz)