US-Präsidentschaftswahl
Das Wahlrecht in den USA hat eine Reihe von Besonderheiten im Vergleich zu Deutschland. © dpa / picture alliance / Rene Traut
Vorbestrafte dürfen in einigen Bundesstaaten nicht wählen
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Das US-Wahlrecht unterscheidet sich vom deutschen: So müssen sich Wähler registrieren, weil es kein Einwohnermeldeamt gibt. Schwarze sind vom Entzug des Stimmrechts dreimal häufiger betroffen, obwohl es deutliche mehr Weiße in den USA gibt.