Bürgermeister als Mittäter verurteilt
In Deutschland sei kein Völkermörder sicher, war die Botschaft des Frankfurter Oberlandesgerichts, das einen Bürgermeister aus Ruanda im zweiten Anlauf zu lebenslanger Haft verurteilte. Die Korrespondentin Anke Petermann begleitete das Verfahren.
"Das Gericht begründet das damit, dass der Täter nicht nur Beihilfe zum Völkermord geleistet hat, sondern dass er Mittäter gewesen ist", sagte die Korrespondentin Anke Petermann im Deutschlandradio Kultur. Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte den ehemaligen Dorfbürgermeister Onesphore Rwabukombe wegen eines Massakers im Norden Ruandas mit meheren hundert Toten im Jahr 1994 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Im Februar 2014 war Rwabukombe vom Gericht wegen Beihilfe zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden (AZ: 5-3 StE 4/10-4-3/10), aber der Bundesgerichtshof hatte die Entscheidung damals gekippt.
Revision ist möglich
"Der Dorfbürgermeister hat also dieses Massaker geplant, verabredet, befehligt und vollenden lassen", so Petermann. "Selbst wenn er sich nicht persönlich am Morden beteiligt hat, so hat er doch dafür gesorgt, dass andere gemordet haben und das andere kaum jemanden von mehreren hundert Tutsi hat überleben lassen." Das Tatgeschehen sei gesichert geschildert worden, sagte die Korrespondentin.
Die Richter hätten mit Unverständnis darauf reagiert, dass der Angeklagte bis auf einige Unschuldsbeteuerungen nichts dazu beigetragen habe, seine Rolle zu klären. Das Gericht habe aber im Detail nachweisen können, dass Rwabukombe einen Anteil an diesem historischen Völkermord in Ruanda von April bis Juni 1994 gehabt habe.
Politisches Asyl in Deutschland erhalten
Eine Revision sei möglich, aber Petermann unterstrich die Botschaft dieses Verfahrens nach den Worten des Oberstaatsanwaltes: "In Deutschland ist kein Völkermörder sicher, auch wenn es Jahrzehnte nach der Tat ist."
Der frühere Bürgermeister war über Kongo nach Deutschland geflohen und hatte politisches Asyl erhalten. Der Prozess gegen ihn war in Deutschland eröffnet worden, weil in Ruanda ein rechtsstaatliches Verfahren nicht gesichert war.