Vizeadmiral Wolfgang Nolting: Marine für künftige Aufgaben gerüstet
Vor dem Festakt zum 50-jährigen Bestehen der deutschen Marine hat der Inspekteur der Marine, Vizeadmiral Wolfgang Nolting, eine positive Bilanz der Modernisierung der Seestreitkräfte gezogen.
Die Flotte sei durch verschiedene Nachrüstungen auf einem guten Weg und für künftige Aufgaben gewappnet, sagte der Vizeadmiral am Samstag in Deutschlandradio Kultur: "Gleichwohl gibt es immer wieder noch Bereiche im Hinblick auf die Transformation, wo wir sicherlich noch ein wenig Nachholbedarf haben."
Nolting verteidigte die Kosten für die Modernisierung der Marine. Neue Schiffe seien zwar sicherlich nicht preiswert: "Aber man fährt solche Schiffe auch 25 Jahre, bevor sie dann wiederum ersetzt werden müssen."
Mit Blick auf mögliche Einsätze im Innern sprach sich Nolting für eine Änderung der Rechtslage für den Einsatz innerhalb der Territorialgewässer aus: "Im Augenblick darf die Marine nur dann etwas tun, wenn sie um Amtshilfe gebeten wird." Da die Grenzen von innerer und äußerer Sicherheit mittlerweile fließend seien, wünsche er sich deshalb ein Seesicherheitsgesetz.
Nolting fuhr fort, dass die Bundespolizei derzeit im Innern zwar die rechtliche Kompetenz, nicht aber die entsprechenden Mittel habe: "Und die Marine hat nicht die rechtliche Grundlage, sondern darf erst dann eingesetzt werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, also wenn der schlimme Fall schon eingetreten ist."
Nolting verteidigte die Kosten für die Modernisierung der Marine. Neue Schiffe seien zwar sicherlich nicht preiswert: "Aber man fährt solche Schiffe auch 25 Jahre, bevor sie dann wiederum ersetzt werden müssen."
Mit Blick auf mögliche Einsätze im Innern sprach sich Nolting für eine Änderung der Rechtslage für den Einsatz innerhalb der Territorialgewässer aus: "Im Augenblick darf die Marine nur dann etwas tun, wenn sie um Amtshilfe gebeten wird." Da die Grenzen von innerer und äußerer Sicherheit mittlerweile fließend seien, wünsche er sich deshalb ein Seesicherheitsgesetz.
Nolting fuhr fort, dass die Bundespolizei derzeit im Innern zwar die rechtliche Kompetenz, nicht aber die entsprechenden Mittel habe: "Und die Marine hat nicht die rechtliche Grundlage, sondern darf erst dann eingesetzt werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, also wenn der schlimme Fall schon eingetreten ist."